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Versichern & Absichern · Düsseldorf & Umgebung

Zahn­zusatz­versicherung & Krankenzusatz

Mit zusätzlichen Verträgen können Kassenpatienten in bestimmten Situationen zu Privatpatienten werden, zum Beispiel im Krankenhaus.

60 %
der Regelversorgung zahlt die gesetzliche Kasse als Festzuschuss — den Rest und alles darüber trägt der Patient
70 %
mit lückenlosem Bonusheft über fünf Jahre
75 %
über zehn Jahre — mehr wird es nicht, und die Regelversorgung ist nicht die Versorgung, die der Zahnarzt empfiehlt
— Was das in Düsseldorf und am Niederrhein bedeutet

In Düsseldorf ist die Auswahl an Zahnarztpraxen groß, und viele bieten Versorgungen oberhalb der Regelleistung an. Der Heil- und Kostenplan zeigt vorab, was die Kasse als Festzuschuss trägt und was ein Zahntarif darüber hinaus übernehmen würde.

Das Wichtigste in Kürze
  • Mit einer privaten Kranken­hauszusatz­versicherung können Patienten ihren Status in der Klinik verbessern.
  • Beim Zahnersatz leistet die gesetzliche Kranken­versicherung einen Festzuschuss, der sich an der Regelversorgung ausrichtet.
  • Die privaten Krankenversicherer haben verschiedene Zusatz­versicherungen entwickelt, mit denen gesetzlich Versicherte die Lücken im Schutz der Krankenkassen zumindest teilweise schließen können.
Was es kostet und wie sich der Beitrag entwickelt4 Abschnitte

Verdienst­ausfall / Krankentagegeld

Finanzielle Sicherheit ist besonders wichtig, wenn Sie einmal krank sind. Denn schneller als man denkt, können Einkommensverluste auf einen zukommen, mit denen man nicht rechnet. Dann ist es gut, wenn ein Tagegeld die finanzielle Lücke schließt.

Die Leistung setzt nach der Gehaltsfort­zahlungspflicht des Arbeitgebers, ab der 7. Woche einer bestehenden Arbeitsun­fähigkeit ein.

Die Höhe des Versicherungs­schutzes sollte so bemessen sein, dass die Differenz zwischen dem von der GKV gezahlten Krankengeld und dem Nettoeinkommen ausgeglichen wird.

Krankenzusatz­versicherungen

Private Krankenzusatz­versicherung

Krankentagegeld, Brillenzusatz­versicherung, u.v.m.

Freie Beratung und Vergleich

Notwendige Ergänzungen zur gesetzlichen Kranken­versicherung Die Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung werden immer weiter reduziert. Und den gesetzlich Versicherten erwarten heute stetig steigende Zuzahlungen bei Medikamenten und Zahnersatz sowie höhere Eigen­beteiligungen beim Arztbesuch. Mit einer privaten Zusatz­versicherung können Sie das gelassen sehen. Denn sie sichern sich Leistungen über die Kassenleistung hinaus und können Eigen­beteiligungen verringern.

Einbett- statt Mehrbettzimmer im Krankenhaus, eine höhere Erstattung für teuren Zahnersatz, 100 Euro Zuschuss für die neue Brille, anstatt diese komplett selbst zahlen zu müssen: Der Blick auf den Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen weckt bei vielen Versicherten den Wunsch nach mehr Leistungen. Die privaten Krankenversicherer haben verschiedene Zusatz­versicherungen entwickelt, mit denen gesetzlich Versicherte die Lücken im Schutz der Krankenkassen zumindest teilweise schließen können.

Im Angebot sind zum Beispiel die Auslandsreise-Kranken­versicherung , Krankentagegeld­versicherung, Zahn­zusatz­versicherungen, Kranken­hauszusatz­versicherungen oder auch Versicherungspakete, die bestimmte Leistungen wie etwa Zuschüsse zu Brille, Heilpraktikerbehandlungen und zum Zahnersatz kombinieren.

Die Verträge für den Zusatzschutz sind zum Teil sinnvoll oder sogar unbedingt zu empfehlen. Das gilt insbesondere für die Auslandsreise-Kranken­versicherung, die jeder gesetzlich Versicherte unbedingt abschließen sollte, der außerhalb Deutschlands Urlaub macht.

Für gesetzlich versicherte Selbst­ständige kann außerdem die Krankentagegeld­versicherung sehr wichtig sein: Mit ihr überbrücken sie eine längere Verdienst­ausfall-Phase, denn sie haben keinen Arbeitgeber, der ihnen in den ersten Wochen einer Krankheit das Gehalt weiterzahlt wie bisher.

