Privathaftpflichtversicherung in Düsseldorf und am Niederrhein
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Grundschutz · Düsseldorf & Umgebung

Privat­haft­pflicht­versicherung

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür – mit dem gesamten Vermögen, unbegrenzt. Schon ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann teuer werden. Die Privat­haftpflicht ist deshalb einer der wichtigsten Grundschutz-Bausteine überhaupt – und schon für wenig Geld zu haben.

ohne
GRENZE NACH OBEN — wer schuldhaft schädigt, haftet nach § 823 BGB mit dem gesamten Vermögen, auch mit künftigem Einkommen
7 Jahre
bis dahin ist ein Kind nicht verantwortlich — der Geschädigte bekommt ohne Aufsichtspflicht­verletzung nichts, es sei denn, der Vertrag schließt deliktunfähige Kinder ein
10 Jahre
im Straßenverkehr — bei Unfällen mit Kraftfahrzeug oder Bahn gilt die Freistellung sogar bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr
Das Wichtigste in Kürze
  • Eltern kleiner Kinder sollten daher darauf achten, dass ihre Versicherung Schäden durch deliktunfähige Kinder einschließt.
  • Die Privat­haftpflicht ist deshalb einer der wichtigsten Grundschutz-Bausteine überhaupt – und schon für wenig Geld zu haben.
  • Um sich gegen derartige Schaden­ersatz­forderungen zu wappnen, sollte in keinem Haushalt eine private Haft­pflicht­versicherung fehlen.

Was die Privat­haft­pflicht­versicherung wirklich abdeckt.

Personen-, Sach- und Vermögens­schäden, die Sie Dritten zufügen
Prüfung, ob eine Forderung berechtigt ist (passiver Rechtsschutz)
Oft Familie und Kinder mitversichert
Bausteine wie Schlüsselverlust, Gefälligkeits­schäden, Ausfalldeckung

Sie wollen wissen, ob das auf Ihre Lage passt? Fragen Sie kurz — wir antworten auch auf die halbe Frage zwischendurch.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Personen-, Sach- und Vermögensfolge­schädenin praktisch unbegrenzter Höhe versicherbar.
  • Abwehr unberechtigter Forderungendie Versicherung streitet für Sie, auch vor Gericht.
  • MietsachschädenSchäden an gemieteter Wohnung und Einrichtung.
  • Forderungs­ausfallwenn der Schädiger ohne Versicherung und Geld dasteht.

Die Unterschiede liegen im Kleingedruckten — die Deckungssumme allein sagt wenig.

Worauf es bei der Privat­haft­pflicht­versicherung in Düsseldorf und am Niederrhein ankommt.

Die wichtigste Kennzahl ist die Deckungssumme – wir empfehlen eine ausreichend hohe Summe, da Personenschäden schnell in die Millionen gehen können. Auf den Preis kommt es hier weniger an als auf gute Bedingungen.
SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

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2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

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Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

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Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

— Was das in Düsseldorf und am Niederrhein bedeutet

Zwischen Oberkassel, Bilk und Gerresheim liegen ganz verschiedene Lebenshaltungen — und rundherum am Niederrhein wohnen viele im Eigentum. Beides verändert, worauf es beim Schutz ankommt: In der Stadt zählt oft die Haftung, im Umland der Wert des Hauses und was daran hängt.

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

— Aus der Beratungspraxis in Düsseldorf und am Niederrhein
Haftpflicht

Unabhängige Beratung und Vergleich

Aus Schaden wird man klug, aber selten reich.

Eine unbedachte Bewegung, und schon ergießt sich Ihr Rotwein über das helle Sofa Ihres Gastgebers. Oder deutlich schlimmer: Auf dem Weg zum Sport übersehen Sie als Radfahrer eine Fußgängerin und verletzen sie schwer.

Bereits eine kleine Unachtsamkeit kann zu einer finanziellen Belastungsprobe werden, denn wenn Sie Schäden bei anderen verursachen, haften Sie dafür. So gibt es das Bürgerliche Gesetzbuch vor. Das heißt am Beispiel des Radfahrers: Stürzt die Fußgängerin so unglücklich, dass sie fortan einen Rollstuhl benötigt, muss er als Unfallverursacher für sämtliche Ausgaben aufkommen. Dazu gehören Schmerzensgeld und Behandlungs­kosten, die die Krankenkasse der Verletzten von ihm zurückverlangt. Bleibt die Passantin invalide und kann nicht mehr arbeiten, muss er auch für eine Rente aufkommen. Um sich gegen derartige Schaden­ersatz­forderungen zu wappnen, sollte in keinem Haushalt eine private Haft­pflicht­versicherung fehlen.

