Betriebsunterbrechung in Düsseldorf und am Niederrhein
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Betriebs­unter­brechung

Wenn Ihr Betrieb unterbrochen wird, springt die Betriebs­unter­brechungs­versicherung mit einer entsprechenden Entschädigung ein, die möglichst individuell auf Ihren Betrieb zugeschnitten sein sollte, da nur so ein echter Versicherungs­schutz existieren kann.

— Was das in Düsseldorf und am Niederrhein bedeutet

Düsseldorf und der Niederrhein sind eine Mischung aus Dienstleistung und Produktion: Kanzleien, Agenturen und Praxen in der Stadt, Handwerk, Handel und Mittelstand in Neuss, Ratingen, Meerbusch, Krefeld, Mönchengladbach, Solingen und Wuppertal. Für die Absicherung heißt das zwei sehr unterschiedliche Risikobilder — Beratungsfehler auf der einen, Maschinen und Warenlager auf der anderen Seite.

Das Wichtigste in Kürze
  • Wenn Maschinen, Lager oder Abläufe eine Rolle spielen, ist der Termin im Betrieb meist der schnellere Weg — bei reinen Vertragsfragen genügt das Video-Gespräch.
  • Zur schnellen Inbetriebnahme zählt auch die Anmietung von provisorischen Betriebsräumen oder die Nutzung von fremden Fabriken und Produktionshallen.
  • Der Stillstand kostet oft mehr als der Sachschaden — die Haftzeit ist die entscheidende Zahl.
Im Schadenfall und beim Vertrag (1 von 2)4 Abschnitte

Schadens­minderungs­kosten

Der Leistungsumfang kann durch die Übernahme von sog. Schadens­minderungs­kosten ergänzt werden. Dabei handelt es sich um Aufwendungen, die zur Verkürzung der Betriebs­unter­brechung beitragen sollen. Einige Versicherer sorgen mit diesem Baustein dafür, dass das Unternehmen keine Marktanteile verliert und seine Wettbewerbs­fähigkeit nicht sinkt. Falls Angestellte Überstunden oder Sonderschichten einlegen müssen, übernimmt das Versicherungs­unternehmen die Vergütungen. Zur schnellen Inbetriebnahme zählt auch die Anmietung von provisorischen Betriebsräumen oder die Nutzung von fremden Fabriken und Produktionshallen.

Kleine, mittlere & große Betriebs­unter­brechungs­versicherung,

Wichtige Fragestellungen sind daher beispielsweise: Von welcher Art ist ihr Betrieb? Welche Risiken bestehen? Wie viel Umsatz geht bei einem Stillstand verloren? Wie lange soll die Versicherung im Schadensfall leisten? ...

Betriebs­unter­brechungs­versicherung in Kürze

Versicherbar sind u.a. Betriebs­unter­brechungen aufgrund Sturm, Leitungswasser, Feuer und Vandalismus sowie bei Ausfall des Inhabers
Der Versicherer übernimmt die Kosten für Löhne, Mieten, entgangene Gewinne sowie Maßnahmen, um den Betrieb wieder instand zu setzen
Sie können die Betriebs­unter­brechungs­versicherung einzeln abschließen oder in Ihre Geschäftsinhalts­versicherung integrieren.

Kleine Betriebs­unter­brechungs­versicherung

Hier entspricht die Versicherungs­summe der Summe der Inhalts­versicherung, da diese ein Teil davon ist. Beide Versicherungen sind also aneinander gekoppelt. Da es sich um einen Zusatzbaustein der Geschäftsinhalts­versicherung handelt, sind mit der kleinen Betriebs­unter­brechungs­versicherung nur die Gefahren abgedeckt, die auch die Inhalts­versicherung absichert, beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl.

