Betriebliche Unfallversicherung in Düsseldorf und am Niederrhein
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Betriebliche Unfall­versicherung

Die betriebliche Unfall­versicherung stellt eine wertvolle Ergänzung für den oftmals lückenhaften Versicherungs­schutz der gesetzlichen Unfall­versicherung dar.

— Was das in Düsseldorf und am Niederrhein bedeutet

Der Wettbewerb um Personal ist am Rhein hart, gerade gegen die Konzernzentralen in der Stadt. Betriebliche Vorsorge wirkt hier vor allem dann, wenn sie einfach erklärbar ist und nicht erst ein Beratungs­gespräch braucht, um verstanden zu werden.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die betriebliche Unfall­versicherung stellt eine wertvolle Ergänzung für den oftmals lückenhaften Versicherungs­schutz der gesetzlichen Unfall­versicherung dar.
  • Wenn Maschinen, Lager oder Abläufe eine Rolle spielen, ist der Termin im Betrieb meist der schnellere Weg — bei reinen Vertragsfragen genügt das Video-Gespräch.
  • Wichtig ist, dass immer klar feststellbar ist, auf wen sich die Unfall­versicherung erstreckt.
Betriebliche Unfall­versicherung in Kürze

Für eine Firma / ein Unternehmen und deren Mitarbeiter / Angestellte

sowie für Selbst­ständige, Ärzte, Handwerker, Vereine, Sportler, u.v.m.

Die gesetzliche Unfall­versicherung weist erhebliche Lücken auf, welche die betriebliche Unfall­versicherung schließen kann.
Arbeitgeber, die eine betriebliche Unfall­versicherung vereinbaren, können sie als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen.
Die Gruppenunfall­versicherung wird individuell an die Ansprüche und Mitarbeiter eines Unternehmens angepasst.
Die betriebliche Unfall­versicherung oder auch Gruppenunfall­versicherung

Die betriebliche Unfall­versicherung wird auch Gruppenunfall­versicherung genannt. Denn der Vertrag mit dem Versicherungs­unternehmen wird nicht für einen Einzelnen abgeschlossen, sondern für die komplette Belegschaft oder eine vom Arbeitgeber ausgewählte Gruppe z. B. sämtliche Führungskräfte oder eine bestimmte Abteilung.

Einige Versicherer unterschieden zwischen:

  • Versicherung mit konkreter Namensnennung: Der Schutz gilt nur für die namentlich aufgeführten Personen.
  • Versicherung ohne Namensnennung: Bei dieser Variante sind alle dem Betrieb oder einer bestimmten Gruppe innerhalb des Betriebs zugehörigen Personen versichert.

Wichtig ist, dass immer klar feststellbar ist, auf wen sich die Unfall­versicherung erstreckt.

Vorteile der betrieblichen Unfall­versicherung
Versicherungs­schutz im Privat- und Berufsleben schließt Lücken der gesetzlichen Unfall­versicherung
Versicherungs­schutz weltweit rund um die Uhr
Umfassende Kostenübernahme für medizinische Behandlungen, notwendige Umbauten, Renten, …
Auf verschiedene Unternehmensgrößen und individuelle Ansprüche anpassbarer Versicherungs­schutz
Günstige Gruppentarife
Steuervorteile
Erhöht die Attraktivität von Arbeitgebern - Benefit für Mitarbeiter

Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Invalidität und Tod nach Unfallüber die gesetzliche Unfall­versicherung hinaus.
  • 24-Stunden-Schutzauch Freizeitunfälle, wenn vereinbart.
  • Steuerlich als Betriebsausgabeje nach Gestaltung.
  • Bergungs- und KosmetikkostenNebenleistungen je Tarif.

Sinnvoll als Ergänzung — die Berufsgenossenschaft leistet nur bei Arbeitsunfällen und nur bis zu ihren Sätzen.

SO LÄUFT DER GEWERBE-CHECK
1Termin — online oder im Betrieb

Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

2Betriebs­beschreibung lesen

Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?

3Lücken und Doppeltes

Tätigkeits­schäden, Außen­versicherung, Betriebs­unter­brechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.

