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Bauherren & Bauleistung
Alle, die ein neues Haus bauen, sollten für dieses Vorhaben unbedingt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen, denn mit dem ersten Spatenstich haften sie für Schäden, die rund um das Bauprojekt entstehen. Wer eine bestehende Immobilie umbaut, sollte vorher in den Vertragsbedingungen seiner Privathaftpflichtversicherung nachsehen, ob kleinere Bauvorhaben im Schutz inbegriffen sind. - Wir kümmern uns für Sie darum!
In Düsseldorf sitzen viele beratende Berufe — Kanzlei, Agentur, IT, Praxis. Dort entsteht der Schaden nicht am Blech, sondern in der Empfehlung: Vermögensschäden aus fehlerhafter Beratung sind das eigentliche Risiko. Am Niederrhein kippt das Bild wieder Richtung Maschinen, Lager und Fuhrpark.
- Meist der Bauherr, der die Kosten anteilig auf die beteiligten Betriebe umlegt.
- Feuerschäden am Rohbau gehören meist nicht in die Bauleistungsversicherung.
- Bei einer Vernachlässigung der Pflichten, müssen Bauherren für einen daraus resultierenden Schaden in voller Höhe haften.
Bauherrenhaftpflichtversicherung in Kürze
Unabhängige Beratung und Vergleich
Allgemeine Informationen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung
Bei einer Vernachlässigung der Pflichten, müssen Bauherren für einen daraus resultierenden Schaden in voller Höhe haften. Dies kann im schlimmsten Fall, sowohl geschäftlich wie auch privat, den finanziellen Ruin bedeuten. Selbst, wenn der Schaden von einem der Handwerker verursacht wurde, kann sich der Geschädigte mit seinen Forderungen direkt an den Bauherren wenden.
Schadenbeispiele für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Vor Fertigstellung einer Praxis geht das Bauunternehmen insolvent. Der Auftraggeber verklagt den Bauherren, da dieser als Schuldner in solchen Fällen bürgt. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt den Schadensersatzanspruch.
- "Eltern haften für ihr Kinder": Dieser Hinweis entbindet den Bauherren nicht von seiner Haftbarkeit. Die Kinder verletzen sich beim Spielen auf der Baustelle. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung haftet für die Schadensersatzansprüche.
Kontaktieren Sie uns für eine unabhängige und unverbindliche Beratung.
Wir vergleichen für Sie individuell.
0211 - 176 003 55 Oder: info@rhein-insurance.de
Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
- Die eigene Bauleistung bis zur Abnahmegegen unvorhergesehene Schäden, Sturm, Diebstahl eingebauter Teile.
- Bauherren und Auftragnehmerje nach Vertrag versichert.
- Ungewöhnliche WitterungStarkregen und Frost am Rohbau.
- Vandalismus auf der Baustelle.
- Diebstahl nicht eingebauter Materialiennur mit Einschluss.
- Mängel der eigenen ArbeitGewährleistung ist nicht versichert.
- Schäden nach Abnahmedann gilt die Gebäudeversicherung.
- Normale WitterungRegen im Herbst ist kein unvorhergesehenes Ereignis.
Auf der Baustelle trägt der Auftragnehmer das Risiko bis zur Abnahme — die Bauleistungsversicherung schließt genau diese Zeit.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
Bauherren & Bauleistung im Detail.
Zwei Verträge, zwei Richtungen
Die Bauleistungsversicherung sichert das Bauwerk selbst, solange es entsteht — gegen unvorhergesehene Schäden während der Bauzeit, etwa durch Sturm, Vandalismus oder Ungeschicklichkeit. Mit der Abnahme endet sie.
Die Bauherrenhaftpflicht zielt in die andere Richtung: auf Schäden, die Dritten auf oder durch die Baustelle entstehen. Für die Verkehrssicherung haften Sie als Bauherr auch dann, wenn die Arbeiten vergeben sind — Stolperstellen, herabfallende Teile und Schäden am Nachbargrundstück sind die typischen Fälle.
Was während der Bauzeit untergeht
Feuerschäden am Rohbau gehören meist nicht in die Bauleistungsversicherung. Dafür gibt es die Feuerrohbauversicherung, die in der späteren Gebäudeversicherung häufig ohne zusätzlichen Beitrag enthalten ist — sofern sie rechtzeitig beantragt wird.
