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Einfamilienhaus versichern: Checkliste der wichtigsten Policen
Wer ein Haus kauft oder baut, trifft in kurzer Zeit viele Entscheidungen. Die Absicherung rutscht dabei leicht nach hinten, obwohl sie schon während des Baus und ab dem Tag der Übergabe wichtig ist. Diese Checkliste zeigt, welche Policen rund ums Haus eine Rolle spielen und worauf Sie jeweils achten sollten, wenn Sie ein Einfamilienhaus versichern möchten.
1. Wohngebäudeversicherung
Sie ist die Basis. Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude gegen Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel. Damit sie im Ernstfall nicht zu knapp ausfällt, entscheidet vor allem der Versicherungswert. Eine Unterversicherung kann dazu führen, dass der Versicherer nur anteilig zahlt. Viele Tarife arbeiten mit einer Wertanpassung, damit die Summe mit den Baukosten mitwächst.
Geben Sie die Wohnfläche und die Ausstattung korrekt an. Garage, Nebengebäude, Terrasse, Zaun und Außenanlagen sind nicht in jedem Tarif automatisch enthalten. Auch Photovoltaik und Wärmepumpen gehören zur Besprechung, ebenso Gebäudeteile wie Wintergarten oder Carport.
2. Elementarschäden
3. Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt das bewegliche Inventar: Möbel, Kleidung, Elektronik. Wie bei der Gebäudeversicherung kommt es auf die richtige Versicherungssumme an. Prüfen Sie Zusatzbausteine wie Fahrraddiebstahl, Überspannungsschäden und Wertsachen sowie die Grenzen für Schmuck und Bargeld. Nach einem Umzug oder größeren Anschaffungen sollten Sie die Summe anpassen.
4. Haftpflicht, Bauphase und Eigentümer.
Die private Haftpflicht deckt in der Regel auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das selbst bewohnte Einfamilienhaus. Wird das Haus vermietet oder zum Teil gewerblich genutzt, gelten oft andere Regeln. Wer baut, sollte zusätzlich die Bauherrenhaftpflicht klären, denn Bauunternehmer decken nicht automatisch alle Risiken des Bauherrn ab.
Während des Baus kommt häufig eine Bauleistungsversicherung in Frage, die unvorhergesehen eintretende Schäden am entstehenden Gebäude abdecken kann, etwa durch Unwetter, Vandalismus oder, abhängig von den Bedingungen, Folgeschäden aus Planungs-, Material- oder Ausführungsfehlern. Die Beseitigung des Mangels selbst ist regelmäßig nicht versichert. Die Feuerrohbauversicherung sichert den Rohbau gegen Feuer; sie wird oft in Verbindung mit der späteren Gebäudeversicherung angeboten.
5. Persönliche Absicherung nicht vergessen.
Ein Haus ist häufig mit einem Darlehen finanziert. Fällt das Einkommen weg, wird es eng. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen, eine Risikolebensversicherung die Familie im Todesfall. Auch der Rechtsschutz für Eigentümer kann bei Nachbarschaftsstreit, Baumängeln oder Verträgen mit Handwerkern relevant werden; Wartezeiten und Ausschlüsse für bereits laufende Streitigkeiten sollten Sie vorher kennen.
Obliegenheiten, die schnell vergessen werden.
- Leerstand oder längere Abwesenheit im Winter: Wasser absperren oder die Heizung kontrollieren lassen.
- Sicherheitsvorschriften, die im Vertrag vereinbart sind, einhalten.
- Umbauten, Anbauten oder eine neue Heizung dem Versicherer mitteilen.
- Schäden unverzüglich melden und Beschädigtes bis zur Besichtigung möglichst unverändert lassen.
Wann die Checkliste erneut zur Hand genommen werden sollte
Eine Absicherung ist nie endgültig fertig. Nach größeren Umbauten, dem Einbau einer Solaranlage, einem Anbau oder einer Modernisierung der Heizung sollten Sie die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung prüfen. Dasselbe gilt, wenn sich die Nutzung ändert, etwa durch eine Einliegerwohnung oder ein Homeoffice mit Kundenverkehr.
