Gesetzliche Krankenversicherung in Düsseldorf und am Niederrhein
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Gesetzliche Kranken­versicherung

Eine Kranken­versicherung ist Pflicht für alle – entweder gesetzlich oder privat. Das Risiko „Pflegefall“ sollten auch Jüngere nicht aus den Augen verlieren.

— AUSBLICK 2027
Das Wichtigste in Kürze
  • Services Die gesetzlichen Krankenkassen bieten unterschiedliche Unterstützungen an: Facharzttermine, fachärztliche Auskünfte, Organisation von Medikamenten bei Lieferengpässen, u.v.m.
  • Ihre Leistungen gehen an den meisten Stellen über die der gesetzlichen Krankenkassen hinaus, zum Beispiel für die Behandlung im Krankenhaus.
  • Eng verbunden mit der Frage des Kranken­versicherungs­schutzes ist die Frage nach der Absicherung für den Pflegefall.

Die gesetzliche Kranken­versicherung wird 2027 spürbar teurer.

Beide Grenzen steigen um rund 8,7 % — deutlich kräftiger als in den Jahren davor. Was das für Ihren Beitrag bedeutet und ab wann der Wechsel in die private Kranken­versicherung überhaupt zur Wahl steht.

84.100 €
WECHSELGRENZE 2027
Ab diesem Jahresbrutto steht Angestellten die PKV offen. Das sind 6.700 € mehr als 2026 (8,7 %).
76.000 €
GKV-BEITRAGSDECKEL 2027
Bis hierher wird das Einkommen verbeitragt — 6.333,33 € pro Monat. Plus 6.250 € gegenüber 2026 (9,0 %).
bis 1.540 €
HÖCHSTBEITRAG JE MONAT
Voraussichtlicher Spitzenwert für Kinderlose inklusive Pflege — abhängig vom Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse.

Angekündigte Werte für 2027 — die Sozial­versicherungs-Rechengrößen­verordnung 2027 wird erst im Herbst 2026 beschlossen und kann davon abweichen. Vergleichswerte 2026: 77.400 € und 69.750 € (SV-Rechengrößen­verordnung 2026).

WAS SICH VON 2026 AUF 2027 ÄNDERT
20262027 (angekündigt)
Versicherungspflicht­grenze im Jahr77.400 €84.100 € (+8,7 %)
Beitragsbemessungs­grenze im Jahr69.750 €76.000 € (+9,0 %)
Beitragsbemessungs­grenze im Monat5.812,50 €6.333,33 €
Höchstbeitrag ohne Kinder je Monatbis 1.540 €

Für wen sich daraus ein Wechsel rechnet, hängt nicht an der Grenze allein, sondern an Alter, Gesundheit und Familienplanung — und am Beitrag im Ruhestand. Genau das rechnen wir mit Ihnen durch, auch wenn das Ergebnis lautet: gesetzlich bleiben.

— Was das in Düsseldorf und am Niederrhein bedeutet

Düsseldorf hat eine hohe Dichte an Fachärzten und Privatpraxen — das verschiebt die Frage vom Ob zum Wie: Welche Leistungen sind wirklich abgedeckt, welche zahlt man selbst, und was ändert ein Zusatztarif daran tatsächlich?

Gesetzliche Kranken­versicherung - Wir unterstützen Sie beim Vergleich!

Was es kostet und wie sich der Beitrag entwickelt3 Abschnitte

Nicht nur der Preis entscheidet

Doch über das gesetzliche Mindestmaß hinaus gibt es einige Extras, die die Kassen bieten und mit denen es ihnen auch gelingt, sich von ihren Mitbewerbern abzusetzen:

So gibt es beispielsweise Krankenkassen, die für die ausführlichen Arztgespräche im Rahmen einer homöopathischen Behandlung ein Honorar zahlen, andere tun dies nicht.
Mehrere Kassen zahlen für Reise­schutzimpfungen, andere tun dies nicht.
Mehrere Kassen beteiligen sich an den Kosten für eine Behandlung beim Osteopathen, andere nicht.
Manche Kassen zahlen einmal im Jahr für eine ausgiebige Hautkrebs­vorsorge unabhängig vom Alter des Patienten, andere zahlen nur für die Vorsorge von mindestens 35-Jährigen alle zwei Jahre, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Liste lässt sich problemlos verlängern. Auf den ersten Blick erscheinen diese Zusatz­leistungen jede für sich manchem Versicherten als Kleinkram, doch in der Summe oder je nach Lebenssituation können sie ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Wahl einer Kasse sein.

