D&O für Geschäftsführer in Düsseldorf und am Niederrhein
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D&O für Geschäftsführer

Eine D&O-Versicherung gehört zu den empfohlenen Versicherungen für Unternehmen um die Führungskräfte vor Forderungen aus Vermögens­schäden im Innen- und Außenverhältnis zu schützen. Die D&O-Versicherung kann entweder persönlich oder für das gesamte Unternehmen und seine Führungskräfte abgeschlossen werden.

— Was das in Düsseldorf und am Niederrhein bedeutet

Düsseldorf und der Niederrhein sind eine Mischung aus Dienstleistung und Produktion: Kanzleien, Agenturen und Praxen in der Stadt, Handwerk, Handel und Mittelstand in Neuss, Ratingen, Meerbusch, Krefeld, Mönchengladbach, Solingen und Wuppertal. Für die Absicherung heißt das zwei sehr unterschiedliche Risikobilder — Beratungsfehler auf der einen, Maschinen und Warenlager auf der anderen Seite.

Was ist eine D&O-Versicherung und wofür braucht man sie?

Das Wichtigste in Kürze
  • Für die Absicherung heißt das zwei sehr unterschiedliche Risikobilder — Beratungsfehler auf der einen, Maschinen und Warenlager auf der anderen Seite.
  • Geschäftsführer und Vorstände stehen für Pflicht­verletzungen mit ihrem Privatvermögen ein — der Höhe nach unbegrenzt und bereits bei einfacher Fahrlässigkeit.
  • Wenn Maschinen, Lager oder Abläufe eine Rolle spielen, ist der Termin im Betrieb meist der schnellere Weg — bei reinen Vertragsfragen genügt das Video-Gespräch.
Im Schadenfall und beim Vertrag6 Abschnitte

Schadensbeispiele für eine D&O-Versicherung

Directors & Officers (D&O)-Versicherung für Unternehmen

Durch eine überdimensionierte und unverhältnismäßig teuren Erneuerung eines produzierenden Unternehmens entsteht eine Finanzierungs­lücke, welche nur mit hohen Zusatzkosten geschlossen werden kann.Für die finanziellen Mehraufwendungen wird der verantwortliche Geschäftsführer vom Unternehmen persönlich in Anspruch genommen. Die D&O-Versicherung übernimmt die Bezahlung der Forderung.
Der Vorstand eines Vereins versäumt eine Option zur Verlängerung des Pachtvertrages für das Vereinsgelände zu den bisherigen Konditionen.Daraufhin erhöht der Verpächter die Pacht. Der Verein beschließt daraufhin den Vorstand auf die Mehrkosten zu verklagen. Die D&O-Versicherung kommt für den Schaden auf.
Der Geschäftsführer einer Firma kauft Hard- und Software ein, welche überdimensioniert und überteuert ist.Die Gesellschafter verlangen Schadensersatz in Höhe des sinnlosen Teils der Anschaffungs­kosten. Die D&O-Versicherung übernimmt die Schadens­ersatz­forderungen.

Persönliche D&O-Versicherung in Kürze

  • Zuverlässiger Versicherungs­schutz für Führungskräfte
  • Ermöglicht es Führungskräften, ihren Versicherungs­schutz selbst und unabhängig vom Arbeitgeber in die Hand zu nehmen

Schadensbeispiele für eine D&O-Versicherung

Persönliche D&O-Versicherung

  • Ein Geschäftsführer führte vor Anmietung von Büroräumen keine schulmäßige Personal- und Büro­bedarfs­analyse durch, weshalb rund 500 Quadratmeter des repräsentativen Gebäudes in den folgenden Jahren nicht benutzt wurden. Die Gesellschaft nimmt den Geschäftsführer für die am Bedarf vorbeigehenden Kosten persönlich in Anspruch. Die persönliche D&O-Versicherung des Geschäftsführers übernimmt die Forderungen.
  • Eine Firmen-Akquise wird aufgrund mangelnder Due-Diligence-Prüfung zu einem überhöhten Kaufpreis ausgeführt. Die D&O-Versicherung des verantwortlichen Managers steht für den Anteil des zu hohen Kaufpreises ein.

