Reiserücktritt & Auslandskranken in Düsseldorf und am Niederrhein
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Reiserücktritt & Auslandskranken

Im Ausland hat der Schutz der gesetzlichen Krankenkassen Lücken. Deshalb benötigen Sie zusätzlich eine private Police.

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zahlt die gesetzliche Kasse für den Rücktransport ins Inland — „Die Kosten des Rücktransports in das Inland werden nicht übernommen“
deutsches Niveau
ist die Obergrenze der Erstattung im EU-Ausland — was die Behandlung dort mehr kostet, bleibt bei Ihnen
vorher
ZUSTIMMUNG NÖTIG bei Kranken­hausbehandlung im EU-Ausland — ohne sie besteht kein Erstattungsanspruch
— Was das in Düsseldorf und am Niederrhein bedeutet

Düsseldorf hat eine hohe Dichte an Fachärzten und Privatpraxen — das verschiebt die Frage vom Ob zum Wie: Welche Leistungen sind wirklich abgedeckt, welche zahlt man selbst, und was ändert ein Zusatztarif daran tatsächlich?

Das Wichtigste in Kürze
  • In der Privat­haft­pflicht­versicherung gilt zum Beispiel in der Regel, dass Auslandsaufenthalte außerhalb der EU bis zu einem Jahr mitversichert sind.
  • Familien sollten auf Familientarife achten, in denen Kinder ohne Aufpreis mitversichert sind.
  • Wer später abschließt, hat meist eine Wartezeit — bei kurzfristigen Reisen kann der Schutz dann ins Leere laufen.
Abgesichert auf Reisen: Krankenschutz muss sein

Unabhängige Beratung und Vergleich

Für alle die beruhigt und abgesichert verreisen wollen.

Skifahren in Österreich, Sonnenbaden am Gardasee, Feiern auf Mallorca: Ganz gleich, für welche Form von Urlaub Sie sich entscheiden – Sie sollten sichergehen, dass Sie ausreichend versichert sind.

Zunächst die gute Nachricht: Bei vielen Versicherungsverträgen müssen Sie sich erst einmal keine Sorgen machen, denn ein Großteil des Versicherungs­schutzes, der in Deutschland gilt, geht mit auf Reisen. Das gilt zum Beispiel für die Privat­haft­pflicht­versicherung : Wenn ein Familienvater beispielsweise mit seiner Tochter in Spanien am Strand Ball spielt und mit einem Fehlschuss Sonnenbrille und Tablet-PC einer anderen Urlauberin beschädigt, zahlt die Privat­haft­pflicht­versicherung der Familie für den Schaden.

Problematisch könnte es allerdings werden, wenn die Reisenden zum Beispiel im Ferienhaus Wein verschütten und die Couch beschädigen. Nicht alle Versicherer zahlen für Schäden an beweglichen Gegenständen in einem gemieteten Ferienhaus.

Mit im Gepäck haben Sie zumindest bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten auch die Unfall­versicherung: Bleiben nach einem Fahrradsturz in der Schweiz dauerhafte Beeinträchtigungen, kommt der Versicherer für die Unfallfolgen auf.

Ohne zusätzliche Reisekranken­versicherung geht es nicht

Was für die private Unfall- oder Haft­pflicht­versicherung gilt, lässt sich leider nicht uneingeschränkt auf den Schutz der Kranken­versicherung übertragen: Alle, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, genießen im Ausland keinen umfassenden Schutz. Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei Reisen außerhalb der EU keinerlei medizinische Behandlungs­kosten, es sei denn, die Länder haben mit Deutschland ein Sozial­versicherungsabkommen abgeschlossen.

Wenn Sie eine private Krankenzusatz­versicherung haben – etwa für Brillen, Heilpraktikerbehandlungen und Zahnersatz –, kann es sein, dass der Auslandsreise­schutz integriert ist. Dann müssen Sie keinen separaten Vertrag abschließen.

