Kindervorsorge in Düsseldorf und am Niederrhein
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Vorsorge & Finanzen · Düsseldorf & Umgebung

Kinder­vorsorge

Die Kinder­vorsorge gibt Ihnen das gute Gefühl, dass Ihre Tochter, Ihr Sohn oder Ihre Enkelkinder rundum abgesichert sind - ein Leben lang. Ein Teil des Kindergeldes reicht dafür vollkommen aus.

— Was das in Düsseldorf und am Niederrhein bedeutet

Am Rhein verdienen viele gut und sparen trotzdem unstrukturiert — verteilt auf Verträge, die zu unterschiedlichen Zeiten und aus unterschiedlichen Anlässen entstanden sind. Bevor etwas Neues dazukommt, sortieren wir, was schon läuft.

Das Wichtigste in Kürze
  • Zeit ist beim Zinseszins der größte Hebel — ein Teil des Kindergeldes reicht für den Anfang.
  • Auf Kinder übertragen heißt das: Bereits ein Anteil des Kindergeldes genügt, um bis zur Volljährigkeit eine spürbare Summe anzusparen.
  • Schon ein Teil des Kindergeldes ergibt über achtzehn Jahre einen spürbaren Betrag.
Kinder­vorsorge

Wir sind in Düsseldorf und Umgebung für Sie da

Für alle die rechtzeitig an die Alters­vorsorge für Ihre Kinder denken und damit die Rate für Ihre Kinder dauerhaft niedrig halten

Legen Sie den finanziellen Grundstein für die Zukunft Ihrer Kinder.

Effiziente Geldanlage dank cleverem Vermögensaufbau
Kinder­vorsorge jederzeit flexibel anpassbar
Lebenslange Absicherung für Ihr Kind
Finanzielle Sicherheit für Ihr Kind.

Sie können den Schutz Ihres Kindes nach Wunsch erweitern und auf seine Bedürfnisse abstimmen. Grundbaustein ist die finanzielle Vorsorge - chancenreich mit Fonds und Depots oder sicherheits­orientiert mit einer konventionellen Rente.

Je früher Sie mit dem langfristigen Vermögensaufbau beginnen, desto größer ist der finanzielle Vorsprung, den Sie Ihrem Schützling verschaffen können.

ETF-Kindersparplan

Auf Sparbuch und Co. gibt es keine nennenswerten Zinsen. Das hier angelegte Geld verliert aufgrund der Inflation sogar kontinuierlich an Wert. Der ETF-Kindersparplan bietet Ihnen im Niedrigzinsumfeld faire Renditechancen. Egal, auf welches Ziel Sie für Ihr Kind hinsparen möchten - ob für die Ausbildung, für Mobilität oder für die Einrichtung der ersten Wohnung: Je früher Sie beginnen, desto schneller ist das Sparziel erreicht. Selbst für größere Summen reichen oft schon kleine monatliche Sparbeträge aus. Denn durch permanentes, diszipliniertes Sparen baut sich das Vermögen für Ihr Kind über die Jahre stetig auf.

Idealerweise wird der Sparplan mit der Kinder­vorsorge kombiniert.

Vorteile der Kinder­vorsorge
Dauerhaft geringe Sparrate für eine solide Rente im Vergleich zu späterem Sparbeginn
Kombination mit Schulun­fähigkeits­versicherung & späterer Berufs­unfähig­keits­versicherung möglich
Sicherheit durch Renten­versicherungen
Renditechancen durch Index-Policen
Alters­vorsorge kann durch Kinder-Sparplan ergänzt werden
Einmalzahlungen möglich
Hohe Flexibilität (auch bei Auszahlungs­bedarf) und Risikodiversifizierung mit sehr guten Renditechancen bei ETF-Sparplänen
Angebote mit nachhaltigen Investments

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

Früh starten

Zeit ist beim Zinseszins der größte Hebel — ein Teil des Kindergeldes reicht für den Anfang.

AB GEBURT SINNVOLL
Gesundheit sichern

Nach­versicherungsgarantien sichern dem Kind späteren Schutz ohne neue Gesundheits­prüfung.

GESUNDHEIT IST VERSICHERBAR
Flexibel bleiben

Ausbildung, Führerschein, erste Wohnung — die Anlage muss zum Zeitpunkt passen, nicht zum Produkt.

KEIN STARRES PRODUKT
SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Kinder­vorsorge — unabhängig eingeordnet.
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Kinder­vorsorge im Detail.

Weshalb der frühe Beginn zählt

Über lange Zeiträume ist die Zeit selbst der stärkste Hebel. Erträge werden erneut angelegt und werfen ihrerseits Erträge ab; dieser Zinseszinseffekt entfaltet sich umso deutlicher, je länger er wirken darf. Ein früher Beginn mit kleinen Raten bringt darum mehr als ein später mit großen.

Auf Kinder übertragen heißt das: Bereits ein Anteil des Kindergeldes genügt, um bis zur Volljährigkeit eine spürbare Summe anzusparen. Entscheidend ist nicht die Höhe der Rate, sondern dass sie zum Haushalt passt und dauerhaft durchgehalten wird.

