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Betriebliche Unfallversicherung
Die betriebliche Unfallversicherung stellt eine wertvolle Ergänzung für den oftmals lückenhaften Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung dar.
Der Wettbewerb um Personal ist am Rhein hart, gerade gegen die Konzernzentralen in der Stadt. Betriebliche Vorsorge wirkt hier vor allem dann, wenn sie einfach erklärbar ist und nicht erst ein Beratungsgespräch braucht, um verstanden zu werden.
- Die betriebliche Unfallversicherung stellt eine wertvolle Ergänzung für den oftmals lückenhaften Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung dar.
- Wenn Maschinen, Lager oder Abläufe eine Rolle spielen, ist der Termin im Betrieb meist der schnellere Weg — bei reinen Vertragsfragen genügt das Video-Gespräch.
- Wichtig ist, dass immer klar feststellbar ist, auf wen sich die Unfallversicherung erstreckt.
Betriebliche Unfallversicherung in Kürze
Für eine Firma / ein Unternehmen und deren Mitarbeiter / Angestellte
sowie für Selbstständige, Ärzte, Handwerker, Vereine, Sportler, u.v.m.
Die betriebliche Unfallversicherung oder auch Gruppenunfallversicherung
Die betriebliche Unfallversicherung wird auch Gruppenunfallversicherung genannt. Denn der Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen wird nicht für einen Einzelnen abgeschlossen, sondern für die komplette Belegschaft oder eine vom Arbeitgeber ausgewählte Gruppe z. B. sämtliche Führungskräfte oder eine bestimmte Abteilung.
Einige Versicherer unterschieden zwischen:
- Versicherung mit konkreter Namensnennung: Der Schutz gilt nur für die namentlich aufgeführten Personen.
- Versicherung ohne Namensnennung: Bei dieser Variante sind alle dem Betrieb oder einer bestimmten Gruppe innerhalb des Betriebs zugehörigen Personen versichert.
Wichtig ist, dass immer klar feststellbar ist, auf wen sich die Unfallversicherung erstreckt.
Vorteile der betrieblichen Unfallversicherung
Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
- Invalidität und Tod nach Unfallüber die gesetzliche Unfallversicherung hinaus.
- 24-Stunden-Schutzauch Freizeitunfälle, wenn vereinbart.
- Steuerlich als Betriebsausgabeje nach Gestaltung.
- Bergungs- und KosmetikkostenNebenleistungen je Tarif.
- Krankheitenkein Unfall, keine Leistung.
- Berufsunfähigkeitdie Unfallversicherung ersetzt keine BU-Rente.
- Arbeitsunfälle alleindafür ist die Berufsgenossenschaft zuständig.
- Innere UrsachenHerzinfarkt am Steuer ist meist ausgeschlossen.
Sinnvoll als Ergänzung — die Berufsgenossenschaft leistet nur bei Arbeitsunfällen und nur bis zu ihren Sätzen.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
Betriebliche Unfallversicherung im Detail.
Wo der gesetzliche Schutz aufhört
Die Berufsgenossenschaft leistet bei Arbeits- und Wegeunfällen und bei Berufskrankheiten. Der weit größere Teil aller Unfälle ereignet sich jedoch in der Freizeit, und dort greift der gesetzliche Schutz nicht.
Eine betriebliche Gruppenunfallversicherung schließt diese Lücke: rund um die Uhr und weltweit. Für die Belegschaft ist das eine spürbare Leistung, für den Betrieb ein kalkulierbarer Beitrag.
Aufbau und steuerliche Einordnung
Versichert werden kann die gesamte Belegschaft oder eine abgegrenzte Gruppe, etwa der Außendienst oder die Führungsebene. Üblich sind eine Invaliditätssumme mit Progression, eine Todesfallleistung und Zusätze wie Bergungskosten oder kosmetische Operationen.
Steuerlich kommt es darauf an, ob der Betrieb Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist oder die Mitarbeitenden selbst; daran hängt, ob ein geldwerter Vorteil entsteht. Das gehört vor Abschluss mit der Lohnbuchhaltung geklärt.
Typische Schadenfälle
- Ein Mitarbeiter verunglückt beim Sport und bleibt dauerhaft beeinträchtigt.
- Ein Unfall in der Freizeit führt zu langer Arbeitsunfähigkeit.
- Ein Wegeunfall wird von der Berufsgenossenschaft nicht anerkannt.
- Nach einem Unfall im Urlaub entstehen Bergungskosten.
Woran die Deckung im Schadenfall scheitert
Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:
- Der Vertrag deckte nur Arbeitsunfälle, nicht die Freizeit.
- Die Progression war zu niedrig gewählt, die Leistung blieb gering.
- Meldefristen für die Feststellung der Invalidität wurden versäumt.
- Vorerkrankungen führten über den Mitwirkungsanteil zu erheblichen Abzügen.
Unabhängige Quellen zum Weiterlesen
- Deutsche Gesetzliche UnfallversicherungOffizielle Abgrenzung: Was Berufsgenossenschaften abdecken — und was nicht.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Fallen für die Gewerbeberatung Kosten an?
Nein. Unsere Vergütung ist die Courtage, die in den Versicherungsbeiträgen bereits enthalten ist — unabhängig davon, ob Sie beraten werden oder nicht. Eine Honorarvereinbarung gäbe es nur ausdrücklich und schriftlich.
Ist die Belegschaft nicht schon über die Berufsgenossenschaft versichert?
Nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Der größere Teil der Unfälle passiert in der Freizeit — dort besteht kein gesetzlicher Schutz, und genau diese Lücke schließt eine Gruppenunfallversicherung.
Können wir einzelne Gruppen versichern?
Ja, üblich sind Abgrenzungen etwa nach Außendienst, Führungskräften oder bestimmten Abteilungen. Wichtig ist, dass die Abgrenzung sachlich begründet und im Vertrag sauber beschrieben ist.
Müssen bestehende Verträge gekündigt werden?
Nein. Bestandsverträge haben oft Konditionen, die heute nicht mehr angeboten werden. Wir wechseln nur, wenn Ihr Betrieb messbar besser dasteht — und stellen sicher, dass keine Deckungslücke zwischen altem und neuem Vertrag entsteht.
Findet die Beratung bei uns im Unternehmen statt?
Wie Sie möchten: online per Video oder bei Ihnen vor Ort. Wenn Maschinen, Lager oder Abläufe eine Rolle spielen, ist der Termin im Betrieb meist der schnellere Weg — bei reinen Vertragsfragen genügt das Video-Gespräch.
