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— Wissen · 23. Februar 2022 · ca. 2 Min. Lesezeit

Einbruch Versicherung

Einbruch Versicherung

Ein Einbruch ist stets ein schlimmes Ereignis. Wenn man nach Hause kommt und feststellen muss, dass Einbrecher im Haus waren und in den persönlichen Dingen gewühlt und gesucht haben.

Gut versichert zu sein ist dann wichtig – denn sonst bleibt man im Schadenfall auf den Kosten sitzen.

Wenn Sie Ihr Haus verlassen – auch nur für eine kurze Zeit – schließen Sie immer Ihre Haus-/Wohnungstüre zweifach ab. Verschließen Sie sämtliche Fenster und Balkon- und Terrassentüren. Denken Sie daran, dass auf Kipp gestellte Fenster – offene Fenster – sind!

Mehr Informationen zum Thema Einbruchschutz bietet Ihnen unteranderem die Polizei: https://polizei.nrw/artikel/einbruchschutz-0

Werden Sie Opfer eines Einbruch-/Diebstahls ersetzt die Hausrat­versicherung den Wert der gestohlenen und beschädigten Hausrat- und Wertgegenstände bis zur vereinbarten Versicherungs­summe. Nach einem Einbruch entschädigt die Versicherung auch gestohlenes Geld ebenfalls bis zur vereinbarten Höchstgrenze.

Bitte beachten Sie: Wer viel Geld, Gold und Schmuck in seinem Heim aufbewahrt, muss die Sicherheit erhöhen und sich einen geeigneten Tresor anschaffen. Dieser sollte möglichst fest eingebaut werden.

  • Wenn Sie den Einbruch in Ihrem Heim bemerken, tun Sie bitte nichts unüberlegtes und spielen nicht den starken Mann, denn der/die Täter könnten noch drinnen sein.
  • Rufen Sie die Polizei und warten Sie am besten bis zu deren Eintreffen vor dem Haus.
  • Nehmen Sie zusammen mit der Polizei den Schaden auf
  • Fertigen Sie eine Stehlgutliste an. Bitte geben Sie alle gestohlenen Gegenstände mit allen möglichen Details wie Artikelnummer, Anschaffungsjahr und Preis an. Liegen Ihnen noch Anschaffungsbelege vor, dann legen Sie diese bitte der Liste bei.
  • Fertigen Sie ebenfalls eine Liste der beschädigten Gegenstände an. Hierzu gehören auch Türen, Fenster oder Schränke. Fertigen Sie Fotos der Beschädigungen an.
  • Melden Sie den Schaden möglichst schnell der Versicherung
  • Holen Sie Kostenvoranschläge für die Behebung der Beschädigungen ein.

Bei uns als unabhängigen Versicherungs­makler erhalten Sie eine individuelle Beratung, damit insbesondere bei der Versicherungs­summe keine Fehler passieren und sie bestmöglichst abgesichert sind. Beispielsweise sprechen wir mit Ihnen auch über eventuell speziellen höheren Schutz wegen teurer Fahrräder, hohen Bargeldsummen, Kunstwerken oder mit zu versichernde Garagen. Darüber hinaus spannen wir mit Ihnen den Bogen über ihren weiteren, bisher bestehenden Versicherungs­schutz, z.B. einer Wohn­gebäude­versicherung oder Cyber­versicherung , damit Sie am Ende sicher sein können individuell für sich und ihre Lebensphase bestmöglich abgesichert zu sein.

Kommt es bei Ihnen zu einem Schadensfall unterstützen wir Sie und wickeln diesen mit der Versicherung und Ihnen ab, sodass Sie sich nicht durch die Prozesse der Versicherer wühlen müssen. Eine Schadensmeldung kann dabei ganz einfach bei uns über unsere App erfolgen, sodass Sie auch direkt die Schadensfotos hochladen können.

Tipp: Mehr zum Thema digitalem Diebstahl bzw. Cyberangriff erfahren Sie hier.

Wir informieren Sie gerne über entsprechenden Versicherungs­schutz und helfen Ihnen im Schadenfall gerne weiter.

Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf!

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hageldie Grundgefahren für alles Bewegliche.
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismusinklusive Folgeschäden am Hausrat.
  • Aufräum-, Schutz- und Hotelkostendie Nebenkosten nach dem Schaden.
  • Neuwert-Erstattungheutiger Wiederbeschaffungspreis, nicht der Zeitwert.

Was in Ihrem Tarif tatsächlich gilt, steht in den Bedingungen — genau die prüfen wir.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Fragen zu diesem Thema?
Wir beraten unabhängig — im Auftrag des Kunden, nicht der Versicherer.
Termin buchenAnfrage senden0211 17600355

Stand: 23. Februar 2022. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich (dieser Beitrag ist älter) — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.

Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.

Häufige Fragen

Wie hoch sollte die Versicherungs­summe sein?

Üblich ist ein Wert pro Quadratmeter Wohnfläche. Zu niedrig angesetzt riskieren Sie Unter­versicherung. Wir setzen den Wert mit Ihnen realistisch an.

Sind Fahrräder mitversichert?

Oft ja, teils bis zu einer bestimmten Grenze und mit Zusatzbaustein gegen Diebstahl. Wir prüfen, ob Ihr Rad ausreichend abgesichert ist.

Worin unterscheiden Sie sich von Vergleichs­portalen und Ausschließlichkeits­vertretern?

Ein Vertreter darf nur die Tarife eines Hauses anbieten. Ein Portal vergleicht Preise, aber selten Bedingungen — und im Leistungsfall sind Sie allein. Als Makler sind wir gesetzlich Ihrem Interesse verpflichtet, prüfen das Kleingedruckte und vertreten Sie gegenüber dem Versicherer.

Was ist bei Immobilien am Rhein besonders zu beachten?

Die Nähe zum Fluss: Überschwemmung und Rückstau sind nur mit dem Elementar­baustein versichert, den ältere Policen selten enthalten. Gerade in Rheinnähe — von Monheim über Neuss bis Dormagen — ist das der wichtigste Punkt in der Gebäude­versicherung.

Ich pendle nach Düsseldorf — was bedeutet das für meine Verträge?

Vor allem zwei Dinge: Die tatsächliche Fahrleistung gehört korrekt in der Kfz-Versicherung gemeldet, und bei einem Jobwechsel über die Versicherungspflicht­grenze stellt sich die Frage gesetzlich oder privat. Beides prüfen wir mit.

Das passt dazu.

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