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Reiserücktritt & Auslandskranken
Im Ausland hat der Schutz der gesetzlichen Krankenkassen Lücken. Deshalb benötigen Sie zusätzlich eine private Police.
Düsseldorf hat eine hohe Dichte an Fachärzten und Privatpraxen — das verschiebt die Frage vom Ob zum Wie: Welche Leistungen sind wirklich abgedeckt, welche zahlt man selbst, und was ändert ein Zusatztarif daran tatsächlich?
- In der Privathaftpflichtversicherung gilt zum Beispiel in der Regel, dass Auslandsaufenthalte außerhalb der EU bis zu einem Jahr mitversichert sind.
- Familien sollten auf Familientarife achten, in denen Kinder ohne Aufpreis mitversichert sind.
- Wer später abschließt, hat meist eine Wartezeit — bei kurzfristigen Reisen kann der Schutz dann ins Leere laufen.
Abgesichert auf Reisen: Krankenschutz muss sein
Unabhängige Beratung und Vergleich
Für alle die beruhigt und abgesichert verreisen wollen.
Skifahren in Österreich, Sonnenbaden am Gardasee, Feiern auf Mallorca: Ganz gleich, für welche Form von Urlaub Sie sich entscheiden – Sie sollten sichergehen, dass Sie ausreichend versichert sind.
Zunächst die gute Nachricht: Bei vielen Versicherungsverträgen müssen Sie sich erst einmal keine Sorgen machen, denn ein Großteil des Versicherungsschutzes, der in Deutschland gilt, geht mit auf Reisen. Das gilt zum Beispiel für die Privathaftpflichtversicherung : Wenn ein Familienvater beispielsweise mit seiner Tochter in Spanien am Strand Ball spielt und mit einem Fehlschuss Sonnenbrille und Tablet-PC einer anderen Urlauberin beschädigt, zahlt die Privathaftpflichtversicherung der Familie für den Schaden.
Problematisch könnte es allerdings werden, wenn die Reisenden zum Beispiel im Ferienhaus Wein verschütten und die Couch beschädigen. Nicht alle Versicherer zahlen für Schäden an beweglichen Gegenständen in einem gemieteten Ferienhaus.
Mit im Gepäck haben Sie zumindest bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten auch die Unfallversicherung: Bleiben nach einem Fahrradsturz in der Schweiz dauerhafte Beeinträchtigungen, kommt der Versicherer für die Unfallfolgen auf.
Ohne zusätzliche Reisekrankenversicherung geht es nicht
Was für die private Unfall- oder Haftpflichtversicherung gilt, lässt sich leider nicht uneingeschränkt auf den Schutz der Krankenversicherung übertragen: Alle, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, genießen im Ausland keinen umfassenden Schutz. Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei Reisen außerhalb der EU keinerlei medizinische Behandlungskosten, es sei denn, die Länder haben mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen.
Wenn Sie eine private Krankenzusatzversicherung haben – etwa für Brillen, Heilpraktikerbehandlungen und Zahnersatz –, kann es sein, dass der Auslandsreiseschutz integriert ist. Dann müssen Sie keinen separaten Vertrag abschließen.
Für längere Auszeiten Wenn Sie länger als nur ein paar Wochen unterwegs sind – zum Beispiel im Süden überwintern oder aus beruflichen Gründen für ein oder zwei Jahre Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen –, sollten Sie unbedingt mit Ihren Versicherern besprechen, welche Auswirkungen das auf Ihren Versicherungsschutz hat. In der Privathaftpflichtversicherung gilt zum Beispiel in der Regel, dass Auslandsaufenthalte außerhalb der EU bis zu einem Jahr mitversichert sind. Aber sprechen Sie das lieber vorher mit Ihrem Versicherer ab. Klären Sie ebenfalls, welche Vorkehrungen Sie treffen müssen, um beispielsweise während Ihrer Abwesenheit nicht den Versicherungsschutz für Ihr Eigenheim in Deutschland zu verlieren.
Was „medizinisch notwendig“ ist Die private Auslandskrankenversicherung kommt für alle medizinisch notwendigen Behandlungen im Ausland auf. Das kann die Notfallversorgung sein, nachdem der Urlauber beim Volleyballspielen umgeknickt ist. Das kann ein Besuch beim Arzt sein, wenn die Tochter am Strand in einen Seeigel getreten ist, oder auch eine dringend notwendige Blinddarmoperation, die vor Ort durchgeführt werden muss.
Die medizinische Behandlung darf jedoch nicht der Anlass für die Reise gewesen sein. Entscheidet sich ein Patient zum Beispiel dafür, sich günstigen Zahnersatz in Osteuropa zu besorgen, zahlt die private Zusatzversicherung nicht für die geplante Zahnbehandlung. Darüber hinaus sind unter anderem Ausgaben für Kuren und Reha- Maßnahmen vom privaten Zusatzschutz ausgenommen.
Auf die Formulierungen achten Die Tarifvergleiche zeigen, dass die Bedingungen, zu denen sich die Kunden versichern können, in den vergangenen Jahren deutlich besser geworden sind. Eine Vielzahl von Anbietern hat an den Klauseln in ihren Versicherungsbedingungen gearbeitet und sie ebenfalls zugunsten der Kunden verbessert. Ein neuer Vertrag kann sich also lohnen. Trotzdem können in den Vertragsbedingungen je nach Versicherer immer noch einige. Tücken lauern, auf die Sie vor Vertragsabschluss achten sollten. Anlass zu späteren Auseinandersetzungen mit dem Versicherer gibt zum Beispiel die Frage, wie er mit Vorerkrankungen umgeht: Heißt es in den Versicherungsbedingungen, dass er nur für Behandlungen zahlt, wenn die Erkrankung „plötzlich“ oder „unvorhergesehen“ eingetreten ist? Oder steht eine solche Einschränkung nicht in den Bedingungen? Wenn das Versicherungsunternehmen auf eine solche Vorgabe verzichtet, ist das für den Urlauber natürlich von Vorteil.
Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.
- ReiserücktrittStornokosten bei Krankheit, Unfall, Tod naher Angehöriger, Arbeitslosigkeit.
- Reiseabbruchzusätzliche Rückreise- und nicht genutzte Reiseleistungen.
- AuslandskrankenschutzArzt, Klinik, Medikamente und medizinisch sinnvoller Rücktransport.
- Jahresverträgealle Reisen eines Jahres, oft günstiger als zwei Einzelpolicen.
- Bekannte ErkrankungenVerschlechterungen sind je nach Tarif ausgeschlossen oder begrenzt.
- Pandemie- und Reisewarnungs-Fällenur, wenn der Tarif sie ausdrücklich nennt.
- Reisegepäckeigener Baustein mit engen Obliegenheiten.
- Selbstbehaltviele günstige Tarife kürzen jeden Schaden um einen Eigenanteil.
Die Auslandskrankenversicherung ist für fast jede Reise sinnvoll; ob der Rücktrittsschutz lohnt, hängt an Reisepreis und Vorlaufzeit.
Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.
Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.
Reiserücktritt & Auslandskranken im Detail.
Reiserücktritt: welche Gründe zählen
Kann eine Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden, trägt die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten. Als solche Gründe gelten üblicherweise eine unerwartete schwere Erkrankung, ein Unfall, eine Impfunverträglichkeit, eine Schwangerschaft, der Tod naher Angehöriger, ein erheblicher Sachschaden am eigenen Eigentum sowie der unverschuldete Verlust des Arbeitsplatzes.
Wer ohne Grund zurücktritt, erhält nichts. Ebenso wenig zahlt der Vertrag bei Vorerkrankungen, die schon zum Zeitpunkt der Buchung bekannt und absehbar waren. Hinzu kommt der Abschlusszeitpunkt: Meist muss der Vertrag innerhalb weniger Tage nach der Buchung zustande kommen, sonst greift eine Wartezeit.
Der wichtigere Teil ist die Auslandskrankenversicherung
Innerhalb der EU rechnet die gesetzliche Krankenversicherung nur zu den dort üblichen Sätzen ab, außerhalb der EU meist überhaupt nicht. Entscheidend ist aber ein anderer Punkt: Den Rücktransport zahlt sie nicht — und der ist der teuerste Posten, wenn im Ausland etwas passiert.
Prüfen Sie deshalb die Formulierung zum Rücktransport. Es macht einen Unterschied, ob er schon übernommen wird, wenn er medizinisch sinnvoll ist, oder erst, wenn er medizinisch notwendig ist. An diesem einen Wort entscheidet sich später die Leistung.
Einzelreise oder Jahresvertrag
Ab der zweiten Reise im Jahr ist ein Jahresvertrag meist die günstigere Lösung. Er gilt für sämtliche Reisen bis zu einer vereinbarten Höchstdauer, ohne dass jede einzelne Buchung gemeldet werden muss.
Familien sollten auf Familientarife achten, in denen Kinder ohne Aufpreis mitversichert sind. Für längere Auslandsaufenthalte, ein Studium oder eine Entsendung gelten eigene Verträge — die gewöhnliche Reiseversicherung läuft dort nach wenigen Wochen aus.
Unabhängige Quellen zum Weiterlesen
- Auswärtiges AmtReise- und Sicherheitshinweise sowie amtliche Empfehlungen zum Krankenschutz im Ausland.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Entstehen mir durch die Beratung Kosten?
Nein. Unsere Vergütung ist die Courtage, die im Versicherungsbeitrag bereits kalkuliert ist — unabhängig davon, ob Sie sich beraten lassen oder nicht. Auch beim Abschluss über ein Vergleichsportal zahlen Sie diese Vergütung mit — nur ohne Beratung, ohne Know-how und ohne einen Makler, der für die Richtigkeit seiner Empfehlung haftet. Ein Honorar berechnen wir nur, wenn wir es ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben; das ist die Ausnahme.
Wann muss ich die Reiserücktrittsversicherung abschließen?
In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Buchung. Wer später abschließt, hat meist eine Wartezeit — bei kurzfristigen Reisen kann der Schutz dann ins Leere laufen.
Reicht die europäische Krankenversicherungskarte im Ausland?
Innerhalb der EU nur zu den dort üblichen Sätzen, außerhalb gar nicht. Vor allem der Rücktransport ist nie enthalten — und genau der ist der teuerste Posten.
Ich pendle nach Düsseldorf — was bedeutet das für meine Verträge?
Vor allem zwei Dinge: Die tatsächliche Fahrleistung gehört korrekt in der Kfz-Versicherung gemeldet, und bei einem Jobwechsel über die Versicherungspflichtgrenze stellt sich die Frage gesetzlich oder privat. Beides prüfen wir mit.
Beraten Sie auch persönlich in Düsseldorf?
Ja — als Online-Beratung per Video oder Telefon, mit einem festen Ansprechpartner für Düsseldorf und den Niederrhein. Ein Büro an der Kö unterhalten wir bewusst nicht, und das halten wir für ehrlicher: Die Adresse eines Maklers zahlen Sie am Ende immer mit. Bei uns fließt das in die Beratung statt in die Miete.