Bei manchen Schäden hilft aber auch die Privat­haft­pflicht­versicherung nicht weiter. Um Extraschutz müssen Sie sich beispielsweise kümmern, wenn Sie eine Immobilie vermieten oder ein Hund zu Ihrem Haushalt gehört. Und natürlich brauchen Sie eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung , wenn Sie ein Fahrzeug halten.

Privat­haft­pflicht­versicherung

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Privat­haft­pflicht­versicherung nicht, doch sie ist unverzichtbar, um sich vor den wirklich schweren Fällen zu schützen, in denen zum Beispiel ein Mensch verletzt wird oder hoher Sachschaden entsteht. Doch auch kleinere Schäden, die weitaus häufiger vorkommen, können ohne Haftpflicht­vertrag finanziell sehr unangenehm werden. Es gibt Sicherheit, zu wissen, dass der Haftpflichtversicherer einspringen würde, zum Beispiel wenn:

Sie versehentlich im Zug das Notebook eines Mitreisenden vom benachbarten Tisch reißen.
Ihr achtjähriger Sohn beim Spielen ein abgestelltes Fahrrad umstößt, das dann gegen ein parkendes Auto fällt und dieses beschädigt.
Sie sich aus Versehen auf die Brille eines Freundes setzen.
Sowie viele weitere Möglichkeiten im Alltag eines Jeden.

Die Opfer der Missgeschicke bekommen die Kosten für eine Reparatur ersetzt. Müssen neue Gegenstände angeschafft werden, erstattet der Versicherer allerdings nur den Zeitwert der beschädigten Güter. Das ist zum Beispiel bei der Hausrat­versicherung anders, denn diese erstattet im Schadensfall den Neuwert.

Unbegründete Schaden­ersatzansprüche wehrt der Haftpflichtversicherer jedoch ab: Er prüft zum Beispiel, ob Ihnen tatsächlich der alleinige Vorwurf zu machen wäre, wenn Sie im Zug ein fremdes Notebook vom Tisch reißen würden, oder ob Sie quasi gar nicht anders konnten, weil Ihr Nachbar den Rechner so platziert hatte, dass er bei kleinster Erschütterung vom Tisch fallen musste. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten dafür.

Das sollte der Vertrag bieten:

Sie sollten mit Ihrem Haftpflichtversicherer eine Versicherungs­summe von mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen - und Sachschäden vereinbaren. Wer noch einen Vertrag hat, der vor vielen Jahren abgeschlossen wurde, überprüft am besten, welche Versicherungs­summe damals festgelegt wurde, und erhöht sie gegebenenfalls.

Auch abseits der Versicherungs­summe lohnt es sich, einen Vertrag, den Sie vor über fünf Jahren abgeschlossen haben, an die heutige Zeit anzupassen. Denn heute bieten viele Tarife deutlich umfangreichere Leistungen als früher. Allerdings gilt hier wie bei vielen Versicherungen: Vergleichen Sie die Angebote. Denn die Tarife sind zum Teil ganz unterschiedlich gestaltet. Hierbei bieten wir hnen als Versicherungs­makler unsere Hilfe an.

Es gibt bestimmte Lebens­situationen, in denen die Haft­pflicht­versicherung unabhängig vom Tarif immer Schutz bietet, zum Beispiel, wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer am Straßenverkehr teilnehmen und einen Schaden verursachen. Auch für Urlaubsreisen ins Ausland gilt der Schutz der deutschen Privat­haft­pflicht­versicherung: Wer also etwa beim Skifahren in Österreich jemand anders zu Fall bringt und für dessen kaputte Ausrüstung und medizinische Versorgung aufkommen muss, kann sich an seinen deutschen Haftpflichtversicherer wenden.

Doch so eindeutig sind die Regelungen nicht in jeder Situation. Wir haben für unsere Untersuchungen der privaten Haft­pflicht­versicherung deshalb einen Grundschutz definiert – einen Leistungskatalog, den die Haftpflicht­tarife mindestens bieten sollten. Zum Grundschutz gehört zum Beispiel, dass Mietsachschäden bis mindestens 300 000 Euro abgesichert oder dass Schäden durch häusliche Abwässer mit bis zu 5 Millionen Euro versichert sind.

Erst seit einigen Jahren gehört auch zum Grundschutz, dass Schäden an fremden Computern, die etwa durch unbeabsichtigt übertragene Computerviren entstanden sind, bis zu einer Höhe von mindestens 50 000 Euro versichert sein sollten. Gerade wenn Sie einen sehr alten Vertrag haben, könnte diese Leistung dort nicht genannt sein. Zwar gilt in dem Fall: Leistungen, die nicht ausdrücklich vom Versicherungs­schutz ausgeschlossen sind, muss der Versicherer übernehmen. Es kann aber sein, dass er sich erst einmal weigert, einzuspringen. Wenn Sie es nicht auf eine lange Auseinandersetzung ankommen lassen wollen, suchen Sie sich lieber einen neuen Tarif aus, der diese Leistung ausdrücklich beinhaltet.

