Einfamilienhaus versichern in Düsseldorf und am Niederrhein
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Versichern & Absichern · Düsseldorf & Umgebung

Ein­familien­haus versichern

In Düsseldorf und Umgebung – mit Flüssen wie Rhein, Düssel, Wupper und Erft – sind Elementar­schäden durch Überschwemmung, Rückstau und Starkregen besonders relevant. Gerade in den letzten Jahren haben heftige Unwetter und Hochwasser gezeigt, wie wichtig eine umfassende Elementar­schaden­versicherung für Einfamilien­häuser in dieser Region ist.

— Was das in Düsseldorf und am Niederrhein bedeutet

Zwischen Oberkassel, Bilk und Gerresheim liegen ganz verschiedene Lebenshaltungen — und rundherum am Niederrhein wohnen viele im Eigentum. Beides verändert, worauf es beim Schutz ankommt: In der Stadt zählt oft die Haftung, im Umland der Wert des Hauses und was daran hängt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Merkmal Ein­familien­haus Mehr­familien­haus Versicherungswert meist niedriger deutlich höher Nutzung privat gewerblich / vermietet Verwaltung durch Eigentümer oft durch Haus­verwaltung Zusatzrisiken geringer höher: z.
  • Wer das nachweislich getan hat, steht im Streitfall deutlich besser da — ein knapp geführtes Protokoll genügt dafür meist.
  • Beim Eigenheim ist die Gebäude­versicherung der Vertrag mit den größten Folgen — die Summe zählt, nicht der Beitrag.
Leistung, Bedingungen und Alltag (1 von 2)5 Abschnitte

Wohn­gebäude­versicherung Ein­familien­haus

Die Wohn­gebäude­versicherung schützt die Bausubstanz vor Schäden durch:

Feuer, Blitzschlag, Explosion
Leitungswasser­schäden inkl. Rohrbruch
Sturm- und Hagelschäden
Optional: Elementar­schäden (Überschwemmung, Rückstau, Erdrutschu.a. wichtig in Flussnähe, z. B. Rhein, Düssel, Wupper)
Schäden an Dach, Fenster, Türen, Fassade
Graffiti und Vandalismus (je nach Tarif)

Mehr­familien­haus vs. Ein­familien­haus

Merkmal Ein­familien­haus Mehr­familien­haus Versicherungswert meist niedriger deutlich höher Nutzung privat gewerblich / vermietet Verwaltung durch Eigentümer oft durch Haus­verwaltung Zusatzrisiken geringer höher: z. B. Mietausfall, Technikschäden Tarifstruktur pauschalisiert individuell kalkuliert

Tipp zur Ein­familien­haus Versicherung

Jetzt Ein­familien­haus Versicherung in Düsseldorf & Umgebung berechnen lassen!

Schutz für ihr Inventar

Versichert sind:

Möbel, Elektrogeräte, Haushaltsgegenstände
Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm, Hagel
Einbruchdiebstahl und Vandalismus
OptionalElementargefahren

Besonderheiten:

  • Versicherungs­summe abhängig von Ausstattung
  • Wertsachen separat versicherbar

Kosten: ab ca. 100–200 €/Jahr 📞 Jetzt Hausrat­versicherung für Ihr Zuhause prüfen lassen

Schutz bei Personen- und Sachschäden

Versichert sind:

Schäden, die Sie oder Ihre Familie Dritten zufügen
Sachschäden, z. B. durch Unachtsamkeit
Personenschäden, z. B. durch Sportunfälle

Schutz bei Naturereignissen

Versichert sind:

Überschwemmung, Rückstau
Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck
Lawinen, Vulkanausbruch

Besonders relevant: in Düsseldorf und Umgebung durch Starkregenereignisse sowie die Nähe zu Flüssen wie Rhein, Düssel, Wupper und Erft.