Der zweite Punkt sind Eigenleistungen. Wer selbst mit anpackt, steht dabei nicht unter gesetzlichem Unfallschutz und sollte sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden und zusätzlich privat absichern.
Wer abschließt und wer zahlt
Abschließen können die Bauleistungsversicherung der Bauherr oder das ausführende Unternehmen. Üblich ist der Weg über den Bauherrn, der die Kosten anteilig auf die beteiligten Betriebe umlegt — das erspart den Streit darüber, wer welchen Schaden trägt.
Gedeckt sind unvorhergesehene Beschädigungen der Bauleistung: Sturm, Starkregen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit und der Diebstahl fest eingebauter Teile. Nicht gedeckt sind Mängel der Bauleistung selbst; dafür steht der ausführende Betrieb ein.
Anfang, Ende und die Lücke dazwischen
Der Schutz läuft vom Baubeginn bis zur Abnahme. Danach übernimmt die Wohngebäude- oder Firmengebäudeversicherung. An dieser Übergabestelle entstehen Lücken, wenn sich die Abnahme verzögert oder das Gebäude schon vorher genutzt wird.
Bei langen Bauphasen gehört zusätzlich geklärt, wie Winterpausen und Baustillstand behandelt werden — viele Verträge sehen dafür eigene Regelungen oder Meldepflichten vor.
Typische Schadenfälle
- Starkregen setzt den Rohbau unter Wasser.
- Baumaterial wird von der Baustelle gestohlen.
- Vandalismus beschädigt frisch verputzte Wände.
- Ein Sturm wirft das Gerüst um und beschädigt die Fassade.
Woran die Deckung im Schadenfall scheitert
Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:
- Der Versicherungsschutz endete mit der Abnahme, der Schaden trat danach ein.
- Diebstahl war nur für fest eingebaute Teile gedeckt.
- Mängel der Bauleistung selbst sind nie versichert — dafür haftet der Betrieb.
- Der Baustillstand über den Winter war nicht gemeldet.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Der Vergleichsrechner, den wir auch nutzen.
Tarife zuerst selbst vergleichen — mit demselben Rechner wie in unserer Beratung. Der Rechner ist unserem Maklerbüro zugeordnet: Schließen Sie dort ab, übernehmen wir die Betreuung und ordnen das Ergebnis auf Wunsch persönlich ein. Er wird erst geladen, wenn Sie ihn öffnen; vorher geht kein Aufruf an innosystems.net. Lieber gleich gemeinsam? Anfrage senden.
Beim Öffnen wird der Rechner von innosystems.net (Deutschland) eingebettet — Details in der Datenschutzerklärung. Lädt er nicht: Rechner in neuem Fenster öffnen.
Häufige Fragen.
Fallen für die Gewerbeberatung Kosten an?
Nein. Unsere Vergütung ist die Courtage, die in den Versicherungsbeiträgen bereits enthalten ist — unabhängig davon, ob Sie beraten werden oder nicht. Eine Honorarvereinbarung gäbe es nur ausdrücklich und schriftlich.
Wer schließt die Bauleistungsversicherung ab?
Meist der Bauherr, der die Kosten anteilig auf die beteiligten Betriebe umlegt. Das vermeidet Streit darüber, wer für welchen Schaden aufkommt.
Sind Mängel der Bauleistung mitversichert?
Nein. Versichert sind unvorhergesehene Beschädigungen von außen. Für Mängel der eigenen Leistung haftet der ausführende Betrieb — dafür gibt es keine Versicherung.
Müssen bestehende Verträge gekündigt werden?
Nein. Bestandsverträge haben oft Konditionen, die heute nicht mehr angeboten werden. Wir wechseln nur, wenn Ihr Betrieb messbar besser dasteht — und stellen sicher, dass keine Deckungslücke zwischen altem und neuem Vertrag entsteht.
Findet die Beratung bei uns im Unternehmen statt?
Wie Sie möchten: online per Video oder bei Ihnen vor Ort. Wenn Maschinen, Lager oder Abläufe eine Rolle spielen, ist der Termin im Betrieb meist der schnellere Weg — bei reinen Vertragsfragen genügt das Video-Gespräch.
