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Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den dringend empfohlen Versicherungen für Unternehmen und Gewerbe, auch Kleingewerbe.
Düsseldorf und der Niederrhein sind eine Mischung aus Dienstleistung und Produktion: Kanzleien, Agenturen und Praxen in der Stadt, Handwerk, Handel und Mittelstand in Neuss, Ratingen, Meerbusch, Krefeld, Mönchengladbach, Solingen und Wuppertal. Für die Absicherung heißt das zwei sehr unterschiedliche Risikobilder — Beratungsfehler auf der einen, Maschinen und Warenlager auf der anderen Seite.
- Wenn Maschinen, Lager oder Abläufe eine Rolle spielen, ist der Termin im Betrieb meist der schnellere Weg — bei reinen Vertragsfragen genügt das Video-Gespräch.
- Die Betriebshaftpflicht gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
- Ein Personenschaden mit bleibenden Folgen kostet ein Vielfaches dessen, was üblicherweise reguliert wird, und übersteigt die Mittel der meisten Betriebe.
Betriebshaftpflichtversicherung in Kürze
Unabhängige Beratung und Vergleich
Allgemeine Informationen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflicht gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Wie im privaten Bereich müssen auch Betriebe in voller Höhe für vom Inhaber oder Mitarbeitern verursachten Schäden aufkommen. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- oder Vermögensschäden und wehrt unberechtigt gestellte Ansprüche ab.
Schadensbeispiele für eine Betriebshaftpflichtversicherung
Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
- Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden aus der betrieblichen Tätigkeitinklusive Abwehr unberechtigter Ansprüche.
- Mitarbeiter mitversichertwer für den Betrieb arbeitet, ist im Schutz eingeschlossen.
- Tätigkeits- und BearbeitungsschädenSchäden an Sachen, an denen gearbeitet wird, wenn eingeschlossen.
- Mietsachschäden an BetriebsräumenBüro, Werkstatt, Lager.
- Reine Vermögensschäden aus Beratung oder Planungnur mit Vermögensschadenhaftpflicht.
- Tätigkeiten außerhalb der Betriebsbeschreibungwas nicht drinsteht, ist nicht versichert.
- Schäden am eigenen Werkdie eigene Leistung ist Gewährleistung, keine Haftpflicht.
- Vorsatz und Verstöße gegen behördliche Auflagen.
Die Betriebsbeschreibung ist der wichtigste Satz im Vertrag — sie muss den Betrieb von heute beschreiben, nicht den der Gründung.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
Betriebshaftpflicht im Detail.
Wofür die Betriebshaftpflicht einsteht
Wenn Ihr Betrieb einem Dritten schadet, geht es um drei Arten von Folgen: verletzte Personen, beschädigte Sachen und die Vermögensnachteile daraus. Die Betriebshaftpflicht reguliert solche Ansprüche und prüft zuerst, ob überhaupt etwas geschuldet wird; unberechtigte Forderungen wehrt sie ab. Diese Abwehr ist im Ernstfall nicht weniger wert als die Zahlung selbst.
Der Vertrag beschreibt, welche Tätigkeit versichert ist, und genau daran wird gemessen. Der häufigste Fehler entsteht dadurch, dass Betriebe ihr Leistungsangebot erweitern, andere Werkstoffe verwenden oder in ein weiteres Gewerk hineinwachsen, während die Betriebsbeschreibung noch das Geschäft von vor zehn Jahren festhält.
Wenn der Schaden an der eigenen Arbeit entsteht
Sachen, an denen gerade gearbeitet wird, sind im Grundschutz üblicherweise nicht mitversichert. Für Montage, Wartung und Handwerk ist das die entscheidende Stelle: Rutscht das Werkzeug ab oder nimmt die Fassade beim Einbau Schaden, trägt der Vertrag nur mit eingeschlossenen Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden.