Warum GKV nicht gleich GKV ist...

Gesetzliche Kranken­versicherung

Wir unterstützen Sie beim Vergleich und der Auswahl.

Ihr Versicherungs­makler in Düsseldorf

Doch über das gesetzliche Mindestmaß hinaus gibt es einige Extras, die die Kassen bieten und mit denen es ihnen auch gelingt, sich von ihren Mitbewerbern abzusetzen: So gibt es beispielsweise Krankenkassen, die für die ausführlichen Arztgespräche im Rahmen einer homöopathischen Behandlung ein Honorar zahlen, andere tun dies nicht. Mehrere Kassen zahlen für Reise­schutzimpfungen, andere tun dies nicht. Mehrere Kassen beteiligen sich an den Kosten für eine Behandlung beim Osteopathen, andere nicht. Manche Kassen zahlen einmal im Jahr für eine ausgiebige Hautkrebs­vorsorge unabhängig vom Alter des Patienten, andere zahlen nur für die Vorsorge von mindestens 35-Jährigen alle zwei Jahre, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Liste lässt sich problemlos verlängern. Auf den ersten Blick erscheinen diese Zusatz­leistungen jede für sich manchem Versicherten als Kleinkram, doch in der Summe oder je nach Lebenssituation können sie ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Wahl einer Kasse sein.

Zusatzbeiträge Die gesetzlichen Krankenkassen können zusätzlich zum Basisbeitragssatz i.H.v. 14,6% vom Bruttolohn (je 7,3% entfallen dabei auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber) einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. DIeser liegt je nach Kasse aktuell zwischen 0,35% bei den günstigsten und 2,5% bei den teuersten Kassen.

Services Die gesetzlichen Krankenkassen bieten unterschiedliche Unterstützungen an: Facharzttermine, fachärztliche Auskünfte, Organisation von Medikamenten bei Lieferengpässen, u.v.m.

Vorsorge Die Krankenkassen unterstützen unterschiedliche viele Präventionen und Früherkennungen.

Bonusprogramme Wer etwas für seine Gesundheit tut kann je nach Kasse dafür unterschiedlich belohnt werden.

Zusatz­versicherungen EInige Krankenkassen bieten die Abschluss von passenden Zusatz­versicherungen für Ihre Versicherten an. Hier raten wir aber generell zu einer unabhängigen Beratung und einem individuellem Vergleich.

Vorsorge für den Pflegefall

Eng verbunden mit der Frage des Kranken­versicherungs­schutzes ist die Frage nach der Absicherung für den Pflegefall. Alle, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sorgen über die soziale Pflege­versicherung vor. Für die privat Krankenversicherten besteht die Pflicht zur Absicherung über die private Pflegepflicht­versicherung.

Die Pflicht­absicherung bietet ein gewisses Maß an Schutz, doch ihre Leistungen reichen nicht aus, sollte es im Alter nicht ohne die Hilfe von Pflegedienst oder Pflegeheimpersonal gehen: Die Ausgaben können weit über die Beträge hinausgehen, die Pflegebedürftige aus der Pflege­versicherung erhalten. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig auch für diesen Ernstfall vorzusorgen – entweder durch regelmäßiges Sparen oder in Form einer privaten Pflegezusatz­versicherung

Aufnahme, Wechsel und Kündigung2 Abschnitte

Kassen vergleichen und wechseln

Vergleichen Sie die Leistungen Ihrer Kasse mit denen anderer Krankenkassen, kommen Sie vielleicht zu dem Schluss, dass es einen Anbieter gibt, der besser zu Ihnen und Ihren Wünschen passt. Dann kann sich ein Wechsel lohnen.

Neben den Leistungs­merkmalen bestimmen weitere Kriterien die Wahl – zum Beispiel die Erreichbarkeit. Besonders die großen Krankenkassen betreiben ein ausgedehntes Geschäftsstellennetz, sodass die Versicherten häufig Ansprechpartner direkt vor Ort haben. Dazu kommen Service-Hotlines oder auch eine medizinische Beratung am Telefon, die bei manchen Kassen rund um die Uhr erreichbar ist.

Weitere Service-Extras können Hilfe bei der Vereinbarung von Facharztterminen und eine Hotline für Urlaubsreisende im Ausland sein. Für Versicherte, die nicht mehr in der Lage sind, bei Fragen in die Geschäftsstelle der Kasse zu kommen, bieten die Versicherer zum Teil Besuche zuhause an.