Auch Veränderungen der Familiensituation spielen eine Rolle. Kinder, eine Trennung oder ein Erbfall verändern, wer wie abgesichert sein soll. Wer die Verträge alle paar Jahre durchsieht, vermeidet, dass sich Lücken unbemerkt aufbauen.
Dazu gehört auch die Frage, ob alte Verträge noch zum Gebäude passen. Ältere Tarife enthalten manchmal Bausteine nicht, die heute üblich sind, etwa Schäden durch Überspannung, Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes oder grobe Fahrlässigkeit. Ein Wechsel muss nicht nötig sein, aber ein Vergleich der Bedingungen zeigt, wo Handlungsbedarf besteht.
Hilfreich ist zudem eine einfache Unterlagenmappe: Policen, Rechnungen größerer Anschaffungen, Fotos der Räume und eine Liste mit Seriennummern wertvoller Geräte. Im Schadenfall verkürzt das die Abwicklung erheblich, weil Sie Vorhandenes und dessen Wert belegen können. Legen Sie eine Kopie getrennt vom Haus ab, etwa digital.
Nach dem Einzug bietet sich ein Termin an, bei dem alle Policen nebeneinandergelegt werden. So lassen sich Lücken und Doppelungen erkennen, bevor etwas passiert. Als freier Makler begleiten wir Sie dabei gern persönlich und ohne Zeitdruck.
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KEIN STARRES PRODUKTWir sehen an, was Sie schon haben, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir vergleichen die Bedingungen, nicht nur die Preise, und finden doppelte Deckung.
Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Ein Wechsel ist nicht nötig, und Gutes bleibt bestehen.
Wischen Sie durch die Schritte.
Wir arbeiten als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Die Vergütung ist als Courtage im Beitrag enthalten, Zusatzkosten entstehen nicht.
Stand: 3. November 2026. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.
Redaktion Rhein Insurance
Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.
Häufige Fragen
Auf wessen Namen sollten wir sparen?
Auf den Namen des Kindes gehört das Geld rechtlich ihm und steht mit 18 zur freien Verfügung. Sparen die Eltern auf ihren Namen, behalten sie die Kontrolle — das ist meist der praktischere Weg.
Wie viel sollten wir monatlich zurücklegen?
Wichtiger als die Höhe ist, dass die Rate dauerhaft durchgehalten werden kann. Schon ein Teil des Kindergeldes ergibt über achtzehn Jahre einen spürbaren Betrag.
Entstehen mir durch die Beratung Kosten?
Nein. Unsere Vergütung ist die Courtage, die im Versicherungsbeitrag bereits kalkuliert ist — unabhängig davon, ob Sie sich beraten lassen oder nicht. Auch beim Abschluss über ein Vergleichsportal zahlen Sie diese Vergütung mit — nur ohne Beratung, ohne Know-how und ohne einen Makler, der für die Richtigkeit seiner Empfehlung haftet. Ein Honorar berechnen wir nur, wenn wir es ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben; das ist die Ausnahme.
Beraten Sie auch persönlich in Düsseldorf?
Ja — als Online-Beratung per Video oder Telefon, mit einem festen Ansprechpartner für Düsseldorf und den Niederrhein. Ein Büro an der Kö unterhalten wir bewusst nicht, und das halten wir für ehrlicher: Die Adresse eines Maklers zahlen Sie am Ende immer mit. Bei uns fließt das in die Beratung statt in die Miete.
Sind Sie auch außerhalb von Düsseldorf unterwegs?
Ja. Neben Düsseldorf betreuen wir unter anderem Neuss, Meerbusch, Ratingen, Krefeld, Mönchengladbach, Solingen und Wuppertal sowie den Niederrhein. Die Entfernung entscheidet nicht darüber, wie gut jemand betreut wird — die Erreichbarkeit tut es.