Für längere Auszeiten Wenn Sie länger als nur ein paar Wochen unterwegs sind – zum Beispiel im Süden überwintern oder aus beruflichen Gründen für ein oder zwei Jahre Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen –, sollten Sie unbedingt mit Ihren Versicherern besprechen, welche Auswirkungen das auf Ihren Versicherungs­schutz hat. In der Privat­haft­pflicht­versicherung gilt zum Beispiel in der Regel, dass Auslandsaufenthalte außerhalb der EU bis zu einem Jahr mitversichert sind. Aber sprechen Sie das lieber vorher mit Ihrem Versicherer ab. Klären Sie ebenfalls, welche Vorkehrungen Sie treffen müssen, um beispielsweise während Ihrer Abwesenheit nicht den Versicherungs­schutz für Ihr Eigenheim in Deutschland zu verlieren.

Was „medizinisch notwendig“ ist Die private Auslandskranken­versicherung kommt für alle medizinisch notwendigen Behandlungen im Ausland auf. Das kann die Notfallversorgung sein, nachdem der Urlauber beim Volleyballspielen umgeknickt ist. Das kann ein Besuch beim Arzt sein, wenn die Tochter am Strand in einen Seeigel getreten ist, oder auch eine dringend notwendige Blinddarmoperation, die vor Ort durchgeführt werden muss.

Die medizinische Behandlung darf jedoch nicht der Anlass für die Reise gewesen sein. Entscheidet sich ein Patient zum Beispiel dafür, sich günstigen Zahnersatz in Osteuropa zu besorgen, zahlt die private Zusatz­versicherung nicht für die geplante Zahnbehandlung. Darüber hinaus sind unter anderem Ausgaben für Kuren und Reha- Maßnahmen vom privaten Zusatzschutz ausgenommen.

Auf die Formulierungen achten Die Tarifvergleiche zeigen, dass die Bedingungen, zu denen sich die Kunden versichern können, in den vergangenen Jahren deutlich besser geworden sind. Eine Vielzahl von Anbietern hat an den Klauseln in ihren Versicherungsbedingungen gearbeitet und sie ebenfalls zugunsten der Kunden verbessert. Ein neuer Vertrag kann sich also lohnen. Trotzdem können in den Vertragsbedingungen je nach Versicherer immer noch einige. Tücken lauern, auf die Sie vor Vertrags­abschluss achten sollten. Anlass zu späteren Auseinandersetzungen mit dem Versicherer gibt zum Beispiel die Frage, wie er mit Vorerkrankungen umgeht: Heißt es in den Versicherungsbedingungen, dass er nur für Behandlungen zahlt, wenn die Erkrankung „plötzlich“ oder „unvorhergesehen“ eingetreten ist? Oder steht eine solche Einschränkung nicht in den Bedingungen? Wenn das Versicherungs­unternehmen auf eine solche Vorgabe verzichtet, ist das für den Urlauber natürlich von Vorteil.

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • ReiserücktrittStornokosten bei Krankheit, Unfall, Tod naher Angehöriger, Arbeitslosigkeit.
  • Reiseabbruchzusätzliche Rückreise- und nicht genutzte Reiseleistungen.
  • Auslandskranken­schutzArzt, Klinik, Medikamente und medizinisch sinnvoller Rücktransport.
  • Jahresverträgealle Reisen eines Jahres, oft günstiger als zwei Einzelpolicen.

Die Auslandskranken­versicherung ist für fast jede Reise sinnvoll; ob der Rücktritts­schutz lohnt, hängt an Reisepreis und Vorlaufzeit.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

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Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Reiserücktritt & Auslandskranken — unabhängig eingeordnet.
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✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Kein Verkaufsdruck
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Reiserücktritt & Auslandskranken im Detail.

Reiserücktritt: welche Gründe zählen

Kann eine Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden, trägt die Reiserücktritts­versicherung die Stornokosten. Als solche Gründe gelten üblicherweise eine unerwartete schwere Erkrankung, ein Unfall, eine Impfunverträglichkeit, eine Schwangerschaft, der Tod naher Angehöriger, ein erheblicher Sachschaden am eigenen Eigentum sowie der unverschuldete Verlust des Arbeitsplatzes.