Betriebliche Unfall­versicherung — unabhängig eingeordnet.
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Betriebliche Unfall­versicherung im Detail.

Wo der gesetzliche Schutz aufhört

Die Berufsgenossenschaft leistet bei Arbeits- und Wegeunfällen und bei Berufskrankheiten. Der weit größere Teil aller Unfälle ereignet sich jedoch in der Freizeit, und dort greift der gesetzliche Schutz nicht.

Eine betriebliche Gruppenunfall­versicherung schließt diese Lücke: rund um die Uhr und weltweit. Für die Belegschaft ist das eine spürbare Leistung, für den Betrieb ein kalkulierbarer Beitrag.

Aufbau und steuerliche Einordnung

Versichert werden kann die gesamte Belegschaft oder eine abgegrenzte Gruppe, etwa der Außendienst oder die Führungsebene. Üblich sind eine Invaliditäts­summe mit Progression, eine Todesfall­leistung und Zusätze wie Bergungskosten oder kosmetische Operationen.

Steuerlich kommt es darauf an, ob der Betrieb Versicherungs­nehmer und Bezugsbe­rechtigter ist oder die Mitarbeitenden selbst; daran hängt, ob ein geldwerter Vorteil entsteht. Das gehört vor Abschluss mit der Lohnbuchhaltung geklärt.

Typische Schadenfälle

  • Ein Mitarbeiter verunglückt beim Sport und bleibt dauerhaft beeinträchtigt.
  • Ein Unfall in der Freizeit führt zu langer Arbeitsun­fähigkeit.
  • Ein Wegeunfall wird von der Berufsgenossenschaft nicht anerkannt.
  • Nach einem Unfall im Urlaub entstehen Bergungskosten.

Woran die Deckung im Schadenfall scheitert

Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:

  • Der Vertrag deckte nur Arbeitsunfälle, nicht die Freizeit.
  • Die Progression war zu niedrig gewählt, die Leistung blieb gering.
  • Meldefristen für die Feststellung der Invalidität wurden versäumt.
  • Vorerkrankungen führten über den Mitwirkungsanteil zu erheblichen Abzügen.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

Noch tiefer im Detail. Für dieses Thema führt unsere Gewerbe-Spezialeinheit B Insurance eine ausführliche Fachseite: Betriebliche Unfall­versicherung — mit Schadenbeispielen, Ausschlüssen und Prüfpunkten im Volltext. Die Beratung selbst läuft weiter über uns, direkt vor Ort.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Fallen für die Gewerbeberatung Kosten an?

Nein. Unsere Vergütung ist die Courtage, die in den Versicherungsbeiträgen bereits enthalten ist — unabhängig davon, ob Sie beraten werden oder nicht. Eine Honorar­vereinbarung gäbe es nur ausdrücklich und schriftlich.

Ist die Belegschaft nicht schon über die Berufsgenossenschaft versichert?

Nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Der größere Teil der Unfälle passiert in der Freizeit — dort besteht kein gesetzlicher Schutz, und genau diese Lücke schließt eine Gruppenunfall­versicherung.

Können wir einzelne Gruppen versichern?

Ja, üblich sind Abgrenzungen etwa nach Außendienst, Führungskräften oder bestimmten Abteilungen. Wichtig ist, dass die Abgrenzung sachlich begründet und im Vertrag sauber beschrieben ist.

Müssen bestehende Verträge gekündigt werden?

Nein. Bestandsverträge haben oft Konditionen, die heute nicht mehr angeboten werden. Wir wechseln nur, wenn Ihr Betrieb messbar besser dasteht — und stellen sicher, dass keine Deckungslücke zwischen altem und neuem Vertrag entsteht.

Findet die Beratung bei uns im Unternehmen statt?

Wie Sie möchten: online per Video oder bei Ihnen vor Ort. Wenn Maschinen, Lager oder Abläufe eine Rolle spielen, ist der Termin im Betrieb meist der schnellere Weg — bei reinen Vertragsfragen genügt das Video-Gespräch.

— UND JETZT?
Betriebliche Unfall­versicherung: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
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