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Betriebsunterbrechung
Wenn Ihr Betrieb unterbrochen wird, springt die Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer entsprechenden Entschädigung ein, die möglichst individuell auf Ihren Betrieb zugeschnitten sein sollte, da nur so ein echter Versicherungsschutz existieren kann.
Düsseldorf und der Niederrhein sind eine Mischung aus Dienstleistung und Produktion: Kanzleien, Agenturen und Praxen in der Stadt, Handwerk, Handel und Mittelstand in Neuss, Ratingen, Meerbusch, Krefeld, Mönchengladbach, Solingen und Wuppertal. Für die Absicherung heißt das zwei sehr unterschiedliche Risikobilder — Beratungsfehler auf der einen, Maschinen und Warenlager auf der anderen Seite.
- Wenn Maschinen, Lager oder Abläufe eine Rolle spielen, ist der Termin im Betrieb meist der schnellere Weg — bei reinen Vertragsfragen genügt das Video-Gespräch.
- Zur schnellen Inbetriebnahme zählt auch die Anmietung von provisorischen Betriebsräumen oder die Nutzung von fremden Fabriken und Produktionshallen.
- Der Stillstand kostet oft mehr als der Sachschaden — die Haftzeit ist die entscheidende Zahl.
Im Schadenfall und beim Vertrag (1 von 2)4 Abschnitte
Schadensminderungskosten
Der Leistungsumfang kann durch die Übernahme von sog. Schadensminderungskosten ergänzt werden. Dabei handelt es sich um Aufwendungen, die zur Verkürzung der Betriebsunterbrechung beitragen sollen. Einige Versicherer sorgen mit diesem Baustein dafür, dass das Unternehmen keine Marktanteile verliert und seine Wettbewerbsfähigkeit nicht sinkt. Falls Angestellte Überstunden oder Sonderschichten einlegen müssen, übernimmt das Versicherungsunternehmen die Vergütungen. Zur schnellen Inbetriebnahme zählt auch die Anmietung von provisorischen Betriebsräumen oder die Nutzung von fremden Fabriken und Produktionshallen.
Kleine, mittlere & große Betriebsunterbrechungsversicherung,
Wichtige Fragestellungen sind daher beispielsweise: Von welcher Art ist ihr Betrieb? Welche Risiken bestehen? Wie viel Umsatz geht bei einem Stillstand verloren? Wie lange soll die Versicherung im Schadensfall leisten? ...
Betriebsunterbrechungsversicherung in Kürze
Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung
Hier entspricht die Versicherungssumme der Summe der Inhaltsversicherung, da diese ein Teil davon ist. Beide Versicherungen sind also aneinander gekoppelt. Da es sich um einen Zusatzbaustein der Geschäftsinhaltsversicherung handelt, sind mit der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung nur die Gefahren abgedeckt, die auch die Inhaltsversicherung absichert, beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl.
Erfahren Sie hier mehr zur Geschäftsinhaltsversicherung
Im Schadenfall und beim Vertrag (2 von 2)4 Abschnitte
Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung
Diese Versicherung kann ohne Inhaltsversicherung abgeschlossen werden, sodass es möglich ist, eine eigenständige Versicherungssumme festzulegen. Sie beträgt in der Regel 500.000 bis 10 Millionen Euro. Sie unterscheidet sich zur kleinen Versicherung hinsichtlich der Versicherungssumme und des Versicherungsumfangs. Eine Unter-, aber auch Überversicherung sollte vermieden werden, denn Letztere führt zu überhöhten Versicherungsbeiträgen.
Große Betriebsunterbrechungsversicherung
Die große Betriebsunterbrechungsversicherung eignet sich insbesondere für industrielle Firmen. Mit der mittleren und großen Versicherung können umfangreichere Risiken abgedeckt werden. Sie versichern nicht nur die versicherten Schäden der Inhaltsversicherung, sondern weitere Folgeschäden wie Mehrkosten durch Schichtarbeit oder Überstunden.
Betriebsschließungsversicherung
Bei der mittleren und großen Betriebsunterbrechungsversicherung kann der Zusatzbaustein Betriebsschließungsversicherung mit abgeschlossen werden. Diese leistet dann nicht nur im Falle einer Schließung aufgrund von Sachschäden, sondern beispielsweise auch bei Schließung aufgrund von Infektionsgefahr mit bestimmten Krankheitserregern. Wie die aktuelle Corona-Pandemie zeigt, kann eine davor abgeschlossene Betriebsschließungsversicherung die wirtschaftliche Existenz retten.
Jedoch muss hier stark auf die konkreten Formulierungen in den Versicherungsbedingungen geachtet werden.
Vorteile einer Betriebsunterbrechungsversicherung
Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
- Entgangener Gewinn und laufende KostenMiete, Gehälter, Leasing — nach einem versicherten Sachschaden.
- Haftzeit nach Wahldie Monate, in denen der Betrieb still steht oder wieder anläuft.
- MehrkostenAusweichräume, Ersatzmaschinen, Fremdvergabe, um den Betrieb am Laufen zu halten.
- RückwirkungsschädenAusfall eines Zulieferers oder Kunden, wenn vereinbart.
