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Cyberversicherung
Cyberversicherungen gehören zu den empfohlen Versicherungen für Unternehmen, da die Gefahren der digitalen Welt inzwischen fast jedes Unternehmen betreffen.
Düsseldorf und der Niederrhein sind eine Mischung aus Dienstleistung und Produktion: Kanzleien, Agenturen und Praxen in der Stadt, Handwerk, Handel und Mittelstand in Neuss, Ratingen, Meerbusch, Krefeld, Mönchengladbach, Solingen und Wuppertal. Für die Absicherung heißt das zwei sehr unterschiedliche Risikobilder — Beratungsfehler auf der einen, Maschinen und Warenlager auf der anderen Seite.
- Grundsätzlich wird zwischen Eigen- und Drittschäden in der Cyberversicherung unterschieden.
- Wichtiger ist ohnehin die Wiederherstellung: Wer funktionierende Sicherungen hat, braucht in aller Regel gar nicht über Lösegeld nachzudenken.
- Cyberversicherungen gehören zu den empfohlen Versicherungen für Unternehmen, da die Gefahren der digitalen Welt inzwischen fast jedes Unternehmen betreffen.
Was der Betrieb dafür tun muss3 Abschnitte
Zusammenarbeit IT-Dienstleister
Erfahren Sie hier wie wir mit Ihrem IT-Dienstleister zusammenarbeiten können. Oder sind Sie auf der Suche nach einem IT-Dienstleister, der Sie fit für die Cyberversicherung macht und mit uns Hand-in-Hand arbeitet?
IT-Security
Sie wollen mehr zum Thema "IT-Security" erfahren? Sie sind auf der Suche nach einem IT-Dienstleister, der Sie fit für die Cyberversicherung macht und mit uns Hand-in-Hand arbeitet?
Informationen zur Cyberversicherung
Durch die Digitalisierung und Vernetzung von Geschäftsprozessen sowie vermehrtem Homeoffice nehmen die Risiken für Unternehmen zu. Hackerangriffe und Cyberkriminalität sind für viele Unternehmen leider bereits Alltag geworden. Auch kleine und mittelständische Unternehmen sind immer häufiger betroffen. Sie sind anfällig für Cyber-Attacken, Sabotage und Datenverlust. Die finanziellen Folgen von Cyberkriminalität können schnell existenzbedrohend sein.
Und, egal welche Größe Ihr Unternehmen hat:
Zu Ihrer Pflicht als Geschäftsführer gehört ein Risikomanagement und Cyber-Angriffe sowie Datenschutz sind signifikante Risiken für alle Unternehmen. Dieses Risiko sollte mit einer Cyber-Versicherung ausgelagert werden. Kümmert sich ein Geschäftsführer um diese Art von Risiko nicht, begeht er schnell eine Pflichtverletzung und haftet sogar unter Umständen privat gegenüber dem Unternehmen und den Gesellschaftern.
Damit einem die Risikolage und die mögliche Bedrohung bewusst werden kann helfen Fakten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erstellt hierfür regelmäßige Lageberichte. Im folgenden Bild erhalten Sie eine Übersicht zur Lage ( klicken Sie hier, um beim BSI den gesamten Bericht einsehen ):
Informationen zur Cyberversicherung
Grundsätzlich wird zwischen Eigen- und Drittschäden in der Cyberversicherung unterschieden.
Benachrichtigungs-kosten
Die Cyberversicherung übernimmt Kosten, die für die Benachrichtigung von Kunden nach Datenschutzverletzungen entstehen.
Betriebsunter-brechungskosten
Die Cyberversicherung übernimmt Ihre fortlaufenden Kosten und entschädigt für Ihren entgangenen Gewinn
Wiederherstellungs-kosten & Mehrkosten durch IT-Ausfall
Die Cyberversicherung übernimmt Ihre Wiederherstellungskosten der IT sowie eventuelle Mehrkosten die durch einen IT-Ausfall oder den Missbrauch einer Telefonanlage entstehen
IT-Forensik
Die Cyber-Versicherung übernimmt für Sie die Kosten der IT-Forensik nach einem Cyberangriff
Ansprüche des Kunden
...als Folge des Diebstahls von Kundendaten
Third-Party-Recovery
...z.B., wenn Kunden- oder Kreditkartendaten verloren gehen, können Banken das Neuausstellen der Kreditkarten geltend machen
Kreditüberwachung
Kosten für die Beobachtung, Beurteilung & Auswertung von Kreditrisiken
Leistung, Bedingungen und Alltag3 Abschnitte
Unabhängige Beratung und Vergleich
Cyberversicherung in Kürze
Informationen
Erfahren Sie hier alles Wichtige zur Cyberversicherung.