Vertrauens­schaden­versicherung ergänzen

Die Vertrauen­schaden­versicherung stellt eine Eigen­schaden­deckung dar und ist daher eine sinnvolle Ergänzung der D&O-Versicherung als Haftpflicht­schaden­deckung.

Doch die Vertrauens­schaden­versicherung sollte nicht einfach losgelöst von der D&O-Versicherung "blind" erworben werden, damit beide Versicherungen auch bei den gewünschten Versicherungsfällen sinnvoll ineinandergreifen und Misch-Schadenfälle abgedeckt sind.

Allgemeine Informationen

Unabhängige Beratung und Vergleich

D&O Versicherung für Unternehmen in Kürze

  • Versicherungs­schutz für sämtliche Führungskräfte eines Unternehmens.
  • Deckung bei Forderungen aus Vermögens­schäden im Innen- und Außenverhältnis.

Directors & Officers (D&O)-Versicherung für Unternehmen Die Directors & Officers (D&O)-Versicherung für Unternehmen wird vom Unternehmen stellvertretend für sämtliche Führungskräfte abgeschlossen. Führt eine Pflicht­verletzung, ein Beratungsfehler, eine verpasste Frist oder Ähnliches zu einem Vermögens­schaden am Unternehmen (Innenhaftung) oder aber an Dritten (Außenhaftung), kommt die Versicherung für den Schaden auf. Hierbei teilt sich die festgelegte Deckungssumme auf alle versicherten Personen auf. Das private Vermögen der versicherten Personen ist dadurch vor Schadens­forderungen gesichert.

Allgemeine Informationen

Persönlichen D&O-Versicherung Die persönliche Directors & Officers (D&O)-Versicherung ist eine Art Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung für Vorstände, Aufsichtsräte, Manager und weitere Führungskräfte. Die Versicherung dient als Schutz für persönliches Vermögen und greift, wenn der Versicherungs­nehmer in Folge einer Pflicht­verletzung Schadensersatz leisten muss.

Anders als bei der D&O-Versicherung für Unternehmen, steht die festgelegte Versicherungs­summe im Schadenfall alleinig der versicherten Person zur Verfügung und muss nicht geteilt werden. Der Versicherer übernimmt im Schadenfall sowohl die Überprüfung der Forderungsbe­rechtigung, als auch die Schadensbegleichung für berechtigte Forderungen. Werden unberechtigte Forderungen gestellt, wehrt der Versicherer diese im Rahmen des inkludierten passiven Rechtsschutzes ab.

Unser Highlight - Warum mit uns?

Wir können Ihnen eine D&O-Versicherung bieten die direkt mit einer Vertrauens­schaden­versicherung kombiniert ist.

Darüber hinaus beinhaltet der VSV-Baustein - einmalig am Markt - die Mitversicherung von wissentlicher Pflicht­verletzung (z.B. Absicherung von Untreue, Unterschlagung, etc.)

Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständenmit dem Privatvermögen.
  • Abwehr unberechtigter Ansprücheauch aus dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung).
  • RechtskostenAnwälte, Gutachter, Gericht, oft der größte Posten.
  • NachmeldefristAnsprüche nach dem Ausscheiden, wenn vereinbart.

Auch der Geschäftsführer einer kleinen GmbH haftet persönlich — das ist keine Konzernfrage.

SO LÄUFT DER GEWERBE-CHECK
1Termin — online oder im Betrieb

Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

2Betriebs­beschreibung lesen

Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?

3Lücken und Doppeltes

Tätigkeits­schäden, Außen­versicherung, Betriebs­unter­brechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.

D&O für Geschäftsführer — unabhängig eingeordnet.
Wir vergleichen den Markt und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Kein Verkaufsdruck
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D&O für Geschäftsführer im Detail.