Die möglichen Wege

Fonds- oder ETF-Sparplan: beweglich, kostengünstig, jederzeit änderbarallerdings ohne Garantien.
Klassische oder fondsgebundene Renten­versicherunglange gebunden, dafür mit Verrentungsoption und teilweise Garantien.
Ausbildungs­versicherungdie Auszahlung fällt auf einen festen Termin.
Banksparplan oder Tagesgeldsicher, bleibt über lange Zeiträume aber häufig unter der Inflationsrate.

Über viele Jahre hinweg sprechen die besseren Argumente für breit gestreute Fondslösungen. Wer auf Sicherheit angewiesen ist, verbindet beide Wege, statt sich auf eine Seite festzulegen.

Auf wessen Namen wird gespart?

Läuft der Vertrag auf das Kind, gehört das Geld rechtlich ihm und steht ihm mit 18 Jahren frei zur Verfügung. Beim Steuerfreibetrag ist das von Vorteil; ist das Geld für einen bestimmten Zweck gedacht, kann es sich als Nachteil erweisen.

Sparen die Eltern auf den eigenen Namen, behalten sie die Verfügung und bestimmen selbst, wann sie übergeben. Auch mit Blick auf BAföG oder eine spätere Bedürftigkeits­prüfung spricht vieles für diese Variante.

Großmutter und Großvater sitzen im Wohnzimmer auf dem Sofa und schauen lächelnd auf ein hölzernes Spielzeugtier auf dem Tisch
Bei der Kinder­vorsorge zahlen sehr oft nicht die Eltern, sondern die Generation darüber — und deren Frage ist eine andere.
GROSSELTERN — DIE EINE ENTSCHEIDUNG, DIE ALLES ANDERE NACH SICH ZIEHT
Vertrag mit den Großeltern als Versicherungs­nehmer
  • Gehört den Großeltern; das Enkelkind ist versicherte Person und bezugsbe­rechtigt.
  • Die Großeltern bestimmen den Zeitpunkt der Auszahlungund können das Bezugsrecht ändern.
  • Lange Laufzeit; ein vorzeitiger Ausstieg ist regelmäßig teuer.
  • Solange die Großeltern Versicherungs­nehmer sind, ist es nicht das Vermögen des Kindes.
  • Nach­versicherungsgarantie möglichspäter aufstocken ohne neue Gesundheits­prüfung.

Zur Schenkung wird es erst bei Übertragung oder Auszahlung; für Enkel gilt dann ein Freibetrag von 200.000 Euro, der nach zehn Jahren wieder auflebt (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 und § 14 ErbStG). Steuerlich beraten dürfen wir nicht — wir sagen, was versicherungsseitig geht.

Erst absichern, dann aufbauen

Vor jedem Sparplan steht die Frage, was geschieht, wenn das Einkommen der Eltern ausfällt. Ist die Arbeits­kraft nicht abgesichert, lässt sich die Rate im Ernstfall nicht mehr aufbringen — der Plan bricht genau dann ab, wenn er gebraucht wird.

Sinnvoll sind daneben eine frühzeitige Absicherung der Kinder selbst sowie Bausteine, die später den Wechsel in eine eigene Berufs­unfähig­keits­absicherung ohne neue Gesundheits­prüfung eröffnen.

Ins Detail geht es hier — aufgeteilt nach Thema, zum Aufklappen antippen.

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3 Abschnitte

Wenn die Großeltern einzahlen: die Enkelpolice

In der Beratungspraxis kommt die Frage nach der Kinder­vorsorge oft gar nicht von den Eltern. Sie kommt von den Großeltern, und sie klingt anders: nicht „was braucht das Kind“, sondern „wie gebe ich etwas weiter, ohne dass es mit achtzehn auf einen Schlag frei verfügbar ist“.

Die Antwort darauf ist eine Frage der Vertragsrollen, nicht des Produkts. Bei der Enkelpolice sind die Großeltern Versicherungs­nehmer und zahlen, das Enkelkind ist versicherte Person und bezugsbe­rechtigt. Der Vertrag gehört damit weiterhin den Großeltern; sie bestimmen den Zeitpunkt der Auszahlung und können das Bezugsrecht ändern, solange sie leben.

Der Gegenentwurf ist das Konto oder Depot auf den Namen des Kindes. Was dort liegt, gehört dem Kind sofort und endgültig; Eltern und Großeltern verwalten es nach §§ 1626 und 1629 BGB nur. Beides ist legitim — es sind zwei verschiedene Entscheidungen, und die zweite lässt sich nicht rückgängig machen.

Was dafür und was dagegen spricht

Der Weg über die Großeltern kostet Flexibilität. Wer nicht sicher ist, ob das Geld in einigen Jahren gebraucht wird, bindet es besser nicht.