Kosten: ab ca. 80–150 €/Jahr Machen Sie hier den Hochwasser-Check Jetzt Elementarschutz für Ihr Ein­familien­haus in Düsseldorf & Umgebung sichern

Schutz bei Glasbruch

Versichert sind:

  • Fenster, Türen, Wintergärten
  • Cerankochfelder, Spiegel, Glastische

Nachhaltigkeit absichern

Für installierte Solaranlagen auf dem Dach oder an der Fassade.

Versichert sind:

Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer, Diebstahl
Ertragsausfall bei Defekt
Wechselrichter und Verkabelung

Kosten: ab ca. 50-100 €/Jahr je nach Anlagengröße Jetzt Solaranlage auf Ihrem Ein­familien­haus absichern

Leistung, Bedingungen und Alltag (2 von 2)4 Abschnitte

Regionale Besonderheiten

In Düsseldorf und Umgebung sind folgende Risiken besonders relevant:

Rückstau durch Starkregen (z. B. in Flussnähe)
Einbruchdiebstahl in städtischen Randlagen (z. B. Krefeld, Mönchengladbach)
Elementar­schäden in Flussnähe (Rhein, Erft, Düssel, Wupper)
Altbauten mit erhöhtem Sanierungs­bedarf (z. B. in Wuppertal, Solingen)
Neubaugebiete mit moderner Gebäudetechnik (z. B. in Meerbusch, Ratingen)

Tipps für Hauseigentümer in Düsseldorf und Umgebung

Wir haben Zugriff auf zahlreiche Tarife und Versicherer, die nicht frei am Markt verfügbar sind. Dadurch können wir Ihnen eine ganzheitliche und maßgeschneiderte Beratung bieten – mit dem Ziel, für Sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden und Ihre Ein­familien­haus Versicherung optimal auf Ihre Bedürfnisse in der Region Düsseldorf abzustimmen.

Der Beratungs­prozess – Schritt für Schritt

Unsere Beratung ist speziell auf Eigentümer von Einfamilien­häusern in Düsseldorf und Umgebung ausgerichtet. Wir arbeiten unabhängig, transparent und persönlich – damit Sie die besten Entscheidungen treffen können.

So läuft die Beratung ab:

Erstkontakt & Termin­vereinbarung
Bedarfsanalyse & Zieldefinition
Vertragsprüfung & Risikoeinschätzung
Ausschreibung bei Versicherern
Angebotsauswertung & Besprechung
Antragstellung & Nachbetreuung

Ihre Vorteile auf einen Blick

Haftpflicht­schutz für die ganze Familie
Elementar­schaden­absicherung für Naturereignisse
Glas- und Photovoltaik­schutz ergänzbar
Regionale Beratung in Köln & Umgebung
Persönliche Ansprechpartner mit Immobilienerfahrung
Unterstützung bei Vertragsprüfung & Schadenmeldung

Ergänzende Informationen

außerhalb der "Ein­familien­haus Versicherung" und weiterer passender Versicherungen für Einfamilien­häuser

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • WohngebäudeFeuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel am Haus und an fest verbauten Teilen.
  • Hausratalles Bewegliche zum Neuwert, inklusive Einbruch und Vandalismus.
  • Privat­haftpflichtdeckt beim Selbstnutzer auch die Haus- und Grundstücks­risiken.
  • ElementarschutzStarkregen, Hochwasser, Rückstau als Baustein zu Gebäude und Hausrat.

Beim Eigenheim ist die Gebäude­versicherung der Vertrag mit den größten Folgen — die Summe zählt, nicht der Beitrag.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Ein­familien­haus versichern — unabhängig eingeordnet.
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Ein­familien­haus versichern im Detail.

Welche Verträge ein Hauseigentümer wirklich braucht

Mit dem Kauf oder Bau eines Hauses ändert sich die Absicherung an drei Stellen gleichzeitig: Es kommt ein Sachwert dazu, der ersetzt werden muss, eine Haftung, die vorher der Vermieter trug, und eine Finanzierung, die auch dann weiterläuft, wenn das Einkommen ausfällt. Diese drei Punkte gehören in dieser Reihenfolge geklärt.