Erfahren Sie hier mehr zur Geschäftsinhalts­versicherung

Im Schadenfall und beim Vertrag (2 von 2)4 Abschnitte

Mittlere Betriebs­unter­brechungs­versicherung

Diese Versicherung kann ohne Inhalts­versicherung abgeschlossen werden, sodass es möglich ist, eine eigenständige Versicherungs­summe festzulegen. Sie beträgt in der Regel 500.000 bis 10 Millionen Euro. Sie unterscheidet sich zur kleinen Versicherung hinsichtlich der Versicherungs­summe und des Versicherungsumfangs. Eine Unter-, aber auch Über­versicherung sollte vermieden werden, denn Letztere führt zu überhöhten Versicherungsbeiträgen.

Große Betriebs­unter­brechungs­versicherung

Die große Betriebs­unter­brechungs­versicherung eignet sich insbesondere für industrielle Firmen. Mit der mittleren und großen Versicherung können umfangreichere Risiken abgedeckt werden. Sie versichern nicht nur die versicherten Schäden der Inhalts­versicherung, sondern weitere Folgeschäden wie Mehrkosten durch Schichtarbeit oder Überstunden.

Betriebs­schließungs­versicherung

Bei der mittleren und großen Betriebs­unter­brechungs­versicherung kann der Zusatzbaustein Betriebs­schließungs­versicherung mit abgeschlossen werden. Diese leistet dann nicht nur im Falle einer Schließung aufgrund von Sachschäden, sondern beispielsweise auch bei Schließung aufgrund von Infektionsgefahr mit bestimmten Krankheitserregern. Wie die aktuelle Corona-Pandemie zeigt, kann eine davor abgeschlossene Betriebs­schließungs­versicherung die wirtschaftliche Existenz retten.

Jedoch muss hier stark auf die konkreten Formulierungen in den Versicherungsbedingungen geachtet werden.

Vorteile einer Betriebs­unter­brechungs­versicherung

Finanziell abgesichert bei unerwartetem Stillstand des Betriebes
Entgangene Gewinne sowie laufende Fixkosten werden vom Versicherer übernommen
Versichert sind Betriebs­unter­brechungen aufgrund von z.B.Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch und Krankheit des Inhabers
Grundleistungen können gegen einen kleinen Aufpreis bereits in die Geschäftsinhalts­versicherung integriert werden

Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Entgangener Gewinn und laufende KostenMiete, Gehälter, Leasing — nach einem versicherten Sachschaden.
  • Haftzeit nach Wahldie Monate, in denen der Betrieb still steht oder wieder anläuft.
  • MehrkostenAusweichräume, Ersatzmaschinen, Fremdvergabe, um den Betrieb am Laufen zu halten.
  • Rückwirkungs­schädenAusfall eines Zulieferers oder Kunden, wenn vereinbart.

Der Stillstand kostet oft mehr als der Sachschaden — die Haftzeit ist die entscheidende Zahl.

SO LÄUFT DER GEWERBE-CHECK
1Termin — online oder im Betrieb

Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

2Betriebs­beschreibung lesen

Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?

3Lücken und Doppeltes

Tätigkeits­schäden, Außen­versicherung, Betriebs­unter­brechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.

Betriebs­unter­brechung — unabhängig eingeordnet.
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Betriebs­unter­brechung im Detail.

Der Stillstand kostet mehr als der Schaden

Brennt es oder läuft Wasser in die Halle, sind Gebäude und Einrichtung über die Sachverträge abgedeckt. Offen bleibt der Umsatz, der während des Stillstands ausfällt, während Löhne, Miete, Leasingraten und Kreditzinsen unverändert abgebucht werden. Für diese Lücke gibt es die Betriebs­unter­brechungs­versicherung.

Erstattet werden die weiterlaufenden Kosten und der Gewinn, der in der vereinbarten Haftzeit entgangen ist. An dieser Haftzeit hängt alles Weitere: Sie muss Wiederaufbau, behördliche Genehmigungen und die Zeit bis zur Rückkehr der Kundschaft überbrücken.

Wie lange die Haftzeit tragen muss

Zwölf Monate wirken reichlich und sind es häufig nicht. Wer auf eine Spezialmaschine mit langer Lieferzeit angewiesen ist, in einem denkmalgeschützten Gebäude produziert oder auf Genehmigungen warten muss, braucht mehr Zeit. Bei saisonabhängigen Betrieben kommt hinzu: Eine ausgefallene Saison lässt sich nicht nachholen.