Wechsel in jedem Alter möglich

Es gibt sie also, die Unterscheidungs­kriterien zwischen den mehr als 100 gesetzlichen Krankenkassen. Die große Mehrzahl von ihnen steht allen gesetzlich Versicherten offen oder zumindest Versicherten aus mehreren Bundesländern. Nur wenige Kassen wenden sich ausschließlich an Mitarbeiter bestimmter Unternehmen.

Wenn Sie in eine andere, Ihnen offen stehende Krankenkasse wechseln wollen, kann die Kasse Sie nicht ablehnen, etwa weil Sie zu alt sind oder Vorerkrankungen haben. Damit kommt der Wechsel auch für Rentner oder chronisch kranke Menschen infrage – anders als übrigens ein Wechsel des privaten Krankenversicherers. Für den Kassenwechsel gibt es aber einige Vorgaben:

Leistung, Bedingungen und Alltag2 Abschnitte

Gesetzliche Krankenkassen im Vergleich.

Der Vergleich, den Sie von unserer bisherigen Seite kennen — direkt hier. Zusatzbeitrag, Leistungen und Bonusprogramme aller gesetzlichen Kassen, Stand tagesaktuell. Der Rechner kommt von vgk24.de und wird erst geladen, wenn Sie ihn öffnen; vorher geht kein Aufruf an den Anbieter.

Beim Öffnen wird der Vergleichsrechner von vgk24.de (Deutschland) eingebettet — Details in der Datenschutzerklärung. Lieber mit uns durchgehen? Anfrage senden — wir vergleichen die Kassen mit Ihnen und sagen, welche zu Ihrer Lage passt.

GKV-Vergleich

Der Besuch beim Hausarzt , Medikamente, eventuell ein Kranken­hausaufenthalt mit anschließender Reha: All das kostet Geld. Die Kosten für die Behandlung eines Schnupfens oder einer Mandelentzündung könnte ein Normalverdiener sicher noch aus eigener Tasche bezahlen, doch was ist mit den Ausgaben für eine Operation oder für eine Krebsbehandlung? Da jeder die Möglichkeit haben soll, die Behandlung zu bekommen, die medizinisch notwendig ist, gilt in Deutschland eine Kranken­versicherungspflicht.

Rund 90 Prozent der Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert – der überwiegende Teil als Pflichtversicherte. Selbstständige, gut verdienende Angestellte oder auch manche Rentner als freiwillig Versicherte. Sie alle haben als gesetzlich Versicherte die Gewissheit, dass im Krankheitsfall zum Beispiel die Ausgaben für den Arztbesuch, bestimmte vom Arzt verordnete Medikamente und eine notwendige Operation übernommen werden.

Die Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung sind in einem Katalog festgelegt. Rund 95 Prozent aller Kassen­leistungen sind identisch. Darüber hinaus Siërfen die Kassen Extras anbieten, die über das gesetzliche Maß hinausreichen und für die Wahl der Kasse entscheidend sein können.

Wer nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, muss sich um Versicherungs­schutz bei einem privaten Krankenversicherer kümmern. Die privaten Versicherer bieten dem Kunden Schutz auf Basis der vereinbarten Vertragsbedingungen. Ihre Leistungen gehen an den meisten Stellen über die der gesetzlichen Krankenkassen hinaus, zum Beispiel für die Behandlung im Krankenhaus.

Viele von den in Deutschland in der GKV versicherten Bürger sind beitragszahlende Mitglieder, für Kinder und Ehepartner besteht die Chance, sich kostenfrei mitzuversichern. Bei den Leistungen macht das fast keinen Unterschied. Nur wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann: In dem Fall haben beitragszahlende Mitglieder Anspruch auf Krankengeld, Familienversicherte nicht.

Mit der Kasse über Leistungen streiten

Ein weiterer Grund für den Wunsch nach einem Kassenwechsel kann sein, dass die Krankenkasse sich weigert, die Ausgaben für eine bestimmte Leistung zu übernehmen – etwa für eine Mutter-Kind-Kur oder für ein leis- tungsstärkeres Hörgerät. Ist der Kunde mit der Entscheidung der Kasse unzufrieden, kann das der Auslöser für den Wechsel sein.

Ohne Gegenwehr müssen Sie eine Ablehnung der Kasse aber nicht akzeptieren: Ein Versicherter hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung seiner Kasse Widerspruch einzulegen. Was dabei zu beachten ist, zeigt die Checkliste „So wehren Sie sich, wenn die Kasse nicht zahlt“ auf der folgenden Seite.

