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— Wissen · 2. Februar 2022 · ca. 1 Min. Lesezeit

Moped­versicherung

Mopedversicherung

Eine Zulassung in Form des amtlichen Kennzeichens benötigen Sie nicht. Allerdings müssen Sie für Ihr Moped eine Haft­pflicht­versicherung nachweisen. Diesen Nachweis erbringen Sie anhand des Versicherungskennzeichens.

Die Moped Haft­pflicht­versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, da es bei selbstverschuldeten Unfällen schnell zu sehr hohen Schäden an anderen Personen und Gegenständen kommen kann. Wer ohne Versicherungskennzeichen unterwegs ist, macht sich zudem strafbar.

Die Moped­versicherung deckt Schäden umfassend ab. Personen-, Sach- und Vermögens­schäden bis 100 Mio EUR und je geschädigte Person max. 12 Mio. EUR.

Diese Haft­pflicht­versicherung zahlt bei berechtigten Forderungen des Unfallgegners und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Der Versicherungs­schutz der Moped­versicherung kann um die Teil­kasko­versicherung ergänzt werden. Die Teil­kasko­versicherung deckt folgende Schäden ab:

  • Brand und Explosion
  • Entwendung
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung. Lawinen
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Tierbiss
  • Glasbruch
  • Kurzschluss

Die Versicherung gilt für zweirädrige Kleinkrafträder wie Mopeds und Mofas bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45km/h.

Auch Pedelecs, E-Bikes, dreirädrige Kleinkrafträder, und Quads bis jeweils 45 km/h, sowie motorisierte Krankenfahrstühle bis 15 km/h werden versichert.

Der Versicherungs­schutz beginnt am 01.03. eines Jahres und endet zum 28.oder 29.02. des Folgejahres, da sich jährlich die Farbe des Versicherungskennzeichens ändert.

Sie fahren Ihr Moped im März noch gar nicht? Kein Problem. Schließen Sie die Versicherung beispielsweise erst im Mai ab, sparen Sie sich so die Kosten für zwei Monate.

Bitte beachten Sie, dass es nach Vertrags­abschluss ca. drei Werktage dauert, bis das Kennzeichen bei Ihnen in der Post liegt.

Rufen Sie uns im Februar an, wir nehmen gemeinsam Ihre persönlichen Daten sowie die Fahrzeugdaten auf. Insbesondere benötigen wir:

  • Die Höchstgeschwindigkeit
  • Die Hersteller-Schlüsselnummer
  • Den Namen des Moped Herstellers
  • Die Fahrgestellnummer
  • Eine Kopie der Betriebs­erlaubnis

Im Anschluss senden wir Ihnen das Moped Versicherungskennzeichen 2022 und den Versicherungsschein zu.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf!

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Haftpflicht: Schäden Drittergesetzliche Pflicht, existenziell wichtig.
  • Teilkasko: Diebstahl, Glas, Wild, Sturm, Hageldie Gefahren von außen.
  • Vollkasko: eigenes Fahrzeugauch bei selbst verschuldetem Unfall und Vandalismus.
  • SchutzbriefPanne und Abschleppen, oft für wenige Euro im Jahr.

Der günstigste Tarif ist selten der beste — die Kasko-Bedingungen machen den Unterschied.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

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2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

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Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Fragen zu diesem Thema?
Wir beraten unabhängig — im Auftrag des Kunden, nicht der Versicherer.
Termin buchenAnfrage senden0211 17600355

Stand: 2. Februar 2022. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich (dieser Beitrag ist älter) — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.

Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.

Häufige Fragen

Teilkasko oder Vollkasko?

Faustregel: Bei neueren oder finanzierten Fahrzeugen lohnt Vollkasko, bei älteren oft Teilkasko. Wir schauen auf Fahrzeugwert, Nutzung und Ihr Sicherheitsbedürfnis.

Kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?

Ja, in der Regel zum Jahresende (Stichtag meist 30. November) oder bei Sonderkündigungs­recht, z. B. nach einer Beitragserhöhung. Wir übernehmen den Vergleich.

Worin unterscheiden Sie sich von Vergleichs­portalen und Ausschließlichkeits­vertretern?

Ein Vertreter darf nur die Tarife eines Hauses anbieten. Ein Portal vergleicht Preise, aber selten Bedingungen — und im Leistungsfall sind Sie allein. Als Makler sind wir gesetzlich Ihrem Interesse verpflichtet, prüfen das Kleingedruckte und vertreten Sie gegenüber dem Versicherer.

Was ist bei Immobilien am Rhein besonders zu beachten?

Die Nähe zum Fluss: Überschwemmung und Rückstau sind nur mit dem Elementar­baustein versichert, den ältere Policen selten enthalten. Gerade in Rheinnähe — von Monheim über Neuss bis Dormagen — ist das der wichtigste Punkt in der Gebäude­versicherung.

Ich pendle nach Düsseldorf — was bedeutet das für meine Verträge?

Vor allem zwei Dinge: Die tatsächliche Fahrleistung gehört korrekt in der Kfz-Versicherung gemeldet, und bei einem Jobwechsel über die Versicherungspflicht­grenze stellt sich die Frage gesetzlich oder privat. Beides prüfen wir mit.

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