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Private Krankenversicherung für Beamte in Düsseldorf: Beihilfe, Öffnungsaktion, Wechsel

Als Beamter brauchen Sie in der Regel eine private Krankenversicherung für den Teil der Kosten, den die Beihilfe nicht übernimmt. Die Beihilfe des Dienstherrn trägt einen Teil der Krankheitskosten, den Rest sichern Beamte meist über einen beihilfekonformen privaten Tarif ab. Das ist üblich, aber nicht in jedem Fall der beste Weg. Dieser Beitrag beantwortet für Beamte in Düsseldorf fünf häufige Fragen: Brauche ich eine PKV, was zahlt die Beihilfe, was ist die Öffnungsaktion, wann lohnt sich ein Wechsel und was prüft ein Makler.
Brauche ich als Beamter in Düsseldorf eine private Krankenversicherung?
Eine Pflicht zur privaten Krankenversicherung gibt es nicht. Beamte sind aber in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht automatisch so abgesichert wie Angestellte, weil der Dienstherr keinen Arbeitgeberanteil zahlt. Bei individueller Beihilfe übernimmt er stattdessen einen Teil der Behandlungskosten. Für den Rest braucht es eine Ergänzung, und dafür ist die private Krankenversicherung der typische Weg.
Die Alternative ist die freiwillige gesetzliche Versicherung. Sie kann sinnvoll sein, wenn Ihr Dienstherr eine pauschale Beihilfe anbietet, wenn Sie eine große Familie mit vielen mitversicherten Angehörigen haben oder wenn Sie wegen Vorerkrankungen keinen passenden privaten Schutz bekommen. Welche Lösung passt, hängt von Dienstherr, Status, Bundesland und Ihrer persönlichen Lage ab. Prüfen Sie beide Wege, bevor Sie sich festlegen.
Was zahlt die Beihilfe, und was bleibt offen?
Die Beihilfe erstattet einen prozentualen Anteil der beihilfefähigen Kosten. Wie hoch der Anteil ausfällt, richtet sich nach Dienstherr, Familienstand, Zahl der Kinder und Versorgungsstatus. Ob Sie individuelle Beihilfe, pauschale Beihilfe oder Heilfürsorge erhalten, ergibt sich aus dem Beihilferecht Ihres Dienstherrn und kann sich ändern, etwa bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Eintritt in den Ruhestand.
Der verbleibende Kostenanteil wird bei Beamten mit PKV üblicherweise über einen beihilfekonformen privaten Tarif abgesichert. Das betrifft folgende Punkte:
- Den Anteil der Kosten, den die Beihilfe nicht übernimmt.
- Leistungen, die nach Beihilferecht gar nicht oder nur begrenzt erstattungsfähig sind. Welche das sind, steht in der Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn.
- Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung, sofern Sie diese wünschen.
Wichtig ist, dass der private Tarif zur Beihilfe passt. Die Anteile von Beihilfe und Versicherung sollen sich zu einem lückenlosen Schutz ergänzen. Ändert sich Ihr Beihilfeanspruch, muss auch der Tarif angepasst werden. Planen Sie das ein, wenn sich Ihre Familiensituation ändert.
Was ist die Öffnungsaktion für Beamte?
Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Regelung der privaten Krankenversicherer. Sie soll neu verbeamteten Personen den Zugang zur PKV erleichtern, auch wenn Vorerkrankungen bestehen. Unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb einer Frist nach Beginn des Beamtenverhältnisses können Versicherer sie aufnehmen, ohne wegen Vorerkrankungen abzulehnen. Risikozuschläge sind dabei der Höhe nach begrenzt.
Ob die Öffnungsaktion für Sie gilt, hängt von mehreren Punkten ab: Ihrem Status, dem Zeitpunkt der Antragstellung und den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Versicherers. Voraussetzungen und Fristen sind deshalb gesondert zu prüfen. Auch wer sie nutzen kann, sollte die Tarife vergleichen, weil Leistungen und Beitragsentwicklung unterschiedlich sind.