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Gesetzliche Kranken­versicherung — unabhängig eingeordnet.
Wir vergleichen den Markt und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
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Gesetzliche Kranken­versicherung im Detail.

Worin sich Kassen tatsächlich unterscheiden

Rund neunzig Prozent dessen, was eine gesetzliche Kasse übernimmt, schreibt der Gesetzgeber vor; dieser Teil ist bei jeder Kasse derselbe. Verhandelbar bleiben drei Punkte: Zusatzbeitrag, freiwillige Satzungs­leistungen und Betreuung.

An den Satzungs­leistungen lohnt der Vergleich: Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung, zu osteopathischen Behandlungen, zu alternativen Heilmethoden, zu Reiseimpfungen und zu Vorsorgeuntersuchungen über den Pflichtumfang hinaus. Wer diese Angebote nutzt, holt darüber mehr heraus, als ihm ein niedrigerer Zusatzbeitrag einbringt.

Fristen und Bindungen beim Wechsel

Nach zwölf Monaten Mitgliedschaft steht der Wechsel offen, mit zwei Monaten Frist zum Monatsende. Hebt eine Kasse ihren Zusatzbeitrag an, entsteht ein Sonderkündigungs­recht, das ohne Rücksicht auf die Bindungsfrist gilt.

Wahltarife verlängern die Bindung in der Regel und können einen Wechsel über Jahre sperren. Die Bindungsdauer gehört deshalb geprüft, bevor ein solcher Tarif zugesagt wird.

Wo der gesetzliche Schutz aufhört

ZahnersatzDer Festzuschuss trägt lediglich einen Teil der Rechnung.
SehhilfenErwachsene bekommen nur in eng gefassten Ausnahmen etwas.
Im Krankenhausvorgesehen sind Mehrbettzimmer und der Arzt vom Dienst.
Heilpraktiker und ein Großteil der alternativen Behandlungsformen.
Behandlung außerhalb der EU, ebenso der Rücktransport nach Hause.
PflegeEs fließen Teilleistungen, den Eigenanteil tragen Sie selbst.

Für jede dieser Lücken gibt es einen passenden Zusatzbaustein — meist günstiger und leichter wieder zu ändern, als das ganze System zu wechseln.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

  • GKV-SpitzenverbandOffizielle Informationen der gesetzlichen Krankenkassen, inklusive Beitrags- und Leistungs­grundlagen.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Entstehen mir durch die Beratung Kosten?

Nein. Unsere Vergütung ist die Courtage, die im Versicherungsbeitrag bereits kalkuliert ist — unabhängig davon, ob Sie sich beraten lassen oder nicht. Auch beim Abschluss über ein Vergleichs­portal zahlen Sie diese Vergütung mit — nur ohne Beratung, ohne Know-how und ohne einen Makler, der für die Richtigkeit seiner Empfehlung haftet. Ein Honorar berechnen wir nur, wenn wir es ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben; das ist die Ausnahme.

Lohnt sich ein Kassenwechsel?

Der Leistungskatalog ist zu rund neunzig Prozent gesetzlich vorgegeben und überall gleich. Unterschiede gibt es beim Zusatzbeitrag und bei den freiwilligen Satzungs­leistungen — dort lohnt der Vergleich, wenn Sie diese Leistungen nutzen.

Wie schnell kann ich wechseln?

Nach zwölf Monaten Mitgliedschaft mit zwei Monaten Frist zum Monatsende. Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, besteht ein Sonderkündigungs­recht unabhängig von der Bindungsfrist.

Sind Sie auch außerhalb von Düsseldorf unterwegs?

Ja. Neben Düsseldorf betreuen wir unter anderem Neuss, Meerbusch, Ratingen, Krefeld, Mönchengladbach, Solingen und Wuppertal sowie den Niederrhein. Die Entfernung entscheidet nicht darüber, wie gut jemand betreut wird — die Erreichbarkeit tut es.

Was ist bei Immobilien am Rhein besonders zu beachten?

Die Nähe zum Fluss: Überschwemmung und Rückstau sind nur mit dem Elementar­baustein versichert, den ältere Policen selten enthalten. Gerade in Rheinnähe — von Monheim über Neuss bis Dormagen — ist das der wichtigste Punkt in der Gebäude­versicherung.

— UND JETZT?
Gesetzliche Kranken­versicherung: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

Das hängt damit zusammen.

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