Bauherren & Bauleistung in Düsseldorf und am Niederrhein
StartGewerbe › Bauherren & Bauleistung
Gewerbe & Selbst­ständige · Düsseldorf & Umgebung

Bauherren & Bauleistung

Alle, die ein neues Haus bauen, sollten für dieses Vorhaben unbedingt eine Bauherren­haftpflicht­versicherung abschließen, denn mit dem ersten Spatenstich haften sie für Schäden, die rund um das Bauprojekt entstehen. Wer eine bestehende Immobilie umbaut, sollte vorher in den Vertragsbedingungen seiner Privat­haft­pflicht­versicherung nachsehen, ob kleinere Bauvorhaben im Schutz inbegriffen sind. - Wir kümmern uns für Sie darum!

— Was das in Düsseldorf und am Niederrhein bedeutet

In Düsseldorf sitzen viele beratende Berufe — Kanzlei, Agentur, IT, Praxis. Dort entsteht der Schaden nicht am Blech, sondern in der Empfehlung: Vermögens­schäden aus fehlerhafter Beratung sind das eigentliche Risiko. Am Niederrhein kippt das Bild wieder Richtung Maschinen, Lager und Fuhrpark.

Das Wichtigste in Kürze
  • Meist der Bauherr, der die Kosten anteilig auf die beteiligten Betriebe umlegt.
  • Feuerschäden am Rohbau gehören meist nicht in die Bauleistungs­versicherung.
  • Bei einer Vernachlässigung der Pflichten, müssen Bauherren für einen daraus resultierenden Schaden in voller Höhe haften.
Bauherren­haftpflicht­versicherung in Kürze

Unabhängige Beratung und Vergleich

Schützt Bauherren vor Ansprüchen Dritter, die auf der Baustelle zu Schaden kommen
Abgesichert sind Personenschäden, Sachschäden sowie daraus entstehende Vermögens­schäden an Dritten
Bauherren­haftpflicht­versicherung tritt dann ein, wenn der Versicherungs­nehmer seine Pflichten (Auswahlpflicht, Verkehrs­sicherungspflicht, Überwachungspflicht, Eingreifpflicht) verletzt
Allgemeine Informationen zur Bauherren­haftpflicht­versicherung

Bei einer Vernachlässigung der Pflichten, müssen Bauherren für einen daraus resultierenden Schaden in voller Höhe haften. Dies kann im schlimmsten Fall, sowohl geschäftlich wie auch privat, den finanziellen Ruin bedeuten. Selbst, wenn der Schaden von einem der Handwerker verursacht wurde, kann sich der Geschädigte mit seinen Forderungen direkt an den Bauherren wenden.

Schadenbeispiele für eine Bauherren­haftpflicht­versicherung
  • Vor Fertigstellung einer Praxis geht das Bauunternehmen insolvent. Der Auftraggeber verklagt den Bauherren, da dieser als Schuldner in solchen Fällen bürgt. Die Bauherren­haftpflicht­versicherung übernimmt den Schadens­ersatzanspruch.
  • "Eltern haften für ihr Kinder": Dieser Hinweis entbindet den Bauherren nicht von seiner Haftbarkeit. Die Kinder verletzen sich beim Spielen auf der Baustelle. Die Bauherren­haftpflicht­versicherung haftet für die Schadens­ersatzansprüche.

Kontaktieren Sie uns für eine unabhängige und unverbindliche Beratung.

Wir vergleichen für Sie individuell.

0211 - 176 003 55 Oder: info@rhein-insurance.de

Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Die eigene Bauleistung bis zur Abnahmegegen unvorhergesehene Schäden, Sturm, Diebstahl eingebauter Teile.
  • Bauherren und Auftragnehmerje nach Vertrag versichert.
  • Ungewöhnliche WitterungStarkregen und Frost am Rohbau.
  • Vandalismus auf der Baustelle.

Auf der Baustelle trägt der Auftragnehmer das Risiko bis zur Abnahme — die Bauleistungs­versicherung schließt genau diese Zeit.

SO LÄUFT DER GEWERBE-CHECK
1Termin — online oder im Betrieb

Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

2Betriebs­beschreibung lesen

Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?

3Lücken und Doppeltes

Tätigkeits­schäden, Außen­versicherung, Betriebs­unter­brechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.

Bauherren & Bauleistung — unabhängig eingeordnet.
Wir vergleichen den Markt und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Kein Verkaufsdruck
Termin buchenAnfrage senden

Bauherren & Bauleistung im Detail.

Zwei Verträge, zwei Richtungen

Die Bauleistungs­versicherung sichert das Bauwerk selbst, solange es entsteht — gegen unvorhergesehene Schäden während der Bauzeit, etwa durch Sturm, Vandalismus oder Ungeschicklichkeit. Mit der Abnahme endet sie.

Die Bauherren­haftpflicht zielt in die andere Richtung: auf Schäden, die Dritten auf oder durch die Baustelle entstehen. Für die Verkehrs­sicherung haften Sie als Bauherr auch dann, wenn die Arbeiten vergeben sind — Stolperstellen, herabfallende Teile und Schäden am Nachbar­grundstück sind die typischen Fälle.