Ab der siebten Krankheitswoche können Selbst­ständige das reguläre Krankengeld von ihrer gesetzlichen Kasse bekommen. Dafür müssen sie eine entsprechende Wahlerklärung abgeben. Für die Zeit davor können sie sich mit einem Wahltarif ihrer Kasse absichern, oder sie sichern das Risiko krankheitsbedingten Verdienst­ausfalls komplett über eine private Krankentagegeld­versicherung ab.

Für alle Zusatz­versicherungen gilt: Die Beitragshöhe hängt von der Art und dem Umfang der gewählten Leistungen ab. Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto günstiger ist der Schutz.

Brille, Heilpraktiker und mehr

Im Angebot haben die privaten Versicherer auch Angebote, mit denen sich gesetzlich Versicherte zusätzlich Zuschüsse für ihre Brille oder etwa für eine Heilpraktikerbehandlung im Rundum-Paket sichern können. Vor Abschluss lohnt sich in jedem Fall ein genauer Vergleich, was alles im Vertrag inbegriffen ist. Der Preis für diese Versicherungspakete richtet sich nach dem Leistungsumfang und wie bei den anderen Verträgen für privaten Kranken­versicherungs- schutz auch nach Alter und Gesundheitszu­stand der Versicherten.

Pflege­versicherung mit staatlichen Zuschüssen

Die staatlich geförderte Pflegevorsorge „Pflege-Bahr“ (PB), genannt nach dem Initiator dieser Vorsorge, fördert ausschließlich Tagegeld­versicherungen, bei der der Versicherte selber mindestens 10 EUR Monatsbeitrag zahlen muss, um monatlich 5 EUR staatliche Förderungen zu erhalten. zu berücksichtigen ist, dass der Kunden mindestens 18 Jahre alt ist, eine fünfjährige Wartezeit eingehalten wird und noch keine Leistungen aus der Pflegepflicht­versicherung geflossen ist. Der staatlichen Förderbeitrag wird vom Versicherer beantragt.

Gerade in jungen Jahren für die Förderung von 60 EUR pro Jahr zu einer Absicherung, die bereits einen großen Anteil der Versorgungs­lücke schließt.

Leistung, Bedingungen und Alltag3 Abschnitte

Zahn­zusatz­versicherung

Zahnersatz wird immer kostenintensiver: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur einen Festzuschuss von 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 bzw. 75 %. Das reicht lediglich für Standard-Materialien. Das wissen Sie als Patient sehr genau.

Mit einer ergänzenden Zahn­zusatz­versicherung bleiben die Patienten nicht allein auf den restlichen Kosten sitzen, sondern können sich einen Teil der Ausgaben etwa für ein Implantat oder eine Brücke zurückholen.

Aber Vorsicht: Die Leistungen der Zahn­zusatz­versicherungen unterscheiden sich zum Teil immens. Und: Wenn Sie den Vertrag erst abschließen, wenn sich bereits abzeichnet, dass eine Zahnbehandlung ansteht, haben Sie nichts vom zusätzlichen Schutz. Denn der private Versicherer zahlt nicht für Behandlungen, die der Zahnarzt dem Patienten bereits vor Vertrags­abschluss angeraten hat. Außerdem setzen die Versicherer nach der Unterschrift in der Regel zunächst eine Wartezeit von acht Monaten voraus. Vor Ablauf dieser Frist kommen sie nicht für Behandlungs­kosten auf. Deshalb gilt: Je früher die Zusatz­versicherung abgeschlossen wird, desto besser und desto größer ist die Chance, die Behandlungs­kosten wie gewünscht erstattet zu bekommen.

Privat- und Komfortpatient im Krankenhaus

Mit einer privaten Kranken­hauszusatz­versicherung können Patienten ihren Status in der Klinik verbessern. Je nach Vertrag haben sie dann zum Beispiel wie Privatpatienten Anspruch darauf, dass sie im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht und vom Chefarzt behandelt werden.

Pflege­versicherung wird noch wichtiger!

Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter, daher werden immer mehr Menschen in Zukunft auf eine Pflege im Alter angewiesen sein. Doch auch jüngere Menschen können unvorhergesehen pflegebedürftig z.B. durch einen Unfall oder einer plötzlich auftretenden Krankheit werden.

Die Leistungen aus der staatlichen Pflege­versicherung reichen schon heute nicht aus und es drohen drastische Beitragserhöhungen oder weitere Leistungseinschränkungen. Die Finanzierung der Pflege bedürftiger Menschen ist und bleibt eines der größten Heraus­forderungen unserer Gesellschaft.

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • ZahnersatzKronen, Brücken, Implantate, je nach Tarif bis zur vollen Rechnung.
  • Zahnerhalthochwertige Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung.
  • Prophylaxeprofessionelle Zahnreinigung, meist mit festem Jahresbudget.
  • Kieferorthopädie für Kinderdort, wo die Kasse nicht zahlt, wenn der Vertrag vor der Diagnose besteht.