Wohn­gebäude­versicherungdas Fundament. Ohne sie steht im Totalschaden der Kredit weiter im Raum, während das Haus nicht mehr existiert.
Elementarschutz als Baustein der GebäudepoliceÜberschwemmung, Rückstau und Starkregen sind in der Grunddeckung nicht enthalten.
Hausratversichert das bewegliche Innenleben, das die Gebäudepolice ausdrücklich nicht abdeckt.
Privat­haftpflichtdeckt beim selbst bewohnten Haus in aller Regel auch die Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht mit ab.
Absicherung der Arbeits­kraftdie Rate läuft weiter, auch wenn Sie nicht mehr arbeiten können. Das ist der Punkt, der beim Hauskauf am häufigsten übersehen wird.

Alles Weitere — Glas, Photovoltaik, Bauleistung, Gewässerschaden — hängt an der konkreten Ausstattung und ist erst danach zu entscheiden. Ein Vertrag, der ein Risiko abdeckt, das gar nicht besteht, kostet Geld ohne Gegenwert.

Gleitender Neuwert und der Wert 1914

Die Wohn­gebäude­versicherung arbeitet fast immer mit dem gleitenden Neuwert. Versichert ist damit nicht ein fester Betrag, sondern der Aufwand, das Gebäude in gleicher Art und Güte wieder zu errichten — zu den Preisen des Schadenjahres, nicht zu denen des Vertrags­abschlusses.

Technisch geschieht das über den Wert 1914: Das Gebäude wird in fiktiven Mark des Jahres 1914 bewertet, weil dieses Jahr als preisstabiler Bezugspunkt dient. Der Versicherer rechnet diesen Wert jedes Jahr mit einem Anpassungs­faktor hoch, der sich an der Entwicklung der Baupreise und der Tariflöhne im Baugewerbe orientiert. Deshalb steigt der Beitrag auch dann, wenn am Haus nichts verändert wurde.

Der Wert 1914 wird entweder über eine ausführliche Wohnflächenermittlung oder über einen Fragebogen zu Bauart, Ausstattung und Baujahr bestimmt. Beide Wege sind zulässig, führen aber zu unterschiedlich belastbaren Ergebnissen — und genau dieser Unterschied entscheidet später über den Unter­versicherungsverzicht.

Unter­versicherungsverzicht — und was ihn aushebelt

Ist die Versicherungs­summe zu niedrig angesetzt, darf der Versicherer im Schadenfall anteilig kürzen: Wer nur einen Teil des tatsächlichen Werts versichert hat, bekommt auch nur diesen Teil des Schadens ersetzt — und zwar bei jedem Schaden, nicht erst beim Totalschaden.

Der Unter­versicherungsverzicht schließt diesen Einwand aus. Er gilt allerdings nur unter einer Bedingung: Die Wertermittlung muss nach dem Verfahren des Versicherers erfolgt und die dort abgefragten Angaben müssen richtig sein. Wer beim Ausfüllen Wohnfläche, Keller, ausgebautes Dach, Garage oder gehobene Ausstattung zu knapp angibt, verliert den Verzicht genau in dem Moment, in dem er gebraucht wird.

Praktisch heißt das: Nach jedem Anbau, Dachausbau, Wintergarten oder einer grundlegenden Sanierung gehört die Wertermittlung aktualisiert. Eine nachträgliche Anpassung ist unkompliziert — eine Kürzung nach dem Brand ist es nicht.

Elementar­schäden sind ein eigener Baustein

Die Grunddeckung einer Wohn­gebäude­versicherung umfasst Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Schäden durch Naturgefahren, die über Sturm hinausgehen, sind darin nicht enthalten. Sie kommen erst mit dem Elementar­baustein dazu.

