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— Wissen · 19. Januar 2022 · ca. 1 Min. Lesezeit

Haus- und Grund­haftpflicht­versicherung (HuG)

Haus- und Grundhaftpflichtversicherung (HuG)
Das Wichtigste in Kürze
  • Berechtigte Schaden­ersatzansprüche werden von der Haus- und Grund­haftpflicht­versicherung im Rahmen der Bedingungen und Versicherungs­summen übernommen.
  • Gehwege und Hauseingänge jeden Morgen von Eis und Schnee befreien kostet viel Zeit.

Gehwege und Hauseingänge jeden Morgen von Eis und Schnee befreien kostet viel Zeit. Nur ein einziges Mal darauf verzichtet und schon ist es passiert. Ein Mieter rutscht aus und stürzt schwer.

Kommt ein Dritter auf Ihrem Grundstück oder im Treppenhaus zu Schaden, haften Sie als Eigentümer. Der Geschädigte kann Ihnen gegenüber Schadenersatz- forderungen geltend machen und das kann ganz schön teuer werden.

Eine Haus- und Grund­haftpflicht­versicherung ist für Sie als Vermieter unerlässlich, wenn Sie fahrlässig Ihre sog. Verkehrs­sicherungspflichten verletzt haben.

Besitzen Sie im Schadenfall keine Haus- und Grund­haftpflicht­versicherung müssen Sie für evtl. Behandlungs­kosten, Verdienstausfälle und Schmerzensgeld selbst aufkommen.

Als Vermieter oder Eigentümer einer Immobilie haften Sie für Schäden, die Sie fahrlässig verursacht haben und die auf Ihrem Grundstück passieren.

  • Der Gehweg wurde nicht von Eis und Schnee befreit und ein Passant stürzt und verletzt sich.
  • Ein Mieter stolpert über eine defekte Stufe im Treppenhaus und bricht sich ein Bein.
  • Ein Dachziegel fällt vom Dach und verletzt einen Fußgänger.
  • Der Hauseingang ist schlecht beleuchtet und der Briefträger stürzt.

Die Haus- und Grund­haftpflicht­versicherung prüft, ob die Schaden­ersatzansprüche berechtigt sind. Das heißt, das unberechtigte Forderungen abgewehrt werden, ggfs. vor Gericht. Die Kosten hierfür trägt die Haft­pflicht­versicherung.

Berechtigte Schaden­ersatzansprüche werden von der Haus- und Grund­haftpflicht­versicherung im Rahmen der Bedingungen und Versicherungs­summen übernommen.

Sofern Sie über eine private Haft­pflicht­versicherung verfügen, ist die selbstgenutzte Immobilie in den meisten Verträgen mitversichert. Die Police sollten Sie am besten einmal überprüfen, was auch wir gerne für Sie übernehmen können.

Für Vermieter bleibt also der Abschluss einer zusätzlichen Haus- und Grund­haftpflicht­versicherung anzuraten.

Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie unabhängig, undverbindlich und unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.

Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf!

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Personen-, Sach- und Vermögensfolge­schädenin praktisch unbegrenzter Höhe versicherbar.
  • Abwehr unberechtigter Forderungendie Versicherung streitet für Sie, auch vor Gericht.
  • MietsachschädenSchäden an gemieteter Wohnung und Einrichtung.
  • Forderungs­ausfallwenn der Schädiger ohne Versicherung und Geld dasteht.

Die Unterschiede liegen im Kleingedruckten — die Deckungssumme allein sagt wenig.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Fragen zu diesem Thema?
Wir beraten unabhängig — im Auftrag des Kunden, nicht der Versicherer.
Termin buchenAnfrage senden0211 17600355

Stand: 19. Januar 2022. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich (dieser Beitrag ist älter) — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.

Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.

Häufige Fragen

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Wir empfehlen eine hohe Deckungssumme, da Personenschäden sehr teuer werden können. Der Beitragsunterschied zu niedrigeren Summen ist meist gering.

Sind meine Kinder mitversichert?

In Familientarifen in der Regel ja. Wichtig ist die Frage, ob auch deliktunfähige Kinder (unter 7 Jahren) über eine Zusatzklausel abgesichert sind.

Wie ist der Ablauf?

Zuerst klären wir Ihre Ausgangslage: bestehende Verträge, berufliche Situation, Familie, Immobilie. Anschließend prüfen wir Bedingungen und vergleichen den Markt. Sie erhalten eine schriftlich nachvollziehbare Empfehlung und entscheiden, was davon umgesetzt wird — auch wenn das nichts ist.

Sind Sie auch außerhalb von Düsseldorf unterwegs?

Ja. Neben Düsseldorf betreuen wir unter anderem Neuss, Meerbusch, Ratingen, Krefeld, Mönchengladbach, Solingen und Wuppertal sowie den Niederrhein. Die Entfernung entscheidet nicht darüber, wie gut jemand betreut wird — die Erreichbarkeit tut es.

Was ist bei Immobilien am Rhein besonders zu beachten?

Die Nähe zum Fluss: Überschwemmung und Rückstau sind nur mit dem Elementar­baustein versichert, den ältere Policen selten enthalten. Gerade in Rheinnähe — von Monheim über Neuss bis Dormagen — ist das der wichtigste Punkt in der Gebäude­versicherung.

Das passt dazu.

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