Was während der Bauzeit untergeht

Feuerschäden am Rohbau gehören meist nicht in die Bauleistungs­versicherung. Dafür gibt es die Feuerrohbau­versicherung, die in der späteren Gebäude­versicherung häufig ohne zusätzlichen Beitrag enthalten ist — sofern sie rechtzeitig beantragt wird.

Der zweite Punkt sind Eigenleistungen. Wer selbst mit anpackt, steht dabei nicht unter gesetzlichem Unfallschutz und sollte sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden und zusätzlich privat absichern.

Wer abschließt und wer zahlt

Abschließen können die Bauleistungs­versicherung der Bauherr oder das ausführende Unternehmen. Üblich ist der Weg über den Bauherrn, der die Kosten anteilig auf die beteiligten Betriebe umlegt — das erspart den Streit darüber, wer welchen Schaden trägt.

Gedeckt sind unvorhergesehene Beschädigungen der Bauleistung: Sturm, Starkregen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit und der Diebstahl fest eingebauter Teile. Nicht gedeckt sind Mängel der Bauleistung selbst; dafür steht der ausführende Betrieb ein.

Anfang, Ende und die Lücke dazwischen

Der Schutz läuft vom Baubeginn bis zur Abnahme. Danach übernimmt die Wohngebäude- oder Firmen­gebäude­versicherung. An dieser Übergabestelle entstehen Lücken, wenn sich die Abnahme verzögert oder das Gebäude schon vorher genutzt wird.

Bei langen Bauphasen gehört zusätzlich geklärt, wie Winterpausen und Baustillstand behandelt werden — viele Verträge sehen dafür eigene Regelungen oder Meldepflichten vor.

Typische Schadenfälle

  • Starkregen setzt den Rohbau unter Wasser.
  • Baumaterial wird von der Baustelle gestohlen.
  • Vandalismus beschädigt frisch verputzte Wände.
  • Ein Sturm wirft das Gerüst um und beschädigt die Fassade.

Woran die Deckung im Schadenfall scheitert

Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:

  • Der Versicherungs­schutz endete mit der Abnahme, der Schaden trat danach ein.
  • Diebstahl war nur für fest eingebaute Teile gedeckt.
  • Mängel der Bauleistung selbst sind nie versichert — dafür haftet der Betrieb.
  • Der Baustillstand über den Winter war nicht gemeldet.
Noch tiefer im Detail. Für dieses Thema führt unsere Gewerbe-Spezialeinheit B Insurance eine ausführliche Fachseite: Versicherung für Bauunternehmen — mit Schadenbeispielen, Ausschlüssen und Prüfpunkten im Volltext. Die Beratung selbst läuft weiter über uns, direkt vor Ort.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Selbst rechnen

Der Vergleichsrechner, den wir auch nutzen.

Tarife zuerst selbst vergleichen — mit demselben Rechner wie in unserer Beratung. Der Rechner ist unserem Maklerbüro zugeordnet: Schließen Sie dort ab, übernehmen wir die Betreuung und ordnen das Ergebnis auf Wunsch persönlich ein. Er wird erst geladen, wenn Sie ihn öffnen; vorher geht kein Aufruf an innosystems.net. Lieber gleich gemeinsam? Anfrage senden.

Beim Öffnen wird der Rechner von innosystems.net (Deutschland) eingebettet — Details in der Datenschutzerklärung. Lädt er nicht: Rechner in neuem Fenster öffnen.

Häufige Fragen.

Fallen für die Gewerbeberatung Kosten an?

Nein. Unsere Vergütung ist die Courtage, die in den Versicherungsbeiträgen bereits enthalten ist — unabhängig davon, ob Sie beraten werden oder nicht. Eine Honorar­vereinbarung gäbe es nur ausdrücklich und schriftlich.

Wer schließt die Bauleistungs­versicherung ab?

Meist der Bauherr, der die Kosten anteilig auf die beteiligten Betriebe umlegt. Das vermeidet Streit darüber, wer für welchen Schaden aufkommt.

Sind Mängel der Bauleistung mitversichert?

Nein. Versichert sind unvorhergesehene Beschädigungen von außen. Für Mängel der eigenen Leistung haftet der ausführende Betrieb — dafür gibt es keine Versicherung.

Müssen bestehende Verträge gekündigt werden?

Nein. Bestandsverträge haben oft Konditionen, die heute nicht mehr angeboten werden. Wir wechseln nur, wenn Ihr Betrieb messbar besser dasteht — und stellen sicher, dass keine Deckungslücke zwischen altem und neuem Vertrag entsteht.

Findet die Beratung bei uns im Unternehmen statt?

Wie Sie möchten: online per Video oder bei Ihnen vor Ort. Wenn Maschinen, Lager oder Abläufe eine Rolle spielen, ist der Termin im Betrieb meist der schnellere Weg — bei reinen Vertragsfragen genügt das Video-Gespräch.

— UND JETZT?
Bauherren & Bauleistung: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

Mehr für Betriebe.

Kundenbewertungenauf ProvenExpert ansehen