Die Ladesäule wird vornehmlich an einer Gebäudewand oder an einer Säule auf dem Grundstück von einem Elektrofachbetrieb fest installiert.
Neu eingerichtete Ladestationen sollten dem Versicherer immer gemeldet werden, um spätere Probleme bei der Schadenabwicklung zu umgehen.
Die Wallbox ist ein mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteil. Damit wird sie automatisch von der Wohngebäudeversicherung umfasst. Die Gefahren Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und ggf. auch Elementar gelten somit auch für die Ladestation.
Die Wallbox in der Garage, Tiefgarage oder im Carport gilt ebenso als fester Gebäudebestandteil und ist über die Wohngebäudeversicherung mitversichert.
Handelt es sich um mobile Ladestationen (die Wallbox ist nicht fest an der Wand angebracht), sollte zunächst geprüft werden, ob die Gebäudeversicherung auch Schäden durch mobile Ladestationen abdeckt.
Ist dies nicht der Fall, ist Rücksprache mit dem Hausratversicherer zu halten.
In diesem Fall kommt die KFZ – Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters für den Schaden auf.
Zunächst sollten Sie schon bei der Anschaffung darauf achten, dass es sich um eine abschließbare Wallbox handelt. Hierin wird die Ladestation mitsamt des Ladekabels untergebracht. Diese ist weniger vor dem Diebstahl gefährdet und wird von Dieben oft gemieden. Alternativ gibt es die Wallbox auch mit einem RFID Chip. Diese Wallbox kann nur vom Kartenbesitzer selbst aktiviert werden und ist für die Diebe nahezu tabu.
Sollte es dennoch zum Diebstahl kommen, springt hierfür in der Regel Ihre Hausratversicherung ein.
Eine Versicherung schützt letztendlich nicht vor der Entwendung oder Beschädigung der Wallbox, sondern vor den hieraus entstehenden Kosten.
Gerne überprüfen wir für Sie Ihre Verträge bei der Anschaffung einer Wallbox und beraten Sie, wenn eine Erweiterung notwendig werden sollte.
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