Wer ohne Grund zurücktritt, erhält nichts. Ebenso wenig zahlt der Vertrag bei Vorerkrankungen, die schon zum Zeitpunkt der Buchung bekannt und absehbar waren. Hinzu kommt der Abschlusszeitpunkt: Meist muss der Vertrag innerhalb weniger Tage nach der Buchung zustande kommen, sonst greift eine Wartezeit.

Der wichtigere Teil ist die Auslandskranken­versicherung

Innerhalb der EU rechnet die gesetzliche Kranken­versicherung nur zu den dort üblichen Sätzen ab, außerhalb der EU meist überhaupt nicht. Entscheidend ist aber ein anderer Punkt: Den Rücktransport zahlt sie nicht — und der ist der teuerste Posten, wenn im Ausland etwas passiert.

Prüfen Sie deshalb die Formulierung zum Rücktransport. Es macht einen Unterschied, ob er schon übernommen wird, wenn er medizinisch sinnvoll ist, oder erst, wenn er medizinisch notwendig ist. An diesem einen Wort entscheidet sich später die Leistung.

Einzelreise oder Jahresvertrag

Ab der zweiten Reise im Jahr ist ein Jahresvertrag meist die günstigere Lösung. Er gilt für sämtliche Reisen bis zu einer vereinbarten Höchstdauer, ohne dass jede einzelne Buchung gemeldet werden muss.

Familien sollten auf Familientarife achten, in denen Kinder ohne Aufpreis mitversichert sind. Für längere Auslandsaufenthalte, ein Studium oder eine Entsendung gelten eigene Verträge — die gewöhnliche Reise­versicherung läuft dort nach wenigen Wochen aus.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

  • Auswärtiges AmtReise- und Sicherheitshinweise sowie amtliche Empfehlungen zum Krankenschutz im Ausland.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Entstehen mir durch die Beratung Kosten?

Nein. Unsere Vergütung ist die Courtage, die im Versicherungsbeitrag bereits kalkuliert ist — unabhängig davon, ob Sie sich beraten lassen oder nicht. Auch beim Abschluss über ein Vergleichs­portal zahlen Sie diese Vergütung mit — nur ohne Beratung, ohne Know-how und ohne einen Makler, der für die Richtigkeit seiner Empfehlung haftet. Ein Honorar berechnen wir nur, wenn wir es ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben; das ist die Ausnahme.

Wann muss ich die Reiserücktritts­versicherung abschließen?

In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Buchung. Wer später abschließt, hat meist eine Wartezeit — bei kurzfristigen Reisen kann der Schutz dann ins Leere laufen.

Reicht die europäische Kranken­versicherungskarte im Ausland?

Innerhalb der EU nur zu den dort üblichen Sätzen, außerhalb gar nicht. Vor allem der Rücktransport ist nie enthalten — und genau der ist der teuerste Posten.

Ich pendle nach Düsseldorf — was bedeutet das für meine Verträge?

Vor allem zwei Dinge: Die tatsächliche Fahrleistung gehört korrekt in der Kfz-Versicherung gemeldet, und bei einem Jobwechsel über die Versicherungspflicht­grenze stellt sich die Frage gesetzlich oder privat. Beides prüfen wir mit.

Beraten Sie auch persönlich in Düsseldorf?

Ja — als Online-Beratung per Video oder Telefon, mit einem festen Ansprechpartner für Düsseldorf und den Niederrhein. Ein Büro an der Kö unterhalten wir bewusst nicht, und das halten wir für ehrlicher: Die Adresse eines Maklers zahlen Sie am Ende immer mit. Bei uns fließt das in die Beratung statt in die Miete.

— UND JETZT?
Reiserücktritt & Auslandskranken: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

Das hängt damit zusammen.

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