Zusätzlich zu den Leistungen des Grundschutzes bieten die Versicherungs­unternehmen in ihren Tarifen zahlreiche weitere Leistungen an – mal mehr, mal weniger. Viele Versicherer arbeiten mit unterschiedlichen Leistungspaketen zu unterschiedlichen Preisen. Je mehr darin enthalten ist, desto teurer wird es in der Regel.

Einige dieser Zusatz­leistungen können je nach Lebenssituation besonders wertvoll sein, weil Sie so vermeiden, dass etwa der Nachbarschaftsfrieden oder eine Freundschaft aufs Spiel gesetzt werden, nur weil die Versicherung die Kosten für Schäden nicht übernimmt.

Deshalb kann es sich lohnen, einen Tarif abzuschließen, der etwas teurer ist, dafür aber vor besonderen Alltagsrisiken schützt, wie folgende Beispiele zeigen:

Deliktunfähige Kinder: Die Fünfjährige will ihren Puppenwagen unbedingt an einem Fahrrad vorbeischieben. Doch sie schafft es nicht und bleibt hängen. Das Rad fällt um und beschädigt das geparkte Auto der netten Nachbarin.

Das Problem: Kinder unter sieben Jahren sind deliktunfähig , im Straßenverkehr unter zehn Jahren. Das heißt, sie haften nicht für Schäden, die sie verursachen. Eltern haften in solchen Fällen nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ist den Eltern kein Vorwurf zu machen, muss auch die Haft­pflicht­versicherung des fünfjährigen Mädchens beziehungsweise die seiner Familie nicht für den Schaden aufkommen. Die Nachbarin bleibt auf den Reparaturkosten sitzen, und den Eltern des Mädchens bleibt ein sehr ungutes Gefühl. Eltern kleiner Kinder sollten daher darauf achten, dass ihre Versicherung Schäden durch deliktunfähige Kinder einschließt. Denn einige Versicherer zahlen trotzdem und übernehmen Schäden durch deliktunfähige Kinder – wenn auch nur bis zu einer begrenzten Höhe.

Gefälligkeitshandlungen :

Forderungs­ausfall:

Selbst eine Haft­pflicht­versicherung zu haben ist wichtig. Doch was, wenn zum Beispiel ein Inline-Skater Sie umfährt und zu Fall bringt, aber keinen Haftpflicht­schutz hat und selbst zahlungsunfähig ist? Dann ist es hilfreich, wenn Ihr eigener Vertrag eine Forderungs­ausfall­deckung enthält: Unter Umständen springt Ihre Versicherung dann ein, vorausgesetzt, es handelt sich um einen größeren Schaden (über 2 500 Euro). Bevor Ihr Versicherer zahlt, müssen Sie aber alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Geld vom Schadenverursacher zu erhalten.

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Privat­haft­pflicht­versicherung. Was wirklich zählt.

Die Punkte, an denen Verträge sich im Ernstfall unterscheiden. Nachprüfbares Fachwissen — keine Werbeversprechen.

Weshalb die Privat­haftpflicht an erster Stelle steht

Wer einem anderen schuldhaft Schaden zufügt, haftet unbegrenzt — mit dem vorhandenen Vermögen und mit dem Einkommen künftiger Jahre. Deshalb sind Personenschäden das eigentliche Risiko: Behandlungs­kosten, Verdienst­ausfall und lebenslange Renten erreichen Größenordnungen, die niemand aus eigener Tasche stemmt.

Die Privat­haftpflicht prüft zunächst, ob eine Forderung überhaupt besteht: Sie begleicht die berechtigten Ansprüche und wehrt die unberechtigten ab. Diese zweite Aufgabe bleibt oft unbeachtet, ist im Streitfall aber genauso viel wert wie die Zahlung selbst.

Die Einschlüsse, die einen Vertrag ausmachen

Eine pauschale Deckungssumme, die für Personen-, Sach- und Vermögens­schäden gemeinsam gilt.
Ausfalldeckung für den Fall, dass der Schädiger selbst nicht versichert und zahlungsunfähig ist.
Schlüsselverlust, ausdrücklich auch für fremde Schließanlagen in Mietshäusern und Betrieben.
Gefälligkeits­schädender Klassiker ist die Hilfe beim Umzug.
Schäden durch deliktunfähige Kinder; ohne diesen Einschluss bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen, wenn ein kleines Kind etwas zerstört.
Mietsachschäden in der selbst bewohnten Wohnungin einer Mieterstadt wie Düsseldorf der Regelfall.
Schäden mit dem Pedelec und mit geliehenen Gegenständen.