Überschwemmungdurch Ausuferung von Gewässern oder durch Witterungsniederschläge, die nicht mehr abfließen können.
RückstauWasser, das aus der überlasteten Kanalisation zurück ins Gebäude drückt. Der häufigste Elementar­schaden abseits von Flusslagen.
Erdrutsch, Erdsenkung und Erdfallauch in ehemaligen Bergbaugebieten und auf aufgeschüttetem Untergrund relevant.
Schneedruck und LawinenDachlasten nach anhaltendem Schneefall.
Erdbeben und Vulkanausbruchin Deutschland selten, aber Bestandteil des Bausteins.

Ob und zu welchen Bedingungen ein Objekt Elementarschutz bekommt, hängt an der Einstufung der Adresse in ein Zonierungssystem, das die Gefährdung durch Überschwemmung, Rückstau und Starkregen in Gefährdungs­klassen abbildet. In den unteren Klassen ist der Baustein üblicherweise problemlos erhältlich, in der höchsten Klasse häufig nur mit erhöhter Selbst­beteiligung, mit Auflagen oder gar nicht. Diese Einstufung lässt sich vor dem Antrag prüfen.

Rückstau ist außerdem an eine Obliegenheit geknüpft: Viele Verträge leisten nur, wenn eine funktionsfähige Rückstau­sicherung vorhanden und gewartet ist. Das steht in den Bedingungen und wird im Schadenfall geprüft.

Ins Detail geht es hier — aufgeteilt nach Thema, zum Aufklappen antippen.

Was der Betrieb dafür tun muss

5 Abschnitte

Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht beim selbst bewohnten Haus

Hier hält sich ein Irrtum hartnäckig: Für das selbst bewohnte Ein­familien­haus brauchen Sie in aller Regel keinen eigenen Haftpflicht­vertrag. Die Privat­haftpflicht schließt das selbst genutzte Wohngebäude einschließlich Grundstück, Garage und Nebengebäuden üblicherweise mit ein — auch die Rolle als Bauherr bei kleineren Umbauten ist häufig bis zu einer im Vertrag genannten Bausumme abgedeckt.

Ein eigener Vertrag wird erst nötig, wenn sich die Nutzung ändert. Die typischen Auslöser sind eine vermietete Einlieger­wohnung, ein zweites, unbebautes Grundstück, ein Objekt, das nicht selbst bewohnt wird, oder eine Photovoltaik­anlage, deren Betrieb haftungs­rechtlich als eigenständiges Risiko gilt.

Prüfen lässt sich das in wenigen Minuten: In der Privat­haftpflicht steht, welche Objekte und welche Nutzungsart mitversichert sind. Steht dort „selbst bewohntes Ein­familien­haus“ und Sie vermieten inzwischen das Dachgeschoss, klafft dort eine Lücke, von der niemand etwas merkt — bis jemand stürzt.

Verkehrs­sicherungspflicht: der Winter ist der Prüfstein

Als Eigentümer haften Sie dafür, dass von Ihrem Grundstück keine Gefahr für andere ausgeht. Das ist keine Formalie, sondern die Grundlage fast aller Haftungsfälle rund um Wohnimmobilien: Wege und Zugänge müssen begehbar sein, Stufen und Geländer sicher, Beleuchtung ausreichend, Bäume und Dachflächen kontrolliert.

Räum- und Streupflicht regeln die Gemeinden in ihren Satzungen — Zeitfenster, Breite des zu räumenden Streifens und die Frage, ob der Gehweg vor dem Grundstück dazugehört, unterscheiden sich örtlich. Verbindlich ist die jeweilige Satzung, nicht die verbreitete Faustregel.

Die Pflicht lässt sich auf einen Dienstleister oder auf Mieter übertragen. Was bleibt, ist die Auswahl- und Kontrollpflicht: Sie müssen sich davon überzeugen, dass tatsächlich geräumt wird. Wer das nachweislich getan hat, steht im Streitfall deutlich besser da — ein knapp geführtes Protokoll genügt dafür meist.