Ein praktischer Rat: Prüfen Sie die Öffnungsaktion unmittelbar beim maßgeblichen Statusereignis, insbesondere bei der erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis. Fristen und Voraussetzungen klären Sie beim Versicherer; warten Sie nicht bis zum Ende des Referendariats oder der Probezeit. Wer Fristen verpasst, muss unter Umständen eine normale Gesundheitsprüfung durchlaufen.
Wann lohnt sich ein Wechsel in der PKV?
Ein Wechsel lohnt sich dann, wenn der neue Tarif dauerhaft besser zu Ihrer Situation passt. Der Beitrag allein ist kein ausreichender Grund. Gründe können eine deutliche Beitragsentwicklung im bestehenden Tarif, Leistungslücken, eine geänderte Lebenssituation oder ein Wechsel des Dienstherrn sein.
Zwei Wege sind zu unterscheiden. Beim Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers sehen die gesetzlichen Regeln einen Anspruch auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz vor (§ 204 VVG). Dabei bleiben Ihre bisherigen Rechte aus dem Vertrag grundsätzlich erhalten, für Mehrleistungen kann aber eine Gesundheitsprüfung verlangt werden.
Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer ist mehr zu bedenken. Von den aufgebauten Alterungsrückstellungen wird bei Verträgen, die ab 2009 begonnen haben, grundsätzlich nur der gesetzliche Übertragungswert mitgegeben. Außerdem ist in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich. Kündigen Sie deshalb nie, bevor der neue Schutz schriftlich bestätigt ist. Gerade bei Vorerkrankungen kann ein vorschneller Wechsel dazu führen, dass Sie später keinen gleichwertigen Schutz mehr finden.
Was kann ein Makler für Beamte prüfen?
Ein Makler nach § 34d Abs. 1 GewO sieht sich Ihren Bedarf und die Tarife mehrerer Anbieter an und begründet seine Empfehlung. Im Marktüberblick betrachtet er eine hinreichende Auswahl im Sinne des § 60 VVG und legt Einschränkungen offen. Bei der PKV für Beamte sind das typischerweise diese Prüfpunkte:
- Beihilfekonformität: Passt der Tarif zu Ihrem Beihilfesatz und Ihrem Dienstherrn?
- Leistungsumfang: Welche Leistungen sind enthalten, welche ausgeschlossen, und wie sind Hilfsmittel, Zahnersatz und Psychotherapie geregelt?
- Beitragsentwicklung: Wie haben sich Beiträge in der Vergangenheit entwickelt, und welche Reserven stehen im Alter bereit?
- Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung: Lohnt sich das für Ihre Lage, auch wenn die Beihilfe nur Teile erstattet?
- Gesundheitsfragen: Welche Angaben sind nötig, und wie lassen sie sich vollständig und wahrheitsgemäß beantworten?
- Anwartschaft: Ist für Anwärter oder Referendare eine Anwartschaft sinnvoll, um den Zugang zu sichern?
- Dienstunfähigkeit: Reicht die Absicherung für den Fall, dass Sie aus dem Dienst ausscheiden müssen?
Bei den Gesundheitsfragen gilt: Falsche oder unvollständige Angaben können im Leistungsfall den Schutz gefährden. Wir bereiten diese Fragen gemeinsam mit Ihnen vor. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen.
Was kostet die Beratung zur PKV?
In der Regel entsteht kein separates Beratungshonorar. Die Courtage ist im Beitrag einkalkuliert und wird vom Versicherer gezahlt. Bei Netto- und Direkttarifen kann das abweichen. Lassen Sie sich die Vergütung immer erklären. Das gilt für jeden Berater.
Wie läuft die Beratung bei Rhein Insurance ab?