Die persönliche Haftung der Leitung

Geschäftsführer und Vorstände stehen für Pflicht­verletzungen mit ihrem Privatvermögen ein — der Höhe nach unbegrenzt und bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. Auslöser sind typischerweise ein zu spät gestellter Insolvenzantrag, nicht abgeführte Sozial­versicherungsbeiträge, Verstöße gegen Compliance-Pflichten oder Fehlgriffe bei Investitionen.

Die D&O-Versicherung übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Entscheidend: Sie steht hinter der handelnden Person auch dann, wenn die eigene Gesellschaft die Ansprüche erhebt — und genau das ist der praktische Regelfall.

Punkte, die im Vertrag stehen sollten

Rückwärts­versicherung für Pflicht­verletzungen aus der Zeit vor Vertragsbeginn.
Nachmeldefrist für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt; Ansprüche erreichen die Betroffenen oft erst Jahre später.
Eigen­schaden­deckung für Forderungen der eigenen Gesellschaft.
Einbezug von Aufsichtsrat, Prokuristen und leitenden Angestellten.
Eine eindeutige Regelung, wer die Verteidigungs­kosten trägt und ab welchem Zeitpunkt.

Typische Schadenfälle

  • Die Gesellschaft nimmt den Geschäftsführer wegen einer Fehl­entscheidung in Anspruch.
  • Sozial­versicherungsbeiträge wurden in der Krise nicht rechtzeitig abgeführt.
  • Ein Insolvenzverwalter macht Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsun­fähigkeit geltend.
  • Ein Vertragspartner wirft der Geschäfts­führung eine Pflicht­verletzung vor.

Woran die Deckung im Schadenfall scheitert

Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:

  • Der Vertrag begann erst nach der Pflicht­verletzung, eine Rückwärts­versicherung fehlte.
  • Der Anspruch wurde nach dem Ausscheiden erhoben, ohne vereinbarte Nachmeldefrist.
  • Ansprüche der eigenen Gesellschaft waren nicht mitversichert.
  • Die Deckungssumme reichte nicht für Verteidigung und Schadenersatz zusammen.
Noch tiefer im Detail. Für dieses Thema führt unsere Gewerbe-Spezialeinheit B Insurance eine ausführliche Fachseite: D&O-Versicherung — mit Schadenbeispielen, Ausschlüssen und Prüfpunkten im Volltext. Die Beratung selbst läuft weiter über uns, direkt vor Ort.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Fallen für die Gewerbeberatung Kosten an?

Nein. Unsere Vergütung ist die Courtage, die in den Versicherungsbeiträgen bereits enthalten ist — unabhängig davon, ob Sie beraten werden oder nicht. Eine Honorar­vereinbarung gäbe es nur ausdrücklich und schriftlich.

Brauchen auch kleine GmbHs eine D&O-Versicherung?

Die Haftung trifft jeden Geschäftsführer persönlich, unabhängig von der Unternehmensgröße. Gerade in kleinen Gesellschaften fehlt oft das Vermögen, um eine Inanspruchnahme aufzufangen.

Wer stellt die Ansprüche in der Praxis?

Am häufigsten die eigene Gesellschaft — etwa nach einem Gesellschafter­wechsel oder in der Insolvenz durch den Verwalter. Deshalb ist die sogenannte Innenhaftung der wichtigste Teil der Deckung.

Müssen bestehende Verträge gekündigt werden?

Nein. Bestandsverträge haben oft Konditionen, die heute nicht mehr angeboten werden. Wir wechseln nur, wenn Ihr Betrieb messbar besser dasteht — und stellen sicher, dass keine Deckungslücke zwischen altem und neuem Vertrag entsteht.

Findet die Beratung bei uns im Unternehmen statt?

Wie Sie möchten: online per Video oder bei Ihnen vor Ort. Wenn Maschinen, Lager oder Abläufe eine Rolle spielen, ist der Termin im Betrieb meist der schnellere Weg — bei reinen Vertragsfragen genügt das Video-Gespräch.

— UND JETZT?
D&O für Geschäftsführer: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

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