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Marder im Dach: Welche Versicherung greift beim Marderschaden am Haus?

Den Marderschaden im Dach trägt die Wohngebäudeversicherung, aber nur mit eingeschlossenem Tierbiss-Schutz. Ohne diesen Baustein greift die Police im Regelfall nicht, weil sie nur bei versicherten Gefahren wie Feuer, Wasser oder Unwetter einspringt.
Ungewohnte Geräusche vom Dachboden? Dies könnte ein Anzeichen für einen Marder auf dem Dach sein. Lebt der Marder dort schon länger, erwartet Sie mit großer Wahrscheinlichkeit schon ein „Schlachtfeld“.
Dämmmaterial hängt von den Balken, der Boden liegt voller Glaswolle.
Die Tiere nisten sich mit Vorliebe in Nischen oder Zwischendecken ein.
Schnell beschädigt Schimmel die Bausubstanz, da die Dämmung kaputt gebissen wurde. Es wird eine Erneuerung der Isolierung notwendig, die sehr teuer werden kann – aber zwingend notwendig ist.
Der Dachboden des Gebäudes ist im Rahmen der Wohngebäudeversicherung grundsätzlich mitversichert. Jedoch springt diese im Regelfall nur bei Schäden ein, die durch die versicherten Gefahren wie z.B. Feuer, Wasser oder Unwetter entstanden sind. Achten Sie bei der Wahl der Wohngebäudeversicherung auch auf den Schutz bei Tierbissschäden inklusive Pick- und Kratzschäden durch wildlebende Tiere aller Art.
So sind dann auch elektrische Anlagen, Leitungen, Dämmungen und Unterspannbahnen bis zur vereinbarten Entschädigungssumme mitversichert.
Beachten Sie hierbei die vertraglich vereinbarte Höchstgrenze der Folgeschäden.
- Kontrollieren Sie den Außenbereich des Gebäudes und den Dachboden regelmäßig auf Anzeichen von Mardern
- Duftstoffe, Katzen- oder Hundehaare sowie Ultraschallgeräte können helfen, Marder abzuschrecken
- Verschließen Sie Schlupflöcher wie zum Beispiel lockere Dachziegel, Mauerlöcher oder Lüftungschlitze, wenn sich der Marder noch außerhalb des Gebäudes befindet
- Vertreiben Sie den Marder durch Lärm wie Klopfen oder lautes Radio
- Beauftragen Sie einen Kammerjäger – dieser kann den Marder mit Fallen einfangen.
Bitte beachten Sie bei allen Maßnahmen jedoch, dass der Marder dem Jagdrecht unterliegt. Das bedeutet, dass bei allen Maßnahmen darauf zu achten ist, dass der Nager weder gefangen, verletzt oder getötet werden darf.
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- Haftpflicht: Schäden Drittergesetzliche Pflicht, existenziell wichtig.
- Teilkasko: Diebstahl, Glas, Wild, Sturm, Hageldie Gefahren von außen.
- Vollkasko: eigenes Fahrzeugauch bei selbst verschuldetem Unfall und Vandalismus.
- SchutzbriefPanne und Abschleppen, oft für wenige Euro im Jahr.
- Eigener Schaden ohne Kaskodie reine Haftpflicht zahlt nur den anderen.
- Verschleiß und BetriebsschädenReparaturkosten sind kein Versicherungsfall.
- Grobe Fahrlässigkeitje nach Tarif gekürzt; gute Tarife verzichten darauf.
- Wertminderung und MietwagenDetailfragen, die im Schadenfall entscheiden.
Ein günstiger Tarif ist selten der beste — die Kasko-Bedingungen machen den Unterschied.
Wir sehen an, was Sie schon haben, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
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Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Ein Wechsel ist nicht nötig, und Gutes bleibt bestehen.
Wischen Sie durch die Schritte.
Wir arbeiten als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Die Vergütung ist als Courtage im Beitrag enthalten, Zusatzkosten entstehen nicht.
Stand: 4. Mai 2022. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich (dieser Beitrag ist älter) — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.
Redaktion Rhein Insurance · aktualisiert am 29. Oktober 2026
Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.
Häufige Fragen
Teilkasko oder Vollkasko?
Faustregel: Bei neueren oder finanzierten Fahrzeugen lohnt Vollkasko, bei älteren oft Teilkasko. Wir schauen auf Fahrzeugwert, Nutzung und Ihr Sicherheitsbedürfnis.
Kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?
Ja, in der Regel zum Jahresende (Stichtag meist 30. November) oder bei Sonderkündigungsrecht, z. B. nach einer Beitragserhöhung. Wir übernehmen den Vergleich.
Wie ist der Ablauf?
Zuerst klären wir Ihre Ausgangslage: bestehende Verträge, berufliche Situation, Familie, Immobilie. Anschließend prüfen wir Bedingungen und vergleichen den Markt. Sie erhalten eine schriftlich nachvollziehbare Empfehlung und entscheiden, was davon umgesetzt wird — auch wenn das nichts ist.
Sind Sie auch außerhalb von Düsseldorf unterwegs?
Ja. Neben Düsseldorf betreuen wir unter anderem Neuss, Meerbusch, Ratingen, Krefeld, Mönchengladbach, Solingen und Wuppertal sowie den Niederrhein. Die Entfernung entscheidet nicht darüber, wie gut jemand betreut wird — die Erreichbarkeit tut es.
Beraten Sie auch persönlich in Düsseldorf?
Ja — als Online-Beratung per Video oder Telefon, mit einem festen Ansprechpartner für Düsseldorf und den Niederrhein. Ein Büro an der Kö unterhalten wir bewusst nicht, und das halten wir für ehrlicher: Die Adresse eines Maklers zahlen Sie am Ende immer mit. Bei uns fließt das in die Beratung statt in die Miete.
Wer zahlt den Marderschaden im Dach?
Die Wohngebäudeversicherung, wenn der Vertrag Tierbissschäden einschließlich Pick- und Kratzschäden durch wildlebende Tiere abdeckt. Dann gelten auch Leitungen, Dämmungen und Unterspannbahnen bis zur vereinbarten Entschädigungssumme als mitversichert.
Was tun, wenn Marder im Dach sind?
Solange sich das Tier noch draußen befindet, Schlupflöcher wie lockere Dachziegel, Mauerlöcher und Lüftungsschlitze verschließen; Duftstoffe oder Ultraschallgeräte können abschrecken. Wichtig: Der Marder unterliegt dem Jagdrecht und darf weder gefangen noch verletzt oder getötet werden. Bei Befall hilft ein Kammerjäger.