Schadenbeispiele
Bekommen Sie mit echten Schadenbeispielen eine Idee verschiedenen Bedrohungslagen für Unternehmen
Arten von Cyberangriffen
Erhalten Sie einen kurzen Überblick an möglichen Bedrohungen für Ihr Unternehmen durch die unterschiedlichen Arten von Cyberattacken.
Unsere besondere Leistung für Sie!
Aufgrund unserer hohen IT-Expertise können wir mit Ihrem IT-Dienstleister eng zusammenarbeiten, sodass Sie den Prozess hin zur Cyber-Versicherung nicht detailliert begleiten müssen - Wir sprechen mit Ihnen über die Ergebnisse, sodass Sie keinen Aufwand haben.
Sollten Sie das wünschen, können wir Ihnen auch mit unserem kooperierenden IT-Dienstleister in Sachen IT-Sicherheit und IT-Audit einen bewährten Partner an Ihre Seite stellen.
Zusätzlich können wir bei Ihnen Phishing- und Web-Security-Tests kostenfrei selbst durchführen.
Sie möchten Ihre Cyberversicherung selber bei uns unabhängig vergleichen?
Gerne! Nutzen Sie ganz einfach unseren Vergleich für die Cyberversicherung!
Bei Fragen sind wir natürlich weiterhin gerne für Sie persönlich da.
Awareness-Schulungen
Awareness ist eine der Säulen der IT-Sicherheit und meint die Aufmerksamkeit der Benutzer vor möglichen Fallen mit denen man Angreifern die Türen ins eigene Netzwerk ermöglicht. Die Versicherungen bieten daher oft inkludiert in Ihren Tarifen standardisierte Schulungen an. Darüber hinaus kann mit Ihrem oder unserem IT-Dienstleister eine individuelle IT-Sicherheits-Schulung für Ihre Mitarbeiter vereinbart werden.
Phishing-Test / Web-Security-Check / Pentest
Test ihrer IT-Sicherheit im Rahmen des Abschlusses einer Cyberversicherung und regelmäßigen IT-Audits werden je nach Versicherung ebenfalls angeboten.
Soforthilfe
Im Falle eines Angriffs stellen die Versicherungen Notfall-Hotlines 24/7 zur Verfügung.
Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
- Eigenschäden nach AngriffDatenwiederherstellung, IT-Forensik, Systemreinigung.
- Betriebsunterbrechung durch Cybervorfallder Stillstand nach Verschlüsselung.
- DrittschädenAnsprüche von Kunden nach Datenverlust oder Datenschutzverstoß.
- KrisenhilfeRechtsberatung, Kommunikation, Meldung an Behörden binnen 72 Stunden.
- Lösegeldnur in Tarifen mit ausdrücklichem Einschluss und nur unter Auflagen.
- Fehlende Grundsicherungohne Backups, Updates und Zwei-Faktor kürzt der Versicherer.
- Betrug ohne SystemeinbruchCEO-Fraud und Fake-Rechnungen nur als Zusatzbaustein.
- Vertragsstrafen und Bußgelderversicherbar nur, soweit rechtlich zulässig.
Cyberversicherer stellen Obliegenheiten — wir prüfen, ob der Betrieb sie im Alltag erfüllt.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
Cyberversicherung im Detail.
BKA, Bundeslagebild Cybercrime, Zahlen für 2025, abgerufen 10.09.2026.
Wie ein Cyberschaden im Alltag aussieht
Der Regelfall ist nicht der aufsehenerregende Datendiebstahl, sondern ein geöffneter Anhang und ein danach verschlüsseltes System: Aufträge sind nicht mehr abrufbar, die Buchhaltung liegt still, der Betrieb steht. Neben der Wiederherstellung fallen Forensik, Krisenkommunikation und oft Meldepflichten nach Datenschutzrecht an.
Eine Cyberversicherung setzt an drei Stellen an: bei den eigenen Kosten der Wiederherstellung, bei der Haftung gegenüber Dritten, deren Daten betroffen sind, und bei den Diensten im Ernstfall — IT-Forensik, rechtliche Begleitung und Unterstützung in der Kommunikation.
Was der Versicherer voraussetzt
Ohne Mitwirkung des Betriebs gibt es diesen Schutz nicht. Verlangt werden üblicherweise regelmäßige Datensicherungen, gepflegte Systemstände, Virenschutz, getrennte Administratorkonten und eine Mehr-Faktor-Anmeldung, sobald von außen zugegriffen wird.
