Firmenrechtsschutz in Düsseldorf und am Niederrhein
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Firmen­rechts­schutz

Die Firmen­rechts­schutz­versicherung gehört zu den dringend empfohlen Versicherungen für Unternehmen und Gewerbe.

— Was das in Düsseldorf und am Niederrhein bedeutet

Düsseldorf und der Niederrhein sind eine Mischung aus Dienstleistung und Produktion: Kanzleien, Agenturen und Praxen in der Stadt, Handwerk, Handel und Mittelstand in Neuss, Ratingen, Meerbusch, Krefeld, Mönchengladbach, Solingen und Wuppertal. Für die Absicherung heißt das zwei sehr unterschiedliche Risikobilder — Beratungsfehler auf der einen, Maschinen und Warenlager auf der anderen Seite.

Das Wichtigste in Kürze
  • Für die meisten Betriebe ist der Arbeits­rechts­schutz der wichtigste, gefolgt von Verkehr für betriebliche Fahrzeuge.
  • Die Firmen­rechts­schutz­versicherung gehört zu den dringend empfohlen Versicherungen für Unternehmen und Gewerbe.
  • Die Firmen­rechts­schutz­versicherung oder auch Gewerbe­rechts­schutz­versicherung kommt für Kosten juristischer Streitigkeiten auf und schafft Chancengleichheit vor Gericht.
Unabhängige Beratung und Vergleich

Firmen­rechts­schutz­versicherung in Kürze

Kostenübernahme bei Streitigkeiten vor Gericht
Umfassender Schutz für den gewerblichen und den privaten Bereich
Individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmter Versicherungs­schutz
Allgemeine Informationen zur Firmen­rechts­schutz­versicherung

Die Firmen­rechts­schutz­versicherung oder auch Gewerbe­rechts­schutz­versicherung kommt für Kosten juristischer Streitigkeiten auf und schafft Chancengleichheit vor Gericht. Dabei gilt der Versicherungs­schutz neben dem Firmeninhaber für alle im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter in Ausübung ihrer Tätigkeit. Je nach gewähltem Tarif und Leistungsumfang sichert der Firmen­rechts­schutz eine Vielzahl an Streitigkeiten vor den verschiedensten Gerichten ab. Viele Versicherer bieten für ihre Kunden eine kostenlose telefonische Rechtsberatung an. Hier werden Kosten erstattet, bevor es überhaupt zu einem Rechtsstreit kommt.

Schadensbeispiele für eine Firmen­rechts­schutz­versicherung
Einer Ihrer Mitarbeiter verletzt sich bei einem Arbeitsunfall.Die Berufsgenossenschaft ist der Meinung, Sie haben Schutzvorschriften nicht beachtet und fordert Regress bei Ihnen. Der Versicherer übernimmt die Prozesskosten.
Einer Ihrer Kunden wirft Ihnen Missbrauch seiner personenbezogenen Daten vor.Der Versicherer übernimmt die Prozesskosten.
Das Finanzamt erhebt Anklage aufgrund von vermeintlich nicht gezahlten Steuern vor dem Finanzgericht.Der Versicherer übernimmt die Prozesskosten.

Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Arbeits­rechts­schutzKündigungs­schutzklagen und Streit mit Mitarbeitern.
  • Vertrags­rechts­schutzStreit mit Lieferanten und Kunden, je nach Tarif eingeschränkt.
  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten­rechts­schutzVerteidigung bei Fahrlässigkeitsvorwürfen.
  • Verkehrs­rechts­schutz für Firmenfahrzeugeinklusive Fahrer.

Der Firmen­rechts­schutz ist ein Baukasten — welche Module lohnen, hängt am Betrieb.

SO LÄUFT DER GEWERBE-CHECK
1Termin — online oder im Betrieb

Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

2Betriebs­beschreibung lesen

Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?

3Lücken und Doppeltes

Tätigkeits­schäden, Außen­versicherung, Betriebs­unter­brechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.

Firmen­rechts­schutz — unabhängig eingeordnet.
Wir vergleichen den Markt und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
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Firmen­rechts­schutz im Detail.

Welche Rechtsgebiete sich einschließen lassen

Zur Auswahl stehen üblicherweise Arbeitsrecht, Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrecht vor den Finanzgerichten, Verkehrsrecht für die betrieblichen Fahrzeuge sowie Straf- und Ordnungswidrigkeiten­recht. Jeder dieser Bausteine wird einzeln vereinbart.

Am schwersten wiegt für die meisten Betriebe das Arbeitsrecht. Streit um Kündigungen, Abmahnungen, Zeugnisse und Vergütung ist der häufigste Anlass — und er trifft den kleinen Betrieb genauso wie das Unternehmen mit zweihundert Beschäftigten.

