Absicherung des Unternehmers in Düsseldorf und am Niederrhein
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Absicherung des Unternehmers

Absicherung für Inhaber und Geschäftsführer in Düsseldorf: D&O, Firmen­rechts­schutz, Betriebs­unter­brechung und Vorsorge, unabhängig verglichen.

— Was das in Düsseldorf und am Niederrhein bedeutet

In Düsseldorf sitzen viele beratende Berufe — Kanzlei, Agentur, IT, Praxis. Dort entsteht der Schaden nicht am Blech, sondern in der Empfehlung: Vermögens­schäden aus fehlerhafter Beratung sind das eigentliche Risiko. Am Niederrhein kippt das Bild wieder Richtung Maschinen, Lager und Fuhrpark.

Das Wichtigste in Kürze
  • Absicherung für Inhaber und Geschäftsführer in Düsseldorf: D&O, Firmen­rechts­schutz, Betriebs­unter­brechung und Vorsorge, unabhängig verglichen.
  • Der Betrieb hängt am Inhaber — seine Absicherung ist die erste Betriebs­versicherung.
  • Wenn Maschinen, Lager oder Abläufe eine Rolle spielen, ist der Termin im Betrieb meist der schnellere Weg — bei reinen Vertragsfragen genügt das Video-Gespräch.
Private Haft­pflicht­versicherung

Umfassende Beratung in Ihrer Lebensphase in Düsseldorf

Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen.

Bedarfsermittlung für Ihre Versicherungen

Sie sichert Sie vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privat­haft­pflicht­versicherung und der Anpassung ihrer Versicherungs­summen für den Einzelnen auf der Hand. Die Privat­haft­pflicht­versicherung kann auch in Ihre Betriebs­haft­pflicht­versicherung integriert werden.

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Auslandsreise-Kranken­versicherung

Die Auslandsreise-Kranken­versicherung sollte jeder im Gepäck haben, der gesetzlich krankenversichert ist und im Ausland Urlaub macht. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie Ausgaben für eine medizinische Behandlung im Reiseland anteilig oder sogar komplett selbst zahlen müssen. Will beispielsweise ein spanischer Arzt im Urlaubsland unbedingt privat abrechnen, kommt die Kasse in Deutschland dafür nicht komplett auf. Für Behandlungen in Urlaubsländern wie Ägypten oder Thailand zahlt sie gar nicht. Außerdem übernimmt sie unabhängig vom Reiseland nie die Kosten für einen Krankenrücktransport nach Hause, auch wenn dieser notwendig wäre. Eine private Zusatz­versicherung, die für die Behandlungs­kosten im Ausland aufkommt, ist somit unbedingt zu empfehlen – ganz egal, ob die Reise nach Mallorca oder in die USA geht.

Berufsunfähigkeits­versicherung

Besonders wichtig ist außerdem die Berufsunfähigkeits­versicherung , vor allem dann, wenn Sie wie viele Selbstständige keinen Anspruch auf eine Erwerbs­minderungs­rente aus der gesetzlichen Renten­versicherung haben.

Eine private Absicherung tut also not, damit bei schwerer Krankheit oder nach einem Unfall zumindest eine sichere Einnahme fließt, und das bis zum Beginn des Rentenalters. Außerdem gilt: Je jünger und gesünder Sie bei Vertrags­abschluss sind, desto günstiger bekommen Sie den Schutz. Auch das spricht dafür, diese Versicherung so bald wie möglich abzuschließen.

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Versicherungs­schutz bietet sie für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes ( Hausrat ) gegen Feuer , Leitungswasser, Sturm , Hagel , Einbruchdiebstahl , Raub und Vandalismus . Neben den reinen Sachschäden sind dabei auch entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungs­kosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementar­schäden und Überspannung sschäden: Dabei sind mögliche Selbstbehalte zu beachten.

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Rechts­schutz­versicherung

Wer zum Anwalt geht, bekommt dessen Leistung nicht umsonst. Zahlen müssen Sie etwa für die Beratung sowie für die Korrespondenz des Juristen. Sollte es letztlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, bleibt es nicht bei Ausgaben von einigen Hundert Euro. Auf den Ausgaben für Anwalt und eventuellen Prozesskosten müssen Sie nicht sitzenbleiben, wenn sie eine Rechts­schutz­versicherung abgeschlossen haben.

Die Rechts­schutzversicherer bieten Schutz für einzelne Lebensbereiche an. In Paketen bündeln sie sehr häufig Leistungen in den Bereichen Privates, Beruf und Verkehr. Schutz für Streitigkeiten mit dem Vermieter oder rund um das Eigenheim können die Kunden dann meist dazukaufen.

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Schutz für den Betrieb

Je nachdem, welchen Beruf Sie selbstständig ausüben, sind spezielle Versicherungen für Ihre Tätigkeit und Ihre Geschäftsräume unbedingt sinnvoll. Manche sind sogar Pflicht.