Dafür: Die Verfügung bleibt bei den Großelterndas ist der Grund, den in Beratungen fast alle zuerst nennen.
DafürSolange die Großeltern Versicherungs­nehmer sind, ist es nicht das Vermögen des Kindes und taucht dort nicht auf, wo Vermögen des Kindes angerechnet wird.
DafürEine Nach­versicherungsgarantie kostet am Anfang fast nichts und erlaubt dem Enkelkind später, ohne neue Gesundheits­prüfung aufzustocken.
DagegenLange Laufzeit; ein vorzeitiger Ausstieg ist regelmäßig teuer.
DagegenEs sind Kosten und Bedingungen genau eines Vertrags. Ein breit gestreuter Sparplan ist im Zweifel günstiger und jederzeit verfügbar.
Dagegen: Ist das Bezugsrecht nicht klar geregelt, gehört der Vertrag beim Tod der Großeltern zum Nachlassder häufigste Streitpunkt in Familien.

Schenkung, Freibetrag und die vier Zeilen im Antrag

Steuerlich zählt nicht die Einzahlung, sondern die Übertragung. Solange die Großeltern Versicherungs­nehmer sind und aus eigenem Vermögen zahlen, ist das keine Zuwendung an das Kind; zur Schenkung wird es erst beim Wechsel des Versicherungs­nehmers oder bei der Auszahlung an das Enkelkind. Für Enkel nennt § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG einen Freibetrag von 200.000 Euro; ist der Elternteil, über den die Verwandtschaft läuft, bereits verstorben, sind es nach Nummer 2 400.000 Euro. Nach zehn Jahren lebt der Freibetrag wieder auf (§ 14 ErbStG).

Für die meisten Familien liegt der Betrag weit darunter, und die Steuerfrage stellt sich nicht. Wichtiger sind vier Zeilen im Antrag: Wer ist Versicherungs­nehmer, wer versicherte Person, wer bezugsbe­rechtigt, und ist das Bezugsrecht widerruflich? Daran hängt alles Weitere. Der Vertrag wird auf das Erleben gestellt — Verträge auf den Tod eines anderen unterliegen den Grenzen des § 159 VVG und sind hier der falsche Weg.

Wo es um größere Vermögen oder um Pflichtteils­fragen geht, gehört das zum Steuerberater oder zur Notarin. Wir sagen, was versicherungsseitig geht — und wo unsere Beratung endet.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

  • VerbraucherzentraleUnabhängige Hinweise zum Sparen für Kinder und zu Ausbildungs­versicherungen.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Entstehen mir durch die Beratung Kosten?

Nein. Unsere Vergütung ist die Courtage, die im Versicherungsbeitrag bereits kalkuliert ist — unabhängig davon, ob Sie sich beraten lassen oder nicht. Auch beim Abschluss über ein Vergleichs­portal zahlen Sie diese Vergütung mit — nur ohne Beratung, ohne Know-how und ohne einen Makler, der für die Richtigkeit seiner Empfehlung haftet. Ein Honorar berechnen wir nur, wenn wir es ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben; das ist die Ausnahme.

Auf wessen Namen sollten wir sparen?

Auf den Namen des Kindes gehört das Geld rechtlich ihm und steht mit 18 zur freien Verfügung. Sparen die Eltern auf ihren Namen, behalten sie die Kontrolle — das ist meist der praktischere Weg.

Wie viel sollten wir monatlich zurücklegen?

Wichtiger als die Höhe ist, dass die Rate dauerhaft durchgehalten werden kann. Schon ein Teil des Kindergeldes ergibt über achtzehn Jahre einen spürbaren Betrag.

Können Großeltern für ihr Enkelkind vorsorgen?

Ja, und zwar so, dass die Verfügung bei ihnen bleibt: Die Großeltern sind Versicherungs­nehmer und zahlen, das Enkelkind ist versicherte Person und bezugsbe­rechtigt. In der Praxis heißt das Enkelpolice. Der Unterschied zum Konto auf den Namen des Kindes ist grundlegend — was dem Kind gehört, gehört ihm sofort und steht mit achtzehn frei zur Verfügung.

Fällt bei einer Enkelpolice Schenkungsteuer an?

Nicht beim Einzahlen. Solange die Großeltern Versicherungs­nehmer sind und aus eigenem Vermögen zahlen, ist das keine Zuwendung an das Kind. Zur Schenkung wird es erst bei der Übertragung des Vertrags oder der Auszahlung an das Enkelkind. Für Enkel gilt dann ein Freibetrag von 200.000 Euro (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG), der nach zehn Jahren wieder auflebt. Eine Steuerberatung ist das nicht — bei größeren Vermögen gehört die Frage zum Steuerberater.

Was ist bei Immobilien am Rhein besonders zu beachten?

Die Nähe zum Fluss: Überschwemmung und Rückstau sind nur mit dem Elementar­baustein versichert, den ältere Policen selten enthalten. Gerade in Rheinnähe — von Monheim über Neuss bis Dormagen — ist das der wichtigste Punkt in der Gebäude­versicherung.

Ich pendle nach Düsseldorf — was bedeutet das für meine Verträge?

Vor allem zwei Dinge: Die tatsächliche Fahrleistung gehört korrekt in der Kfz-Versicherung gemeldet, und bei einem Jobwechsel über die Versicherungspflicht­grenze stellt sich die Frage gesetzlich oder privat. Beides prüfen wir mit.

— UND JETZT?
Kinder­vorsorge: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
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