- Ausfall ohne SachschadenKrankheit des Inhabers ist Berufsunfähigkeit, kein BU-Vertrag.
- CyberangriffStillstand nach Verschlüsselung deckt die Cyberversicherung.
- Zu kurze Haftzeitzwölf Monate reichen nach einem Brand oft nicht bis zur Wiedereröffnung.
- Karenztagedie ersten Tage des Stillstands bleiben je nach Tarif unversichert.
Der Stillstand kostet oft mehr als der Sachschaden — die Haftzeit ist die entscheidende Zahl.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
Betriebsunterbrechung im Detail.
Der Stillstand kostet mehr als der Schaden
Brennt es oder läuft Wasser in die Halle, sind Gebäude und Einrichtung über die Sachverträge abgedeckt. Offen bleibt der Umsatz, der während des Stillstands ausfällt, während Löhne, Miete, Leasingraten und Kreditzinsen unverändert abgebucht werden. Für diese Lücke gibt es die Betriebsunterbrechungsversicherung.
Erstattet werden die weiterlaufenden Kosten und der Gewinn, der in der vereinbarten Haftzeit entgangen ist. An dieser Haftzeit hängt alles Weitere: Sie muss Wiederaufbau, behördliche Genehmigungen und die Zeit bis zur Rückkehr der Kundschaft überbrücken.
Wie lange die Haftzeit tragen muss
Zwölf Monate wirken reichlich und sind es häufig nicht. Wer auf eine Spezialmaschine mit langer Lieferzeit angewiesen ist, in einem denkmalgeschützten Gebäude produziert oder auf Genehmigungen warten muss, braucht mehr Zeit. Bei saisonabhängigen Betrieben kommt hinzu: Eine ausgefallene Saison lässt sich nicht nachholen.
Dazu kommt der Kundenverlust. Wer während des Stillstands zum Wettbewerber gewechselt ist, steht am Tag der Wiedereröffnung nicht wieder vor der Tür. Auch diese Anlaufzeit gehört in die Haftzeit hinein.
Wenn andere ausfallen
Ein Betrieb kann auch ohne eigenen Schaden stillstehen — etwa weil der einzige Zulieferer ausgefallen ist oder ein Hauptabnehmer nicht mehr abrufen kann. Für solche Rückwirkungsschäden braucht es einen gesonderten Einschluss.
Wer von wenigen Lieferanten oder Kunden abhängt, was in der zulieferorientierten Fertigung am Niederrhein oft der Fall ist, sollte diesen Baustein prüfen. Er entscheidet häufig darüber, welcher Betrieb eine Störung übersteht und welcher nicht.
Typische Schadenfälle
- Nach einem Leitungswasserschaden ist die Produktionshalle wochenlang nicht nutzbar.
- Ein Brand im Nachbargebäude führt zur behördlichen Sperrung des eigenen Betriebs.
- Nach einem Blitzeinschlag fällt die zentrale Steuerung aus; Ersatzteile haben Lieferzeit.
- Ein Wasserrohrbruch im Lager macht die gesamte Ware unbrauchbar.
Woran die Deckung im Schadenfall scheitert
Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:
- Die Haftzeit ist zu kurz bemessen und endet, bevor der Betrieb wieder läuft.
- Der versicherte Betriebsgewinn wurde auf Basis eines schwachen Jahres kalkuliert.
- Rückwirkungsschäden sind nicht eingeschlossen, obwohl der Ausfall beim Zulieferer entstand.
- Die fortlaufenden Kosten wurden zu niedrig angesetzt, weil Personalkosten unvollständig erfasst waren.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Fallen für die Gewerbeberatung Kosten an?
Nein. Unsere Vergütung ist die Courtage, die in den Versicherungsbeiträgen bereits enthalten ist — unabhängig davon, ob Sie beraten werden oder nicht. Eine Honorarvereinbarung gäbe es nur ausdrücklich und schriftlich.
Wie lange sollte die Haftzeit sein?
So lange, wie der Betrieb realistisch braucht, um wieder auf dem alten Stand zu sein — inklusive Wiederaufbau, Lieferzeiten für Maschinen, Genehmigungen und der Zeit, bis Kundschaft zurückkommt. Zwölf Monate sind oft zu knapp gerechnet.
Was wird eigentlich ersetzt?
Die fortlaufenden Kosten wie Miete, Löhne und Zinsen sowie der entgangene Betriebsgewinn. Nicht ersetzt werden Kosten, die während des Stillstands ohnehin wegfallen — etwa Material, das nicht verbraucht wird.
Müssen bestehende Verträge gekündigt werden?
Nein. Bestandsverträge haben oft Konditionen, die heute nicht mehr angeboten werden. Wir wechseln nur, wenn Ihr Betrieb messbar besser dasteht — und stellen sicher, dass keine Deckungslücke zwischen altem und neuem Vertrag entsteht.
Findet die Beratung bei uns im Unternehmen statt?
Wie Sie möchten: online per Video oder bei Ihnen vor Ort. Wenn Maschinen, Lager oder Abläufe eine Rolle spielen, ist der Termin im Betrieb meist der schnellere Weg — bei reinen Vertragsfragen genügt das Video-Gespräch.