Rhein Insurance berät als freier Versicherungsmakler für Düsseldorf und den Niederrhein. Die Beratung findet per Video oder Telefon statt, nach Absprache auch bei Ihnen vor Ort. Zuerst klären wir Ihren Status, Ihre Beihilfe und Ihre Familiensituation. Danach sichten wir bestehende Verträge, stellen Tarife gegenüber und besprechen die Ergebnisse. Verbindlich sind am Ende immer die Bedingungen der jeweiligen Tarife. Eine rechtliche oder steuerliche Beratung ersetzt das nicht.
- Beitrag nach Einkommenwer mehr verdient, zahlt mehr, bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
- Familie beitragsfrei mitversichertKinder und Partner ohne eigenes Einkommen kosten nichts extra.
- Leistungen per Gesetzder Katalog kann sich ändern, für alle Versicherten gleich.
- Rückkehr jederzeit möglichsolange Versicherungspflicht besteht.
- Beitrag nach Alter, Gesundheit, TarifEinkommen spielt keine Rolle, jede Person zahlt eigen.
- Leistungen stehen im VertragBeitrag und Bedingungen lassen sich nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen anpassen (§ 203 VVG).
- Wahlleistungen wählbarZahnersatz, Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt, Heilpraktiker.
- Rückweg nur eingeschränkt möglichab 55 ist die Rückkehr in die GKV an enge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft.
Deshalb ist das keine Tarif-, sondern eine Lebensentscheidung. Wir rechnen beide Wege durch — auch den Beitrag im Ruhestand, nicht nur den Einstiegspreis.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie lohnt der genaue Blick: Die Erstattungshöhe steht im Tarif und unterscheidet sich je nach Tarif deutlich.
IM TARIF GEPRÜFT, NICHT IM PROSPEKTEin- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung sind Wahlleistungen. Wichtiger als der Komfort: freie Krankenhauswahl und offener Hilfsmittelkatalog.
LEISTUNG VOR KOMFORTDie private Pflegepflichtversicherung ist automatisch dabei — sie deckt wie die gesetzliche nur einen Teil der echten Pflegekosten. Der Rest ist Vorsorgethema.
PFLICHTTEIL DECKT NICHT ALLESWir sehen an, was Sie schon haben, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir vergleichen die Bedingungen, nicht nur die Preise, und finden doppelte Deckung.
Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Ein Wechsel ist nicht nötig, und Gutes bleibt bestehen.
Wischen Sie durch die Schritte.
Wir arbeiten als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Die Vergütung ist als Courtage im Beitrag enthalten, Zusatzkosten entstehen nicht.
Stand: 3. November 2026. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.
Redaktion Rhein Insurance · aktualisiert am 4. November 2026
Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.
Häufige Fragen
Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?
Angestellte ab einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (jährlich angepasst), Selbstständige und Beamte. Für Beamte ist die PKV über die Beihilfe meist besonders günstig.
Wird die PKV im Alter unbezahlbar?
Beiträge können steigen, aber gute Tarife bilden Rücklagen für das Alter. Wir achten bei der Auswahl auf Beitragsstabilität und den gesetzlichen Basistarif als Sicherheitsnetz.
Muss ich bestehende Verträge kündigen?
Nein. Ein Wechsel ist kein Selbstzweck: Bestehende Verträge haben oft Vorteile, die ein neuer Tarif nicht mehr bietet — etwa alte Gesundheitsprüfungen oder Besitzstände. Wir sagen Ihnen, wo ein Wechsel lohnt und wo Sie besser bleiben.
Beraten Sie in ganz Düsseldorf?
Ja, in allen Stadtteilen — von Oberkassel über Bilk und Flingern bis Gerresheim und Kaiserswerth. Die Beratung läuft online per Video oder Telefon, Sie müssen nirgendwo hinfahren.
Ich verdiene gut: Wie sichere ich in Düsseldorf mein Einkommen ab, wenn die gesetzliche Rente nicht reicht?
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist nach oben gedeckelt und ersetzt bei höheren Einkommen nur einen Bruchteil. Entscheidend sind die Höhe der vereinbarten Rente und die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung.