Wer über den Vertrag mitgedeckt ist

In Familientarifen sind Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder üblicherweise eingeschlossen. Bei den Kindern endet der Schutz meist mit dem Ende der ersten Berufsausbildung oder mit einer Altersgrenze. Genau ab da stehen viele junge Erwachsene ohne eigenen Vertrag da, ohne es zu bemerken. Ein eigener Vertrag ist ab diesem Zeitpunkt fällig, auch wenn sich am Alltag nichts geändert hat.

Beruflich verursachte Schäden bleiben außen vor. Wer selbstständig ist oder im Job Schäden anrichten kann, braucht dafür eine Betriebs- oder Berufs­haftpflicht.

Welche Deckungssumme angemessen ist

Der Grund für eine großzügige Deckungssumme sind die Personenschäden. Wird ein Mensch dauerhaft geschädigt, laufen Behandlungs­kosten, Verdienst­ausfall und lebenslange Rentenzahlungen über Jahrzehnte weiter — unabhängig davon, was der Verursacher aufbringen kann.

Eine pauschale Summe im mehrstelligen Millionen­bereich kostet nur wenig mehr als eine niedrige; der Beitragsunterschied wiegt das Risiko in keiner Weise auf. Wichtig ist zudem, dass die Summe gemeinsam für Personen-, Sach- und Vermögens­schäden gilt und nicht auf die einzelnen Kategorien aufgeteilt wird.

Die folgenden Abschnitte gehen ins Detail — zum Aufklappen antippen.

Wo die Privat­haftpflicht nicht einspringt

Ausgenommen sind Vorsatz, Schäden aus einer beruflichen Tätigkeit und Schäden, die mit einem versicherungspflichtigen Fahrzeug entstehen — dort greift die Kfz-Haftpflicht.

Ebenfalls nicht gedeckt sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen, sofern sie nicht ausdrücklich eingeschlossen wurden, sowie Schäden zwischen mitversicherten Personen. Für Drohnen, Tierhaltung und Grundbesitz braucht es jeweils eigene Einschlüsse oder eigene Verträge.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

  • VerbraucherzentraleUnabhängige Erläuterungen, warum die Privat­haftpflicht als wichtigste freiwillige Versicherung gilt.
Selbst rechnen

Der Vergleichsrechner, den wir auch nutzen.

Tarife zuerst selbst vergleichen — mit demselben Rechner wie in unserer Beratung. Der Rechner ist unserem Maklerbüro zugeordnet: Schließen Sie dort ab, übernehmen wir die Betreuung und ordnen das Ergebnis auf Wunsch persönlich ein. Er wird erst geladen, wenn Sie ihn öffnen; vorher geht kein Aufruf an innosystems.net. Lieber gleich gemeinsam? Anfrage senden.

Beim Öffnen wird der Rechner von innosystems.net (Deutschland) eingebettet — Details in der Datenschutzerklärung. Lädt er nicht: Rechner in neuem Fenster öffnen.

Häufige Fragen zur Privat­haft­pflicht­versicherung.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Wir empfehlen eine hohe Deckungssumme, da Personenschäden sehr teuer werden können. Der Beitragsunterschied zu niedrigeren Summen ist meist gering.

Sind meine Kinder mitversichert?

In Familientarifen in der Regel ja. Wichtig ist die Frage, ob auch deliktunfähige Kinder (unter 7 Jahren) über eine Zusatzklausel abgesichert sind.

Was ist eine Ausfalldeckung?

Sie springt ein, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt, aber selbst keine Haftpflicht hat und nicht zahlen kann. Ein sinnvoller Baustein, den nicht jeder Tarif bietet.

Was ist bei Immobilien am Rhein besonders zu beachten?

Die Nähe zum Fluss: Überschwemmung und Rückstau sind nur mit dem Elementar­baustein versichert, den ältere Policen selten enthalten. Gerade in Rheinnähe — von Monheim über Neuss bis Dormagen — ist das der wichtigste Punkt in der Gebäude­versicherung.

Ich pendle nach Düsseldorf — was bedeutet das für meine Verträge?

Vor allem zwei Dinge: Die tatsächliche Fahrleistung gehört korrekt in der Kfz-Versicherung gemeldet, und bei einem Jobwechsel über die Versicherungspflicht­grenze stellt sich die Frage gesetzlich oder privat. Beides prüfen wir mit.

Das gehört dazu.

Ratgeber aus der Praxis.

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