Entscheidend ist der Erstattungssatz auf die Gesamtrechnung, nicht auf den Kassenanteil — genau das prüfen wir im Tarif.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Kontakt aufnehmen

Ein Termin oder eine kurze Nachricht genügt. Vorbereiten müssen Sie nichts.

2Ihre Lage klären

Wir sehen an, was Sie schon haben, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Bedingungen vergleichen

Wir vergleichen die Bedingungen, nicht nur die Preise, und finden doppelte Deckung.

4Begründete Empfehlung

Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Ein Wechsel ist nicht nötig, und Gutes bleibt bestehen.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Wir arbeiten als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO. Die Vergütung ist als Courtage im Beitrag enthalten, Zusatzkosten entstehen nicht.

Selbstständig oder mit eigenem Betrieb?
Der Gewerbe-Risiko-Check zeigt in wenigen Minuten, wo sich für Ihren Betrieb eine Prüfung lohnt – kostenlos, ohne Anmeldung, zur Orientierung.
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Wir vergleichen den Markt und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
✓ Kostenfrei✓ Freie Anbieterauswahl✓ Kein Verkaufsdruck
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Zahn­zusatz­versicherung im Detail.

Woran sich die Erstattung bemisst

Beim Zahnersatz leistet die gesetzliche Kranken­versicherung einen Festzuschuss, der sich an der Regelversorgung ausrichtet. Was darüber hinausgeht — bessere Materialien, Implantate, Inlays — zahlen Versicherte aus eigener Tasche.

Von diesen Restkosten übernimmt die Zahn­zusatz­versicherung einen Prozentsatz. Sehen Sie genau nach, worauf sich dieser Prozentsatz bezieht: auf den Gesamtbetrag oder allein auf den nach der Kassenleistung verbleibenden Anteil. Zwischen beiden Lesarten liegt ein erheblicher Betrag.

Zahnstaffel und Wartezeiten

In den ersten Jahren begrenzen nahezu alle Tarife die Erstattung über Höchstbeträge, die sogenannte Zahnstaffel. Die volle Leistung steht erst nach mehreren Jahren bereit. Wer erst unterschreibt, wenn die Behandlung ansteht, ist deshalb zu spät dran.

Behandlungen, die bereits angeraten oder begonnen wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Fehlende Zähne gehören in den Antrag; sie führen häufig zu Zuschlägen oder zu Ausschlüssen.

Merkmale eines belastbaren Tarifs

✓
Eine hohe Erstattung beim Zahnersatz, Implantate eingeschlossen.
✓
Leistungen für Inlays und hochwertige Füllungen.
✓
Ein jährliches Budget für die professionelle Zahnreinigung.
✓
Kieferorthopädie für Kinderhier leisten nur wenige Tarife wirklich.
✓
Keine Bindung an Gebührensätze, die Zahnärzte in der Praxis selten anwenden.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Entstehen mir durch die Beratung Kosten?

Nein. Unsere Vergütung ist die Courtage, die im Versicherungsbeitrag bereits kalkuliert ist — unabhängig davon, ob Sie sich beraten lassen oder nicht. Auch beim Abschluss über ein Vergleichs­portal zahlen Sie diese Vergütung mit — nur ohne Beratung, ohne Know-how und ohne einen Makler, der für die Richtigkeit seiner Empfehlung haftet. Ein Honorar berechnen wir nur, wenn wir es ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben; das ist die Ausnahme.

Kann ich abschließen, wenn eine Behandlung ansteht?

Nein. Bereits angeratene oder begonnene Behandlungen sind ausgeschlossen. Fehlende Zähne müssen angegeben werden und führen häufig zu Zuschlägen.

Warum zahlt der Tarif in den ersten Jahren weniger?

Wegen der Zahnstaffel: Höchstbeträge in den ersten Jahren verhindern, dass Verträge nur kurz vor einer teuren Behandlung abgeschlossen werden. Deshalb lohnt der frühe Abschluss.

Sind Sie auch außerhalb von Düsseldorf unterwegs?

Ja. Neben Düsseldorf betreuen wir unter anderem Neuss, Meerbusch, Ratingen, Krefeld, Mönchengladbach, Solingen und Wuppertal sowie den Niederrhein. Die Entfernung entscheidet nicht darüber, wie gut jemand betreut wird — die Erreichbarkeit tut es.

Beraten Sie auch persönlich in Düsseldorf?

Ja — als Online-Beratung per Video oder Telefon, mit einem festen Ansprechpartner für Düsseldorf und den Niederrhein. Ein Büro an der Kö unterhalten wir bewusst nicht, und das halten wir für ehrlicher: Die Adresse eines Maklers zahlen Sie am Ende immer mit. Bei uns fließt das in die Beratung statt in die Miete.

— UND JETZT?
Zahn- & Krankenzusatz: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Freie Anbieterauswahl✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

Das hängt damit zusammen.

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