Dazu kommt der Kundenverlust. Wer während des Stillstands zum Wettbewerber gewechselt ist, steht am Tag der Wiedereröffnung nicht wieder vor der Tür. Auch diese Anlaufzeit gehört in die Haftzeit hinein.

Wenn andere ausfallen

Ein Betrieb kann auch ohne eigenen Schaden stillstehen — etwa weil der einzige Zulieferer ausgefallen ist oder ein Hauptabnehmer nicht mehr abrufen kann. Für solche Rückwirkungs­schäden braucht es einen gesonderten Einschluss.

Wer von wenigen Lieferanten oder Kunden abhängt, was in der zuliefer­orientierten Fertigung am Niederrhein oft der Fall ist, sollte diesen Baustein prüfen. Er entscheidet häufig darüber, welcher Betrieb eine Störung übersteht und welcher nicht.

Typische Schadenfälle

  • Nach einem Leitungswasser­schaden ist die Produktionshalle wochenlang nicht nutzbar.
  • Ein Brand im Nachbargebäude führt zur behördlichen Sperrung des eigenen Betriebs.
  • Nach einem Blitzeinschlag fällt die zentrale Steuerung aus; Ersatzteile haben Lieferzeit.
  • Ein Wasserrohrbruch im Lager macht die gesamte Ware unbrauchbar.

Woran die Deckung im Schadenfall scheitert

Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:

  • Die Haftzeit ist zu kurz bemessen und endet, bevor der Betrieb wieder läuft.
  • Der versicherte Betriebsgewinn wurde auf Basis eines schwachen Jahres kalkuliert.
  • Rückwirkungs­schäden sind nicht eingeschlossen, obwohl der Ausfall beim Zulieferer entstand.
  • Die fortlaufenden Kosten wurden zu niedrig angesetzt, weil Personalkosten unvollständig erfasst waren.
Noch tiefer im Detail. Für dieses Thema führt unsere Gewerbe-Spezialeinheit B Insurance eine ausführliche Fachseite: Betriebs­unter­brechungs­versicherung — mit Schadenbeispielen, Ausschlüssen und Prüfpunkten im Volltext. Die Beratung selbst läuft weiter über uns, direkt vor Ort.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Fallen für die Gewerbeberatung Kosten an?

Nein. Unsere Vergütung ist die Courtage, die in den Versicherungsbeiträgen bereits enthalten ist — unabhängig davon, ob Sie beraten werden oder nicht. Eine Honorar­vereinbarung gäbe es nur ausdrücklich und schriftlich.

Wie lange sollte die Haftzeit sein?

So lange, wie der Betrieb realistisch braucht, um wieder auf dem alten Stand zu sein — inklusive Wiederaufbau, Lieferzeiten für Maschinen, Genehmigungen und der Zeit, bis Kundschaft zurückkommt. Zwölf Monate sind oft zu knapp gerechnet.

Was wird eigentlich ersetzt?

Die fortlaufenden Kosten wie Miete, Löhne und Zinsen sowie der entgangene Betriebsgewinn. Nicht ersetzt werden Kosten, die während des Stillstands ohnehin wegfallen — etwa Material, das nicht verbraucht wird.

Müssen bestehende Verträge gekündigt werden?

Nein. Bestandsverträge haben oft Konditionen, die heute nicht mehr angeboten werden. Wir wechseln nur, wenn Ihr Betrieb messbar besser dasteht — und stellen sicher, dass keine Deckungslücke zwischen altem und neuem Vertrag entsteht.

Findet die Beratung bei uns im Unternehmen statt?

Wie Sie möchten: online per Video oder bei Ihnen vor Ort. Wenn Maschinen, Lager oder Abläufe eine Rolle spielen, ist der Termin im Betrieb meist der schnellere Weg — bei reinen Vertragsfragen genügt das Video-Gespräch.

— UND JETZT?
Betriebs­unter­brechung: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

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