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Hausrat­versicherung

Ihr Hausrat – Möbel, Kleidung, Elektronik, Wertsachen – ist mehr wert, als die meisten denken. Die Hausrat­versicherung ersetzt Ihr Eigentum, wenn es durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel beschädigt oder gestohlen wird – zum Neuwert.

3.850 €
durchschnittlicher Schaden je Wohnungseinbruch — der höchste Wert seit Beginn der Messung
100.000
versicherte Einbruchfälle im Jahr — rund 5.000 mehr als im Vorjahr
1.270 €
Entschädigung je gestohlenem Fahrrad im Schnitt — außerhalb der Wohnung nur mit ausdrücklichem Einschluss versichert
Das Wichtigste in Kürze
  • Wer in Düsseldorf oder Neuss umzieht, denkt an Miete und Kaution; die Hausratsumme bleibt dabei am häufigsten unverändert stehen.
  • Der Schutz der Hausrat­versicherung gilt nicht nur im direkten Wohnbereich, sondern beispielsweise auch auf Balkon und Terrasse sowie in selbst genutzten Nebengebäuden und Garagen.
  • Angesichts häufigerer Wetterereignisse ist der Elementar­baustein für viele sinnvoll.

Was die Hausrat­versicherung wirklich abdeckt.

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Möbel, Kleidung, Elektronik und persönliche Gegenstände
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Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Sturm und Hagel
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Oft auch Fahrräder, Wertsachen und Sachen außerhalb der Wohnung
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Zusatzbausteine wie Elementar­schäden (Überschwemmung, Starkregen)

Sie wollen wissen, ob das auf Ihre Lage passt? Fragen Sie kurz — wir antworten auch auf die halbe Frage zwischendurch.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hageldie Grundgefahren für alles Bewegliche.
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismusinklusive Folgeschäden am Hausrat.
  • Aufräum-, Schutz- und Hotelkostendie Nebenkosten nach dem Schaden.
  • Neuwert-Erstattungheutiger Wiederbeschaffungspreis, nicht der Zeitwert.

Was in Ihrem Tarif tatsächlich gilt, steht in den Bedingungen — genau die prüfen wir.

Worauf es bei der Hausrat­versicherung in Düsseldorf und am Niederrhein ankommt.

Wichtig ist die richtige Versicherungs­summe: Ist sie zu niedrig, drohen im Schadenfall Abzüge (Unter­versicherung). Wir helfen, den Wert realistisch anzusetzen – und prüfen sinnvolle Bausteine wie Elementarschutz, der bei Starkregen immer wichtiger wird.
SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

— Was das in Düsseldorf und am Niederrhein bedeutet

Zwischen Oberkassel, Bilk und Gerresheim liegen ganz verschiedene Lebenshaltungen — und rundherum am Niederrhein wohnen viele im Eigentum. Beides verändert, worauf es beim Schutz ankommt: In der Stadt zählt oft die Haftung, im Umland der Wert des Hauses und was daran hängt.

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

— Aus der Beratungspraxis in Düsseldorf und am Niederrhein
Hausrat

Freie Beratung und Vergleich

Dach aufklappen, Haus umdrehen und schütteln, alles was herausfällt ist Hausrat .

Sobald Sie Ihre Wohnung eingerichtet haben, ist der Abschluss einer eigenen Hausrat­versicherung sinnvoll. Sie tritt ein bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus oder Sturm. Deckt zum Beispiel ein Sturm das Dach des Hauses ab und beschädigt der eindringende Regen sämtliche Möbel im Wohnzimmer, kommt der Versicherer für den Schaden auf. Entweder übernimmt er die Reparaturkosten zuzüglich eines Ausgleichs für eine mögliche Wertminderung der Gegenstände. Oder er ersetzt ihren Neuwert (Wiederbeschaffungswert), sollten sie zerstört sein.

Versichert sind sämtliche beweglichen Einrichtungsgegenstände. Dazu zählen zum Beispiel Möbel, Gardinen, Bücher, CDs und technische Geräte . Die Liste lässt sich problemlos fortsetzen, denn versichert sind alle Gegenstände in der Wohnung, die die Haushaltsmitglieder ge- oder verbrauchen . Dazu zählen auch lose liegende Teppiche , während fest mit dem Gebäude verbundene Fuß- und Teppichböden meist außen vor bleiben und über die Wohngebäudeversicherung geschützt werden.

