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Betriebliche Pflegeversicherung
Immer mehr Menschen müssen die Pflege von Angehörigen und ihren Beruf unter einen Hut bringen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Mitarbeitenden und der Erhalt ihrer Arbeitskraft. Durch ein vielfältiges Unterstützungsangebot und persönliche Services sowie finanzielle Unterstützung wird die Doppelbelastung spürbar reduziert.
Der Wettbewerb um Personal ist am Rhein hart, gerade gegen die Konzernzentralen in der Stadt. Betriebliche Vorsorge wirkt hier vor allem dann, wenn sie einfach erklärbar ist und nicht erst ein Beratungsgespräch braucht, um verstanden zu werden.
- Sinnvoll ist eine Regelung, die den Schutz beim Ausscheiden aus dem Betrieb privat fortführbar macht — sonst endet er im denkbar ungünstigsten Moment.
- Sinnvoll sind Tarife, die bereits ab Pflegegrad zwei zahlen — Verträge, die erst ab Grad drei oder vier leisten, greifen in den häufigsten Fällen nicht.
- Immer mehr Menschen müssen die Pflege von Angehörigen und ihren Beruf unter einen Hut bringen.
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf - Betriebliche Pflegeversicherung
Betriebliche Pflegeversicherung
Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter bei der Herausforderung der Angehörigenpflege und erhalten Sie sich so ihre wertvolle Produktivität
Mit einer betrieblichen Pflegeversicherung schaffen Sie als Arbeitgeber eine optimale Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Berufstätigkeit für Ihre Mitarbeiter. Damit erhöht sich die Attraktivität für Sie als Arbeitgeber sowie die langjährige Bindung der Mitarbeiter und ihres Know-How's an Ihren Betrieb.
Warum eine betriebliche Pflegeversicherung sinnvoll ist?
Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
- Pflegegeld für Mitarbeiterzusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung.
- Kollektivtarif ohne Gesundheitsprüfungfür die Belegschaft.
- Mitnahme beim Ausscheidenje nach Anbieter möglich.
- Steuerlich förderbarals Sachbezug oder Zusatzleistung.
- Die vollen Pflegekostenauch die betriebliche Lösung ist eine Teilkasko.
- Angehörigenur, wenn im Kollektiv vorgesehen.
- SofortleistungWartezeiten je Tarif.
- KleinstbetriebeMindestgröße für den Kollektivvertrag.
Das Thema, an das noch kaum ein Betrieb denkt — und das Mitarbeiter mit pflegebedürftigen Eltern sofort verstehen.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
Betriebliche Pflegeversicherung im Detail.
Pflege wird zum betrieblichen Thema
Immer mehr Beschäftigte versorgen Angehörige neben der Arbeit. Die Folgen sind Fehlzeiten, reduzierte Stundenzahlen und im Extremfall das Ausscheiden erfahrener Kräfte. Für den Betrieb ist das ein tatsächlicher Verlust an Kompetenz.
Hier setzt die betriebliche Pflegeversicherung an: Sie schafft im Pflegefall finanziellen Spielraum für professionelle Unterstützung — und entlastet damit die Menschen, die sonst zwischen Beruf und Pflege aufgerieben werden.
Zugang und Ausgestaltung
Üblich sind Gruppenverträge mit vereinfachter oder ganz ohne Gesundheitsprüfung. Darin liegt der eigentliche Vorteil: Wer privat wegen Vorerkrankungen keinen Schutz mehr bekäme, ist über den Betrieb versicherbar.
Ausgezahlt wird meist ein Pflegetagegeld, über das frei verfügt werden kann. Sinnvoll ist eine Regelung, die den Schutz beim Ausscheiden aus dem Betrieb privat fortführbar macht — sonst endet er im denkbar ungünstigsten Moment.
Warum Betriebe das aufgreifen
Pflegebedürftigkeit in der Familie trifft Beschäftigte meist mitten in der Berufslaufbahn. Für den Betrieb bedeutet das Fehlzeiten, reduzierte Arbeitszeit und im schlimmsten Fall den Verlust erfahrener Mitarbeitender — bei einem Arbeitsmarkt, der ohnehin angespannt ist.
Die betriebliche Pflegeversicherung ist eine der wenigen Leistungen, die nicht nur den Beschäftigten selbst zugutekommt, sondern auch deren Eltern. In Belegschaften mit mittlerem Altersdurchschnitt wirkt sie deshalb besonders stark.
Was vor Abschluss zu klären ist
Üblich sind Kollektivverträge mit vereinfachter Gesundheitsprüfung, ab einer bestimmten Teilnehmerzahl teils ohne jede Prüfung. Der Betrieb zahlt je Kopf einen festen Beitrag; die Leistung geht direkt an die Beschäftigten.
Zu klären bleiben die steuerliche Behandlung als geldwerter Vorteil, die Mitnahme beim Ausscheiden aus dem Betrieb und die Frage, ob Angehörige einbezogen werden können. Ohne Fortführungsmöglichkeit endet der Schutz genau dann, wenn er am dringendsten gebraucht wird.
Typische Schadenfälle
- Ein Mitarbeiter pflegt einen Elternteil und reduziert die Arbeitszeit.
- Eine Führungskraft fällt wegen der Pflegesituation teilweise aus.
- Beschäftigte fragen, ob Angehörige einbezogen werden können.
- Beim Ausscheiden soll der Schutz privat weiterlaufen.
Woran die Deckung im Schadenfall scheitert
Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:
- Der Vertrag leistete erst ab einem hohen Pflegegrad.
- Angehörige waren nicht einbezogen, obwohl genau dort der Bedarf lag.
- Eine private Fortführung war nicht vorgesehen.
- Die Leistung war im Betrieb nicht bekannt und wurde deshalb nicht abgerufen.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Fallen für die Gewerbeberatung Kosten an?
Nein. Unsere Vergütung ist die Courtage, die in den Versicherungsbeiträgen bereits enthalten ist — unabhängig davon, ob Sie beraten werden oder nicht. Eine Honorarvereinbarung gäbe es nur ausdrücklich und schriftlich.
Ab welchem Pflegegrad wird geleistet?
Das steht im Vertrag und unterscheidet sich erheblich. Sinnvoll sind Tarife, die bereits ab Pflegegrad zwei zahlen — Verträge, die erst ab Grad drei oder vier leisten, greifen in den häufigsten Fällen nicht.
Können Angehörige einbezogen werden?
Bei manchen Anbietern ja, häufig zu Sonderkonditionen und ohne Gesundheitsprüfung. Weil der Pflegefall meist die Eltern betrifft, ist genau das der Punkt, der den Nutzen für die Belegschaft ausmacht.
Müssen bestehende Verträge gekündigt werden?
Nein. Bestandsverträge haben oft Konditionen, die heute nicht mehr angeboten werden. Wir wechseln nur, wenn Ihr Betrieb messbar besser dasteht — und stellen sicher, dass keine Deckungslücke zwischen altem und neuem Vertrag entsteht.
Findet die Beratung bei uns im Unternehmen statt?
Wie Sie möchten: online per Video oder bei Ihnen vor Ort. Wenn Maschinen, Lager oder Abläufe eine Rolle spielen, ist der Termin im Betrieb meist der schnellere Weg — bei reinen Vertragsfragen genügt das Video-Gespräch.