Was nicht mitversichert ist

Offene Forderungen gegenüber Kunden lassen sich nur durchsetzen, wenn der Vertrags­rechts­schutz ausdrücklich vereinbart wurde, und auch dann erst ab bestimmten Mindeststreitwerten. Auseinandersetzungen rund um den Bau des eigenen Betriebs­gebäudes bleiben — wie im privaten Bereich — praktisch durchgängig ausgeschlossen.

Zu beachten ist außerdem die Wartezeit von in der Regel drei Monaten. Wer abschließt, weil sich ein Konflikt bereits abzeichnet, bekommt für diesen Fall keine Deckungszusage.

Wer über den Vertrag geschützt ist

Versicherungs­nehmer ist das Unternehmen. Mitversichert sind üblicherweise die gesetzlichen Vertreter und die Beschäftigten, soweit sie beruflich handeln. Bei Einzelunternehmen und Personen­gesellschaften kommt es besonders darauf an, betrieblichen und privaten Bereich sauber zu trennen.

Der Beitrag bemisst sich meist nach Branche, Umsatz und Zahl der Mitarbeitenden. Verändert sich eine dieser Größen deutlich, gehört das gemeldet; sonst kann der Versicherer im Schadenfall nachfordern oder die Leistung anpassen.

Schwerpunkt Arbeitsgericht

Der Arbeits­rechts­schutz für Arbeitgeber trägt die Auseinandersetzung mit der eigenen Belegschaft — von der Kündigungs­schutzklage über die Abmahnung bis zum Streit über Zeugnis oder Vergütung. Anders als beim Rechtsschutz für Arbeitnehmer geht es dabei oft um erhebliche Streitwerte.

Prüfen Sie, ob die erste Instanz vor dem Arbeitsgericht eingeschlossen ist. Dort trägt jede Partei ihre Kosten selbst, gleichgültig wie das Verfahren ausgeht — daran bemisst sich der Nutzen des Bausteins.

Typische Schadenfälle

  • Eine Kündigung wird vor dem Arbeitsgericht angegriffen.
  • Ein Mitarbeiter klagt auf Nachzahlung von Überstunden.
  • Das Finanzamt beanstandet nach einer Prüfung die Behandlung von Leistungen.
  • Nach einem Unfall mit dem Firmenwagen streiten die Beteiligten über die Schuldfrage.

Woran die Deckung im Schadenfall scheitert

Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:

  • Der benötigte Baustein war nicht vereinbart — häufig fehlt der Vertrags­rechts­schutz.
  • Der Streit war bei Vertrags­abschluss bereits absehbar, die Wartezeit noch nicht abgelaufen.
  • Es ging um eine Baustreitigkeit am eigenen Betriebsgebäude, die praktisch immer ausgeschlossen ist.
  • Der Anwalt wurde beauftragt, bevor die Deckungszusage vorlag.
Noch tiefer im Detail. Für dieses Thema führt unsere Gewerbe-Spezialeinheit B Insurance eine ausführliche Fachseite: Firmen­rechts­schutz­versicherung — mit Schadenbeispielen, Ausschlüssen und Prüfpunkten im Volltext. Die Beratung selbst läuft weiter über uns, direkt vor Ort.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Fallen für die Gewerbeberatung Kosten an?

Nein. Unsere Vergütung ist die Courtage, die in den Versicherungsbeiträgen bereits enthalten ist — unabhängig davon, ob Sie beraten werden oder nicht. Eine Honorar­vereinbarung gäbe es nur ausdrücklich und schriftlich.

Welche Bausteine brauchen wir wirklich?

Für die meisten Betriebe ist der Arbeits­rechts­schutz der wichtigste, gefolgt von Verkehr für betriebliche Fahrzeuge. Vertrags­rechts­schutz ist sinnvoll, wenn Forderungen gegen Kunden häufiger streitig werden.

Gibt es eine Wartezeit?

Ja, für die meisten Bereiche drei Monate. Ein Streit, der bei Vertrags­abschluss bereits absehbar war, ist nicht versicherbar — deshalb lohnt der Abschluss, bevor etwas ansteht.

Müssen bestehende Verträge gekündigt werden?

Nein. Bestandsverträge haben oft Konditionen, die heute nicht mehr angeboten werden. Wir wechseln nur, wenn Ihr Betrieb messbar besser dasteht — und stellen sicher, dass keine Deckungslücke zwischen altem und neuem Vertrag entsteht.

Findet die Beratung bei uns im Unternehmen statt?

Wie Sie möchten: online per Video oder bei Ihnen vor Ort. Wenn Maschinen, Lager oder Abläufe eine Rolle spielen, ist der Termin im Betrieb meist der schnellere Weg — bei reinen Vertragsfragen genügt das Video-Gespräch.

— UND JETZT?
Firmen­rechts­schutz: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

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