Beispielsweise sollte ein Handwerker auf jeden Fall Angebote für eine Betriebs­haft­pflicht­versicherung einholen, da er für sämtliche Schäden, die er selbst oder einer seiner Mitarbeiter im Zuge seiner Tätigkeit anrichtet, geradestehen muss. Für manche Berufe sind Haft­pflicht­versicherungen sogar ohnehin obligatorisch. Das Versicherungs­unternehmen springt ein für Schäden, für die der Unternehmer haftet.

Sparen Sie nicht an der falschen Stelle, sondern kümmern Sie sich auch um den nötigen Schutz für Ihre Ware, Ihre Fahrzeuge und alles, was Sie sonst für Ihr Unternehmen benötigen.

Darüber hinaus empfehlen wir je nach privater Situation und Möglichkeit in dieser Lebensphase nachfolgende Punkte schon frühzeitig zu beachten bzw. diesen Schutz abzuschließen:

Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert

Der Betrieb hängt am Inhaber — seine Absicherung ist die erste Betriebs­versicherung.

SO LÄUFT DER GEWERBE-CHECK
1Termin — online oder im Betrieb

Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

2Betriebs­beschreibung lesen

Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?

3Lücken und Doppeltes

Tätigkeits­schäden, Außen­versicherung, Betriebs­unter­brechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.

Absicherung des Unternehmers — unabhängig eingeordnet.
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Absicherung des Unternehmers im Detail.

Der Betrieb hängt an wenigen Personen

In kleinen und mittleren Betrieben trägt eine Handvoll Menschen das Ergebnis. Fällt die Inhaberin oder der Inhaber aus, fehlt nicht nur eine Arbeits­kraft — oft steht der ganze Betrieb still, während Kosten und Verpflichtungen weiterlaufen.

Die persönliche Absicherung gehört deshalb in die betriebliche Planung: Arbeits­kraft, Krankentagegeld, Alters­vorsorge und die Frage, was im Todesfall mit Betrieb, Krediten und Familie geschieht.

Zwei Bausteine, die zusammengehören

Selbst­ständige bekommen keine Lohnfortzahlung. Das Krankentagegeld überbrückt die Zeit bis zur Rückkehr; entscheidend sind Karenzzeit und Höhe, und beide müssen zum tatsächlichen Bedarf passen, nicht zum Ergebnis des besten Jahres.

Daneben steht die Betriebs­unter­brechung wegen Krankheit: Sie trägt die laufenden Kosten des Betriebs, während das Krankentagegeld den privaten Lebensunterhalt deckt. Erst beide zusammen ergeben ein vollständiges Bild.

Typische Schadenfälle

  • Der Inhaber fällt nach einem Unfall monatelang aus, der Betrieb steht.
  • Eine längere Erkrankung führt zu Einnahmeausfall bei laufenden Fixkosten.
  • Im Todesfall müssen Kredite bedient und die Nachfolge geregelt werden.
  • Die Bank verlangt für einen Betriebskredit eine Absicherung der Person.

Woran die Deckung im Schadenfall scheitert

Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:

  • Es gab kein Krankentagegeld oder die Karenzzeit war zu lang gewählt.
  • Die Betriebs­unter­brechung wegen Krankheit war nicht mitversichert.
  • Die Absicherung stammte aus der Gründungszeit und passte nicht mehr zum heutigen Einkommen.
  • Für die Nachfolge gab es keine vertragliche Regelung, nur eine Absichts­erklärung.
Noch tiefer im Detail. Für dieses Thema führt unsere Gewerbe-Spezialeinheit B Insurance eine ausführliche Fachseite: Keyman-Versicherung — mit Schadenbeispielen, Ausschlüssen und Prüfpunkten im Volltext. Die Beratung selbst läuft weiter über uns, direkt vor Ort.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Fallen für die Gewerbeberatung Kosten an?

Nein. Unsere Vergütung ist die Courtage, die in den Versicherungsbeiträgen bereits enthalten ist — unabhängig davon, ob Sie beraten werden oder nicht. Eine Honorar­vereinbarung gäbe es nur ausdrücklich und schriftlich.

Was ist wichtiger — Krankentagegeld oder Betriebs­unter­brechung?

Beides deckt Unterschiedliches ab: Das Krankentagegeld sichert Ihren privaten Lebensunterhalt, die Betriebs­unter­brechung die laufenden Kosten des Betriebs. Wer nur eines hat, schließt die halbe Lücke.

Ab wann sollte das Krankentagegeld zahlen?

So früh, wie es Ihre Rücklagen erfordern. Je kürzer die Karenzzeit, desto höher der Beitrag — wer mehrere Monate überbrücken kann, spart hier spürbar.

Müssen bestehende Verträge gekündigt werden?

Nein. Bestandsverträge haben oft Konditionen, die heute nicht mehr angeboten werden. Wir wechseln nur, wenn Ihr Betrieb messbar besser dasteht — und stellen sicher, dass keine Deckungslücke zwischen altem und neuem Vertrag entsteht.

Findet die Beratung bei uns im Unternehmen statt?

Wie Sie möchten: online per Video oder bei Ihnen vor Ort. Wenn Maschinen, Lager oder Abläufe eine Rolle spielen, ist der Termin im Betrieb meist der schnellere Weg — bei reinen Vertragsfragen genügt das Video-Gespräch.

— UND JETZT?
Absicherung des Unternehmers: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
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