Photovoltaik, Speicher und Wärmepumpe im Vertrag

Technik auf dem Dach und im Heizungsraum ist nicht automatisch mitversichert, nur weil sie fest verbaut ist. Ob eine Anlage unter die Gebäudepolice fällt, als eigene Technik­versicherung geführt wird oder ganz außen vor bleibt, entscheidet der jeweilige Vertrag.

Photovoltaik am Gebäudehäufig über eine Klausel in der Gebäudepolice einschließbar, oft aber mit Begrenzung der Leistung oder des Werts.
Eigene Photovoltaik­versicherungdeckt zusätzlich Ursachen ab, die eine Gebäudepolice nicht kennt: Bedienfehler, Kurzschluss, Überspannung, Marderbiss an der Verkabelung, Diebstahl einzelner Module.
Ertragsausfallgreift nur, wenn er ausdrücklich vereinbart ist. Ohne diesen Zusatz wird die Anlage repariert, der entgangene Ertrag aber nicht ersetzt.
Batteriespeichergehört ausdrücklich in die Aufstellung. Er wird regelmäßig vergessen, weil er nachträglich installiert wurde.
Wärmepumpedie Innen- und Außeneinheit ist als Gebäude­bestandteil meist erfasst; für Sole-Wasser-Anlagen mit Erdsonden kommt zusätzlich die Gewässer­schaden­haft­pflicht ins Spiel.

Kommt eine Anlage nachträglich aufs Dach, ist das eine Änderung des versicherten Risikos und gehört gemeldet. Das ist in wenigen Minuten erledigt und verhindert die Diskussion, ob der Schaden am Dach überhaupt noch unter den alten Vertrag fällt.

Bauartklasse, Selbst­beteiligung und grobe Fahrlässigkeit

Drei Stellschrauben bestimmen bei sonst gleichem Gebäude, wie ein Vertrag aussieht — und alle drei werden im Antrag festgelegt, nicht im Schadenfall.

Die Bauartklasse beschreibt Wände und Dachdeckung. An einem Ende der Skala steht massives Mauerwerk mit harter Dachung, am anderen Holz-, Fachwerk- oder Fertigbauweise mit weicher Dachung. Je leichter die Bauweise, desto höher das Feuerrisiko in der Kalkulation. Eine falsch angegebene Bauart ist eine unrichtige Angabe im Antrag und kann die Leistung kosten.

Die Selbst­beteiligung senkt den Beitrag und schützt zugleich vor dem Effekt, dass jeder Bagatellschaden gemeldet wird und der Vertrag darüber teuer oder kündbar wird. Sinnvoll ist ein Betrag, den Sie ohne Kredit tragen können — die Versicherung soll die Existenz absichern, nicht den Alltag.

Grobe Fahrlässigkeit ist der dritte Punkt. Nach dem Versicherungs­vertrags­gesetz darf der Versicherer die Leistung kürzen, wenn der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde — die brennende Kerze, das offene Dachfenster beim Unwetter, das abgestellte Wasser im Winterurlaub. Ein Verzicht auf diesen Einwand ist heute in vielen Tarifen enthalten, aber nicht in allen und nicht immer unbegrenzt. Das ist eine der wenigen Klauseln, die im Ernstfall über den gesamten Schaden entscheiden.

Anbau, Umbau, Sanierung: der Vertrag für die Bauzeit

Während gebaut wird, greift die fertige Gebäudepolice noch nicht oder nicht vollständig. Für diese Phase gibt es zwei eigene Verträge, die nur so lange laufen, wie die Baustelle besteht.

Die Bauleistungs­versicherung deckt Schäden an der entstehenden Bausubstanz und am eingebauten Material — durch Unwetter, Vandalismus, ungeklärte Ereignisse oder Fehler beim Bauablauf. Sie ersetzt keine mangelhafte Handwerker­leistung; dafür haftet das ausführende Unternehmen.

