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— Wissen · 13. Februar 2023 · ca. 2 Min. Lesezeit

Mofa­versicherung

Mofaversicherung

Eine Zulassung in Form des amtlichen Kennzeichens benötigen Sie nicht. Allerdings müssen Sie für Ihr Moped oder Mofa eine Haft­pflicht­versicherung nachweisen. Diesen Nachweis erbringen Sie anhand des Versicherungskennzeichens.

Die Moped-Versicherung / Mofa-Versicherung (Haftpflicht) ist gesetzlich vorgeschrieben, da es bei selbstverschuldeten Unfällen schnell zu sehr hohen Schäden an anderen Personen und Gegenständen kommen kann. Wer ohne Versicherungskennzeichen unterwegs ist, macht sich zudem strafbar.

Die Moped­versicherung / Mofa­versicherung deckt Schäden umfassend ab. Personen-, Sach- und Vermögens­schäden bis 100 Mio EUR und je geschädigte Person max. 12 Mio. EUR.

Diese Haft­pflicht­versicherung zahlt bei berechtigten Forderungen des Unfallgegners und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Der Versicherungs­schutz für Ihr Moped / Mofa kann um die Teil­kasko­versicherung ergänzt werden. Die Teil­kasko­versicherung deckt folgende Schäden ab:

  • Brand und Explosion
  • Entwendung
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung. Lawinen
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Tierbiss
  • Glasbruch
  • Kurzschluss

Die Versicherung gilt für zweirädrige Kleinkrafträder wie Mopeds und Mofas bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45km/h.

Auch Pedelecs, E-Bikes, dreirädrige Kleinkrafträder, und Quads bis jeweils 45 km/h, sowie motorisierte Krankenfahrstühle bis 15 km/h werden versichert.

Der Versicherungs­schutz beginnt am 01.03. eines Jahres und endet zum 28.oder 29.02. des Folgejahres, da sich jährlich die Farbe des Versicherungskennzeichens ändert.

Sie fahren Ihr Moped im März noch gar nicht? Kein Problem. Schließen Sie die Versicherung beispielsweise erst im Mai ab, sparen Sie sich so die Kosten für zwei Monate.

Bitte beachten Sie, dass es nach Vertrags­abschluss ca. drei Werktage dauert, bis das Kennzeichen bei Ihnen in der Post liegt.

Rufen Sie uns im Februar an, wir nehmen gemeinsam Ihre persönlichen Daten sowie die Fahrzeugdaten auf. Insbesondere benötigen wir:

  • Die Höchstgeschwindigkeit
  • Die Hersteller-Schlüsselnummer
  • Den Namen des Moped Herstellers
  • Die Fahrgestellnummer
  • Eine Kopie der Betriebs­erlaubnis

Im Anschluss senden wir Ihnen das Versicherungskennzeichen 2023 für Ihr Mofa / Moped und den Versicherungsschein zu.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf!

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Haftpflicht: Schäden Drittergesetzliche Pflicht, existenziell wichtig.
  • Teilkasko: Diebstahl, Glas, Wild, Sturm, Hageldie Gefahren von außen.
  • Vollkasko: eigenes Fahrzeugauch bei selbst verschuldetem Unfall und Vandalismus.
  • SchutzbriefPanne und Abschleppen, oft für wenige Euro im Jahr.

Der günstigste Tarif ist selten der beste — die Kasko-Bedingungen machen den Unterschied.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Fragen zu diesem Thema?
Wir beraten unabhängig — im Auftrag des Kunden, nicht der Versicherer.
Termin buchenAnfrage senden0211 17600355

Stand: 13. Februar 2023. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich (dieser Beitrag ist älter) — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.

Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.

Häufige Fragen

Teilkasko oder Vollkasko?

Faustregel: Bei neueren oder finanzierten Fahrzeugen lohnt Vollkasko, bei älteren oft Teilkasko. Wir schauen auf Fahrzeugwert, Nutzung und Ihr Sicherheitsbedürfnis.

Kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?

Ja, in der Regel zum Jahresende (Stichtag meist 30. November) oder bei Sonderkündigungs­recht, z. B. nach einer Beitragserhöhung. Wir übernehmen den Vergleich.

Entstehen mir durch die Beratung Kosten?

Nein. Unsere Vergütung ist die Courtage, die im Versicherungsbeitrag bereits kalkuliert ist — unabhängig davon, ob Sie sich beraten lassen oder nicht. Auch beim Abschluss über ein Vergleichs­portal zahlen Sie diese Vergütung mit — nur ohne Beratung, ohne Know-how und ohne einen Makler, der für die Richtigkeit seiner Empfehlung haftet. Ein Honorar berechnen wir nur, wenn wir es ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben; das ist die Ausnahme.

Beraten Sie auch persönlich in Düsseldorf?

Ja — als Online-Beratung per Video oder Telefon, mit einem festen Ansprechpartner für Düsseldorf und den Niederrhein. Ein Büro an der Kö unterhalten wir bewusst nicht, und das halten wir für ehrlicher: Die Adresse eines Maklers zahlen Sie am Ende immer mit. Bei uns fließt das in die Beratung statt in die Miete.

Sind Sie auch außerhalb von Düsseldorf unterwegs?

Ja. Neben Düsseldorf betreuen wir unter anderem Neuss, Meerbusch, Ratingen, Krefeld, Mönchengladbach, Solingen und Wuppertal sowie den Niederrhein. Die Entfernung entscheidet nicht darüber, wie gut jemand betreut wird — die Erreichbarkeit tut es.

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