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— Wissen · 20. Dezember 2022 · ca. 2 Min. Lesezeit

Was ist eine Hausrat­versicherung?

Was ist eine Hausratversicherung?

Die Hausrat­versicherung versichert Ihren kompletten Hausrat. Das sind z. B. Ihre Möbel, die Kleidung, Elektrogeräte, Geschirr, Computer und Lampen.

Sie kommt für folgende Schäden auf:

  • Schäden durch Feuer
  • Schäden durch Leitungswasser
  • Schäden durch Sturm und Hagel
  • Schäden durch einen Einbruchdiebstahl­schaden
  • Schäden durch Blitz-Überspannung
  • Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruchschaden
  • Elementar­schäden (sofern im Vertrag eingeschlossen)

Versicherungs­schutz besteht nicht nur in Ihrer Wohnung, sondern auch im Keller und in der Garage.

Sie können folgende Bausteine in die Hausrat­versicherung einschließen lassen:

  • Fahrraddiebstahl Bis zur vereinbarten Versicherungs­summe ist der Fahrraddiebstahl mitversichert. E-Bikes mit einer max. Geschwindigkeit von 25 km/h können ebenfalls über die Hausrat­versicherung mitversichert werden.
  • Glas Glasschäden an Fensterscheiben, Spiegeln oder gar dem Ceranfeld werden vom Versicherer ersetzt. Schäden an Lampenschirmen und Gläsern sind nicht mitversichert.
  • Elementargefahren Grundsätzlich deckt die ergänzende Elementar­versicherung Schäden ab, die durch Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdsenkungen oder Lawinen entstehen. Auch für Schäden, die durch Starkregen oder Hochwasser verursacht werden, kommt die Elementar­versicherung auf.

Die Hausrat­versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert der beschädigten Hausratgegenstände. Das muss nicht der Kaufpreis sein. Die Versicherung zahlt Ihnen den Betrag, den der beschädigte, zerstörte oder gestohlene Gegenstand heute kostet. Mögliche Reparaturkosten werden vom Versicherer ebenfalls übernommen.

Sie können den ungefähren Wert Ihres gesamten Hausrats grob überschlagen. Hierfür setzen Sie pro qm Wohnfläche 650 € für die Berechnung an. Bei einer Wohnfläche von 65 qm sollte eine Versicherungs­summe von 42.250 € versichert werden, damit keine Unter­versicherung entsteht.

Gerne können Sie auch einen Termin mit uns vereinbaren . Wir beraten Sie individuell und ermitteln genau den Schutz, den Sie benötigen.

  • Einbruchdiebstahl-Schaden : In Ihre Wohnung wird eingebrochen. Die Wohnungstüre wird beschädigt. Verschiedene Gegenstände werden gestohlen (Laptop, Fernseher, Bargeld) Der Versicherer kommt für die Neuanschaffung der gestohlenen Gegenstände auf und übernimmt die Kosten für die Reparatur der Türe.
  • Feuerschaden : Durch einen techn. Defekt an der Mikrowelle gerät diese in Brand. Das Feuer greift schnell um sich und beschädigt diverse Küchenmöbel und -geräte. Der Versicherer leistet Ersatz.
  • Nach einem Feuerschaden sind Teile der Wohnung nicht bewohnbar. Der Versicherer übernimmt die Hotelkosten für 10 Tage.
  • Sturmschaden : Durch Sturm wird das Dach beschädigt. Eindringendes Regenwasser beschädigt Ihre Möbel. Der Versicherer kommt für diesen Schaden auf.
  • Durch Blitz-Überspannung entsteht ein Schaden an Ihren elektr. Geräten. Der Versicherer leistet Ersatz.
  • Rohrbruch: In der Küche entsteht ein Leitungswasser­schaden. Küchenmöbel stehen unter Wasser und werden beschädigt. Der Versicherer übernimmt den entstandenen Schaden an Ihrem Hausrat.
  • Melden Sie den Schaden schnellstens dem Versicherer
  • Fertigen Sie Schadenfotos
  • Fertigen Sie eine Liste der beschädigten Gegenstände bzw. bei einem Einbruchdiebstahl­schaden eine Stehlgutliste an
  • Melden Sie einen Einbruchdiebstahl­schaden der Polizei und reichen hier auch die Stehlgutliste mit ein
  • Liegen Ihnen Anschaffungsbelege der gestohlenen Gegenstände vor? Diese benötigen Sie zum Nachweis.

Es macht Sinn, die Wohnungseinrichtung zu fotografieren und Anschaffungsbelege zu kopieren .

Wir betreuen Sie auch im Schadensfall und sind Ihnen bei der Abwicklung Ihres Schadens gerne behilflich.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Sprechen Sie uns gerne an.!

Testen Sie uns und vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin!

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hageldie Grundgefahren für alles Bewegliche.
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismusinklusive Folgeschäden am Hausrat.
  • Aufräum-, Schutz- und Hotelkostendie Nebenkosten nach dem Schaden.
  • Neuwert-Erstattungheutiger Wiederbeschaffungspreis, nicht der Zeitwert.

Was in Ihrem Tarif tatsächlich gilt, steht in den Bedingungen — genau die prüfen wir.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Fragen zu diesem Thema?
Wir beraten unabhängig — im Auftrag des Kunden, nicht der Versicherer.
Termin buchenAnfrage senden0211 17600355

Stand: 20. Dezember 2022. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich (dieser Beitrag ist älter) — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.

Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.

Häufige Fragen

Wie hoch sollte die Versicherungs­summe sein?

Üblich ist ein Wert pro Quadratmeter Wohnfläche. Zu niedrig angesetzt riskieren Sie Unter­versicherung. Wir setzen den Wert mit Ihnen realistisch an.

Sind Fahrräder mitversichert?

Oft ja, teils bis zu einer bestimmten Grenze und mit Zusatzbaustein gegen Diebstahl. Wir prüfen, ob Ihr Rad ausreichend abgesichert ist.

Entstehen mir durch die Beratung Kosten?

Nein. Unsere Vergütung ist die Courtage, die im Versicherungsbeitrag bereits kalkuliert ist — unabhängig davon, ob Sie sich beraten lassen oder nicht. Auch beim Abschluss über ein Vergleichs­portal zahlen Sie diese Vergütung mit — nur ohne Beratung, ohne Know-how und ohne einen Makler, der für die Richtigkeit seiner Empfehlung haftet. Ein Honorar berechnen wir nur, wenn wir es ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben; das ist die Ausnahme.

Beraten Sie auch persönlich in Düsseldorf?

Ja — als Online-Beratung per Video oder Telefon, mit einem festen Ansprechpartner für Düsseldorf und den Niederrhein. Ein Büro an der Kö unterhalten wir bewusst nicht, und das halten wir für ehrlicher: Die Adresse eines Maklers zahlen Sie am Ende immer mit. Bei uns fließt das in die Beratung statt in die Miete.

Sind Sie auch außerhalb von Düsseldorf unterwegs?

Ja. Neben Düsseldorf betreuen wir unter anderem Neuss, Meerbusch, Ratingen, Krefeld, Mönchengladbach, Solingen und Wuppertal sowie den Niederrhein. Die Entfernung entscheidet nicht darüber, wie gut jemand betreut wird — die Erreichbarkeit tut es.

Das passt dazu.

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