Die Bauherren­haftpflicht deckt Schäden, die Dritten auf oder durch die Baustelle entstehen. Bei kleineren Umbauten ist sie bis zu einer im Vertrag genannten Bausumme häufig in der Privat­haftpflicht enthalten — darüber hinaus wird sie zum eigenen Vertrag. Beide Verträge enden mit der Abnahme; ab diesem Zeitpunkt trägt die Wohn­gebäude­versicherung, die deshalb rechtzeitig vorher stehen sollte.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Finanzieren & umschulden

Baufinanzierung in Düsseldorf & Umgebung. Und die Anschlussfinanzierung gleich mit.

Kaufen, bauen, modernisieren oder umschulden — wir vergleichen über 400 Möglichkeiten und rechnen die Struktur, nicht nur den Zins. Läuft Ihre Zinsbindung in den nächsten Jahren aus, ist das der günstigste Moment, sich zu kümmern: Ein Forward-Darlehen sichert den Zins bis zu mehrere Jahre im Voraus.

Kauf oder Bau
Tilgung, Zinsbindung, Eigenkapital und Fördermittel (z. B. KfW) in einer Rechnung, die auch die Nebenkosten kennt.
Anschlussfinanzierung
Angebot der Hausbank prüfen statt einfach verlängern — die Prolongation ist selten das beste Angebot.
Umschuldung nach 10 Jahren
§ 489 BGB: nach zehn Jahren ist jedes Darlehen mit 6 Monaten Frist kündbar — unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung.

Die Vermittlung von Immobiliardarlehen erfolgt durch Patrick Warych, selbstständiger Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i GewO (siehe Impressum).

Häufige Fragen.

Entstehen mir durch die Beratung Kosten?

Nein. Unsere Vergütung ist die Courtage, die im Versicherungsbeitrag bereits kalkuliert ist — unabhängig davon, ob Sie sich beraten lassen oder nicht. Auch beim Abschluss über ein Vergleichs­portal zahlen Sie diese Vergütung mit — nur ohne Beratung, ohne Know-how und ohne einen Makler, der für die Richtigkeit seiner Empfehlung haftet. Ein Honorar berechnen wir nur, wenn wir es ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben; das ist die Ausnahme.

Welche Versicherungen braucht ein Ein­familien­haus wirklich?

Zwei sind die Grundlage: die Wohn­gebäude­versicherung für das Gebäude selbst und die Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht für Schäden, die vom Grundstück ausgehen. Alles Weitere — Elementarschutz, Photovoltaik, Glas — hängt von Lage, Technik und Bauweise ab und gehört einzeln entschieden, nicht pauschal dazugebucht.

Warum steigt der Beitrag, obwohl sich nichts geändert hat?

Weil die Versicherungs­summe in der Wohn­gebäude­versicherung an einen Baupreisindex gekoppelt ist. Steigen die Baukosten, steigt die Summe automatisch mit — und mit ihr der Beitrag. Das ist kein Aufschlag, sondern der Schutz davor, im Schadenfall unterversichert zu sein: Ein Haus muss zu heutigen Preisen wieder aufgebaut werden.

Was ist bei Immobilien am Rhein besonders zu beachten?

Die Nähe zum Fluss: Überschwemmung und Rückstau sind nur mit dem Elementar­baustein versichert, den ältere Policen selten enthalten. Gerade in Rheinnähe — von Monheim über Neuss bis Dormagen — ist das der wichtigste Punkt in der Gebäude­versicherung.

Ich pendle nach Düsseldorf — was bedeutet das für meine Verträge?

Vor allem zwei Dinge: Die tatsächliche Fahrleistung gehört korrekt in der Kfz-Versicherung gemeldet, und bei einem Jobwechsel über die Versicherungspflicht­grenze stellt sich die Frage gesetzlich oder privat. Beides prüfen wir mit.

— UND JETZT?
Ein­familien­haus versichern: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

Das hängt damit zusammen.

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