Hingegen zählen auch diese Gegenstände zum versicherten Hausrat:

Wertsachen wie zum Beispiel Bargeld, Urkunden und Schmuck . Bei diesen Wertgegenständen begrenzen die Versicherer aber die Entschädigungssummen.

Ebenso versichert sind Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die Sie auch beruflich nutzen, zum Beispiel Werkzeug oder Computer .

Auch versichert sind Spiel- und Sportgeräte: Kanus, Ruder- und Schlauchboote , genauso wie Spielfahrzeuge der Kinder . Für Fahrräder gelten wiederum besondere Regeln.

Privat genutzte Antennenanlagen und Markisen :

Reißt ein Sturm zum Beispiel die Satelliten­anlage vom Balkon, kommt die Hausrat­versicherung dafür auf.

Der Schutz der Hausrat­versicherung gilt nicht nur im direkten Wohnbereich, sondern beispielsweise auch auf Balkon und Terrasse sowie in selbst genutzten Nebengebäuden und Garagen. Je nach Tarif zahlen manche Versicherer auch, wenn die Gartenstühle von der Terrasse gestohlen werden oder die Wäsche von der Leine.

Räume, die ausschließlich beruflich genutzt werden, fallen aber unter Umständen aus dem Schutz der Versicherung. Selbstständige sollten sich bei ihrem Versicherer erkundigen, wenn sie von zuhause aus in einem rein beruflich genutzten Arbeitszimmer arbeiten. Sie sollten klären, ob die Möbel und Geräte dort mitversichert sind und wie sie wenn nötig Schutz dafür erhalten.

Ziehen Sie in eine neue Wohnung um, gilt für eine Übergangszeit von zwei Monaten der Versicherungs­schutz sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung.

Und auch während des Sommerurlaubs ist die Hausrat­versicherung mit im Gepäck, denn der Schutz greift auch, wenn Sie sich vorübergehend nicht zuhause, sondern beispielsweise im Ausland aufhalten: Brechen Diebe in das abgeschlossene Hotelzimmer ein oder werden Sie auf offener Straße ausgeraubt, können Sie den Schaden Ihrer Hausrat­versicherung melden. Der Schutz für „vorübergehende“ Auslandsaufenthalte gilt in der Regel für maximal drei Monate. Der Hausratversicherer zahlt für die Folgen von Raub oder Einbruchdiebstahl aber nur, wenn Sie die Polizei eingeschaltet haben.

Viele Versicherte übersehen, das die Versicherung nicht für die Folgen von wetterbedingten Überschwemmungen bezahlt. Tritt beispielsweise ein Fluss über die Ufer oder läuft nach Starkregen der Keller voll, übernimmt der Hausratversicherer nicht die Kosten, wenn durch das Wasser zum Beispiel im Keller gelagerte Koffer oder Bücher und Geschirr in Umzugskisten beschädigt werden.

Gegen die Folgen von Naturgewalten wie Überschwemmung, Lawinen und Erdrutsch können Sie sich nur schützen, wenn Sie zusätzlich zu Hausrat­versicherung auch eine Elementar­schadenzusatz­versicherung vereinbaren.

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— IM DETAIL

Hausrat­versicherung. Was wirklich zählt.

Die Punkte, an denen Verträge sich im Ernstfall unterscheiden. Nachprüfbares Fachwissen — keine Werbeversprechen.

Welche Sachen und welche Gefahren gedeckt sind

Zum Hausrat zählt, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden: Möbel, Kleidung, Technik, Haushaltsgeräte, Teppiche und Vorräte. Ersetzt wird der Neuwert, also der Betrag, den eine gleichwertige Neuanschaffung heute kostet — nicht der Zeitwert der gebrauchten Sachen.

Zum Standard gehören Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl. Alles darüber hinaus, insbesondere Überschwemmung und Rückstau, fällt unter die Elementargefahren und ist nur mit zusätzlichem Baustein gedeckt.

Die Versicherungs­summe richtig ansetzen

Maßstab ist die Wohnfläche, nicht die eigene Schätzung. Üblich ist ein pauschaler Betrag je Quadratmeter; wird er eingehalten, verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unter­versicherung. Dieser Punkt wiegt schwerer als jeder andere, denn bei Unter­versicherung wird jeder Schaden nur anteilig ersetzt — der kleine ebenso wie der große.

Nach einem Umzug in eine größere Wohnung oder nach größeren Anschaffungen gehört die Summe nachgezogen. Wer in Düsseldorf oder Neuss umzieht, denkt an Miete und Kaution; die Hausratsumme bleibt dabei am häufigsten unverändert stehen.