Wer diese Obliegenheiten liegen lässt, muss mit einer Kürzung der Leistung rechnen. Der Antrag hat deshalb einen Nebennutzen: Er zwingt zur Bestandsaufnahme und zeigt, wo die eigene IT tatsächlich steht.
Wo der Schutz endet
Ausgenommen bleiben in aller Regel Schäden aus Sicherheitslücken, die bekannt waren und nicht geschlossen wurden, vorsätzliches Handeln eigener Mitarbeitender sowie technische Erneuerungen, die ohnehin angestanden hätten. Bußgelder sind nur insoweit versicherbar, wie die Rechtsordnung das erlaubt.
Und: Die Police ersetzt keine IT-Sicherheit. Sie fängt auf, was trotz vernünftiger Vorkehrungen geschieht; für die Vorkehrungen selbst bleibt der Betrieb zuständig.
Typische Schadenfälle
- Eine Mitarbeiterin öffnet einen Anhang; am nächsten Morgen sind alle Dateien verschlüsselt.
- Über einen kompromittierten Fernzugang werden Kundendaten abgezogen.
- Nach einer gefälschten Rechnungsmail überweist die Buchhaltung an ein fremdes Konto.
- Ein Angriff legt das Warenwirtschaftssystem lahm; Aufträge sind tagelang nicht abrufbar.
Woran die Deckung im Schadenfall scheitert
Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:
- Die vereinbarten Mindestanforderungen an Datensicherung oder Mehr-Faktor-Anmeldung waren nicht umgesetzt.
- Bekannte Sicherheitslücken wurden über Monate nicht geschlossen.
- Der Vorfall wurde erst nach Tagen gemeldet, obwohl der Vertrag eine sofortige Meldung verlangt.
- Der Schaden entstand durch Betrug ohne technischen Angriff — dafür braucht es einen eigenen Baustein.
Unabhängige Quellen zum Weiterlesen
- BSIIT-Grundschutz und aktuelle Warnungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik — die Basis der Obliegenheiten im Cybervertrag.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Der Vergleichsrechner, den wir auch nutzen.
Tarife zuerst selbst vergleichen — mit demselben Rechner wie in unserer Beratung. Der Rechner ist unserem Maklerbüro zugeordnet: Schließen Sie dort ab, übernehmen wir die Betreuung und ordnen das Ergebnis auf Wunsch persönlich ein. Er wird erst geladen, wenn Sie ihn öffnen; vorher geht kein Aufruf an cyberdirekt.de. Lieber gleich gemeinsam? Anfrage senden.
Beim Öffnen wird der Rechner von cyberdirekt.de (Deutschland) eingebettet — Details in der Datenschutzerklärung. Lädt er nicht: Rechner in neuem Fenster öffnen.
Häufige Fragen.
Fallen für die Gewerbeberatung Kosten an?
Nein. Unsere Vergütung ist die Courtage, die in den Versicherungsbeiträgen bereits enthalten ist — unabhängig davon, ob Sie beraten werden oder nicht. Eine Honorarvereinbarung gäbe es nur ausdrücklich und schriftlich.
Was müssen wir technisch erfüllen, damit der Schutz greift?
Üblich sind regelmäßige Datensicherungen, aktuelle Systeme, Virenschutz, getrennte Administratorkonten und Mehr-Faktor-Anmeldung bei Fernzugriffen. Diese Punkte stehen als Obliegenheiten im Vertrag und werden im Schadenfall geprüft.
Zahlt die Versicherung auch Lösegeld?
Manche Tarife sehen das vor, viele schließen es aus, und rechtlich ist es heikel. Wichtiger ist ohnehin die Wiederherstellung: Wer funktionierende Sicherungen hat, braucht in aller Regel gar nicht über Lösegeld nachzudenken.
Wir sind klein — lohnt sich das überhaupt?
Gerade kleine Betriebe trifft ein Ausfall hart, weil es keine IT-Abteilung gibt, die den Vorfall auffängt. Entscheidend ist weniger die Größe als die Frage, wie lange Sie ohne Ihre Systeme arbeiten könnten.
Müssen bestehende Verträge gekündigt werden?
Nein. Bestandsverträge haben oft Konditionen, die heute nicht mehr angeboten werden. Wir wechseln nur, wenn Ihr Betrieb messbar besser dasteht — und stellen sicher, dass keine Deckungslücke zwischen altem und neuem Vertrag entsteht.
Findet die Beratung bei uns im Unternehmen statt?
Wie Sie möchten: online per Video oder bei Ihnen vor Ort. Wenn Maschinen, Lager oder Abläufe eine Rolle spielen, ist der Termin im Betrieb meist der schnellere Weg — bei reinen Vertragsfragen genügt das Video-Gespräch.
