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Regionalklassen in der KFZ-Versicherung

- Die Regionalklassen richten sich nach dem Zulassungsbezirk, in dem der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz hat.
- Je günstiger die Einstufung in der Regionalklasse ist, umso günstiger wird der Versicherungsbeitrag.
- Der Beitrag wird allerdings nicht nur alleine durch die Regionalklassen bestimmt, sondern auch durch die Typklassen, Schadenfreiheitsklassen, allgemeine Preisanpassungen.
Die Regionalklassen richten sich nach dem Zulassungsbezirk, in dem der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz hat. Diese werden dann einmal pro Jahr vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) anhand der Schadenhäufigkeit in den einzelnen Zulassungsbezirken berechnet.
„Weil zuletzt viele Bezirke mit unterschiedlichen Schadenbilanzen in die niedrigsten und höchsten Regionalklassen eingestuft waren, gelten künftig neue Klassengrenzen: Für die niedrigste Regionalklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung muss die Schadenbilanz eines Bezirks jetzt fast 22 Prozent statt rund 15 Prozent unter dem bundesweiten Durchschnitt liegen – dadurch erreichen nur noch 24 statt 55 Bezirke die niedrigste Regionalklasse. Am anderen Ende der Skala beginnt die höchste Einstufung nicht mehr ab 20 Prozent, sondern erst ab rund 30 Prozent über dem Schnitt – dadurch werden nicht mehr 19 Bezirke, sondern nur noch Offenbach und Berlin in die höchste Regionalklasse eingestuft. Bezirke mit einer durchschnittlichen Schadenbilanz haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung weiterhin die Regionalklasse 6. „Die bundesweiten Veränderungen gleichen sich wie jedes Jahr unter dem Strich aus; daher fallen die Anstiege für 101 Bezirke mit rund 10,1 Millionen Autofahrern im Schnitt geringer aus als die Absenkungen für 67 Bezirke mit rund 5,5 Millionen Autofahrern, die im Schnitt höher ausfallen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Für die restlichen 244 Bezirke mit 26,8 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherten bleibt die Risikobewertung nahezu unverändert.“ (Quelle: GDV)
Je günstiger die Einstufung in der Regionalklasse ist, umso günstiger wird der Versicherungsbeitrag.
Da der Autoverkehr in den Großstädten am höchsten ist, sind die Regionalklassen dort auch besonders hoch. Die Unfallgefahr ist demzufolge auch höher als auf dem Land.
Ebenso kommen vermehrt auch Kaskoschäden vor. Zum Beispiel Schäden beim Einparken oder auch Einbruch und Diebstahl.
Dies kann man pauschal nicht sagen, da die Regionalklassen über einen längeren Zeitraum ermittelt werden.
Die Hoch- bzw. Runterstufung von einem auf das andere Jahre beläuft sich in der Regel nur um wenige Klassen. Eine Erhöhung oder Ersparnis von mehr als 10 % erfolgt in der Regel nicht.
Der Beitrag wird allerdings nicht nur alleine durch die Regionalklassen bestimmt, sondern auch durch die Typklassen, Schadenfreiheitsklassen, allgemeine Preisanpassungen.
Für Nordrhein-Westfalen hat der GDV folgende Änderungen ermittelt:
Verändert sich der Beitrag aufgrund einer Regionalklassenerhöhung, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Jedoch nur, wenn sich tatsächlich die Regionalklasse des bisherigen Zulassungsbezirkes geändert hat.
Bei einer Erhöhung der Regionalklasse durch einen Umzug besteht dieses Sonderkündigungsrecht nicht.
Gerne gehen wir mit Ihnen zusammen Ihren Vertrag durch und schauen, ob ggf. durch eine Tarifumstellung die Prämie reduziert werden kann. Auch spielen Faktoren wie der Fahrerkreis, die jährliche Fahrleistung, der nächtliche Abstellplatz bei der Prämienberechnung eine Rolle.
Ab Mitte/Ende Oktober eines Jahres liegen die neuen Tarife vor und wir können mit Ihnen gemeinsam eine Neuberechnung durchführen.
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Sprechen Sie uns gerne an.!
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Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.
Stand: 28. September 2022. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich (dieser Beitrag ist älter) — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.
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Häufige Fragen
Teilkasko oder Vollkasko?
Faustregel: Bei neueren oder finanzierten Fahrzeugen lohnt Vollkasko, bei älteren oft Teilkasko. Wir schauen auf Fahrzeugwert, Nutzung und Ihr Sicherheitsbedürfnis.
Kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?
Ja, in der Regel zum Jahresende (Stichtag meist 30. November) oder bei Sonderkündigungsrecht, z. B. nach einer Beitragserhöhung. Wir übernehmen den Vergleich.
Entstehen mir durch die Beratung Kosten?
Nein. Unsere Vergütung ist die Courtage, die im Versicherungsbeitrag bereits kalkuliert ist — unabhängig davon, ob Sie sich beraten lassen oder nicht. Auch beim Abschluss über ein Vergleichsportal zahlen Sie diese Vergütung mit — nur ohne Beratung, ohne Know-how und ohne einen Makler, der für die Richtigkeit seiner Empfehlung haftet. Ein Honorar berechnen wir nur, wenn wir es ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben; das ist die Ausnahme.
Beraten Sie auch persönlich in Düsseldorf?
Ja — als Online-Beratung per Video oder Telefon, mit einem festen Ansprechpartner für Düsseldorf und den Niederrhein. Ein Büro an der Kö unterhalten wir bewusst nicht, und das halten wir für ehrlicher: Die Adresse eines Maklers zahlen Sie am Ende immer mit. Bei uns fließt das in die Beratung statt in die Miete.
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Ja. Neben Düsseldorf betreuen wir unter anderem Neuss, Meerbusch, Ratingen, Krefeld, Mönchengladbach, Solingen und Wuppertal sowie den Niederrhein. Die Entfernung entscheidet nicht darüber, wie gut jemand betreut wird — die Erreichbarkeit tut es.