Zusatzbausteine, auf die es ankommt

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Elementar­schädenÜberschwemmung, Rückstau, Erdrutsch und Schneedruck.
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Fahrraddiebstahl mit ausreichender Entschädigungs­grenze und Schutz auch in der Nacht.
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Einschluss grober Fahrlässigkeitohne ihn kürzt der Versicherer, wenn etwa ein Fenster gekippt stehen blieb.
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Überspannungs­schäden nach Blitzschlag, die die gesamte Elektronik betreffen.
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Außen­versicherung für Sachen, die vorübergehend außerhalb der Wohnung sind.
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Die Höchstgrenzen für Wertsachen wie Schmuck, Bargeld und Sammlungen.

Was die Hausrat­versicherung nicht übernimmt

Schäden am Gebäude selbst sind nicht ihre Sache — dafür ist die Wohn­gebäude­versicherung zuständig. Ebenso wenig zahlt sie für Schäden, die Sie anderen zufügen; das fällt in den Bereich der Privat­haftpflicht.

Häufig unterschätzt wird außerdem der Keller: Was dort ungeschützt auf dem Boden lagert, ist bei Wasserschäden oft nur eingeschränkt versichert. Gerade in rheinnahen Lagen mit genutztem Untergeschoss gehört dieser Punkt vorab im Vertrag geklärt.

Die folgenden Abschnitte gehen ins Detail — zum Aufklappen antippen.

Die ersten Schritte nach einem Schaden

Nach einem Einbruch: Polizei verständigen, am Tatort nichts verändern, eine Aufstellung der entwendeten Gegenstände anfertigen und den Versicherer unverzüglich benachrichtigen. Ohne polizeiliche Anzeige wird nicht reguliert.

Bei einem Leitungswasser­schaden hat die Schaden­minderung Vorrang: Wasser abstellen, Sachen in Sicherheit bringen, alles fotografieren. Die Meldung folgt danach. Repariert werden sollte vor der Freigabe nur so viel, wie nötig ist, um größeren Schaden abzuwenden.

Warum der eigene Hausrat meist mehr wert ist als gedacht

Fast alle schätzen ihren Hausrat deutlich zu niedrig ein. Zählen Sie einmal zusammen, was eine komplette Neuanschaffung kosten würde: Möbel für jeden Raum, Küche samt Geräten, Unterhaltungselektronik, Rechner, Kleidung für alle Jahreszeiten, Bücher, Sport- und Hobbyausrüstung, Werkzeug und Gartenmöbel.

Aus diesem Grund rechnen Versicherer mit einer Pauschale je Quadratmeter. Wer sie unterschreitet, um beim Beitrag zu sparen, holt sich das Risiko der Unter­versicherung ins Haus — und das wirkt bei jedem Schaden, nicht erst beim großen.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

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Häufige Fragen zur Hausrat­versicherung.

Wie hoch sollte die Versicherungs­summe sein?

Üblich ist ein Wert pro Quadratmeter Wohnfläche. Zu niedrig angesetzt riskieren Sie Unter­versicherung. Wir setzen den Wert mit Ihnen realistisch an.

Sind Fahrräder mitversichert?

Oft ja, teils bis zu einer bestimmten Grenze und mit Zusatzbaustein gegen Diebstahl. Wir prüfen, ob Ihr Rad ausreichend abgesichert ist.

Brauche ich Elementar­schaden­schutz?

Bei Starkregen und Überschwemmung greift die normale Hausrat nicht automatisch. Angesichts häufigerer Wetterereignisse ist der Elementar­baustein für viele sinnvoll.

Worauf kommt es beim Hausrat in Düsseldorf und am Niederrhein an?

Auf eine realistische Summe, den Fahrradbaustein für die Rheinschiene und Elementarschutz für Keller und Souterrain. Wir stellen die Bausteine auf Wohnung und Lage ein — nicht auf ein Standardpaket.

Sind Sie auch außerhalb von Düsseldorf unterwegs?

Ja. Neben Düsseldorf betreuen wir unter anderem Neuss, Meerbusch, Ratingen, Krefeld, Mönchengladbach, Solingen und Wuppertal sowie den Niederrhein. Die Entfernung entscheidet nicht darüber, wie gut jemand betreut wird — die Erreichbarkeit tut es.

Das gehört dazu.

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