Dasselbe gilt für angemietete Räume und für fremde Anlagen, an denen Ihr Team arbeitet. Wer in Kundenbetrieben oder auf Baustellen tätig ist — in Düsseldorf ebenso wie in den Werkshallen am Niederrhein —, sollte diese Bausteine ausdrücklich vereinbaren.
Wie hoch die Summe sein muss
Maßstab für die Deckungssumme ist der denkbar größte Schaden, nicht der durchschnittliche. Ein Personenschaden mit bleibenden Folgen kostet ein Vielfaches dessen, was üblicherweise reguliert wird, und übersteigt die Mittel der meisten Betriebe.
Eine Selbstbeteiligung drückt den Beitrag und hält kleine Fälle aus der Schadenstatistik heraus. Sinnvoll ist sie nur, wenn die Liquidität sie trägt: Sie wird bei jedem einzelnen Schadenfall fällig, nicht einmal im Jahr.
Typische Schadenfälle
- Beim Ausräumen einer Wohnung beschädigt ein Mitarbeiter das Treppenhausgeländer des Vermieters.
- Ein Kunde stürzt über ein Kabel, das während der Arbeiten im Verkaufsraum lag.
- Beim Anschluss einer Maschine entsteht ein Kurzschluss, der die EDV des Kunden zerstört.
- Ein Mitarbeiter setzt beim Rangieren einen Zaun auf dem Kundengrundstück zurück.
Woran die Deckung im Schadenfall scheitert
Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:
- Die tatsächliche Tätigkeit steht so nicht im Vertrag — der Betrieb hat sein Leistungsangebot erweitert, ohne es zu melden.
- Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden sind nicht eingeschlossen, obwohl genau dort gearbeitet wurde.
- Die Deckungssumme stammt aus der Gründungszeit und passt nicht mehr zur Auftragsgröße.
- Der Schaden wurde zu spät gemeldet, nachdem der Betrieb ihn zunächst selbst regeln wollte.
Unabhängige Quellen zum Weiterlesen
- Gesetze im InternetDie gesetzlichen Haftungsgrundlagen (BGB) im amtlichen Volltext.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Fallen für die Gewerbeberatung Kosten an?
Nein. Unsere Vergütung ist die Courtage, die in den Versicherungsbeiträgen bereits enthalten ist — unabhängig davon, ob Sie beraten werden oder nicht. Eine Honorarvereinbarung gäbe es nur ausdrücklich und schriftlich.
Reicht eine Betriebshaftpflicht allein aus?
Sie ist die Grundlage, aber selten die ganze Antwort. Sie deckt Schäden bei Dritten. Schäden am eigenen Betriebsvermögen, Ausfallzeiten und Schäden an Sachen, an denen gerade gearbeitet wird, brauchen jeweils eigene Bausteine.
Was passiert, wenn sich unsere Tätigkeit geändert hat?
Dann gehört das gemeldet. Versichert ist die im Vertrag beschriebene Tätigkeit — wer neue Leistungen anbietet oder mit anderen Materialien arbeitet, riskiert sonst, dass genau dieser Bereich ungedeckt bleibt.
Sind Mitarbeiter und Aushilfen mitversichert?
In der Regel ja, solange sie im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit handeln. Bei Subunternehmern gilt das nicht automatisch — deren Versicherungsschutz sollte vertraglich verlangt und nachgewiesen werden.
Müssen bestehende Verträge gekündigt werden?
Nein. Bestandsverträge haben oft Konditionen, die heute nicht mehr angeboten werden. Wir wechseln nur, wenn Ihr Betrieb messbar besser dasteht — und stellen sicher, dass keine Deckungslücke zwischen altem und neuem Vertrag entsteht.
Findet die Beratung bei uns im Unternehmen statt?
Wie Sie möchten: online per Video oder bei Ihnen vor Ort. Wenn Maschinen, Lager oder Abläufe eine Rolle spielen, ist der Termin im Betrieb meist der schnellere Weg — bei reinen Vertragsfragen genügt das Video-Gespräch.
