
Private Krankenversicherung
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für Ihre PKV
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Wer darf in die private Krankenversicherung?
Ab wann bzw. ab welchem Gehalt kann man sich privat versichern?
&
Was kostet eine private Krankenversicherung?

Ab welchem Gehalt kann man sich privat versichern?

Was kostet eine Private Krankenversicherung?
- Eintrittsalter
- Gesundheitszustand
- Leistungskatalog
Beste private Krankenversicherung / Beste PKV
Grundsätzlich ist dies immer eine individuelle Betrachtung.
Ratingagenturen und Wirtschaftsmagazine versuchen aber anhand von sachlichen Kriterien hier etwas Orientierungshilfe zu bieten. Beispielsweise belegt die HanseMerkur in einem Test des Magazins Wirtschaftswoche Platz 1 von 800 Tarifen. In einer Musterberechnung ergibt sich auch, dass die gleiche Gesellschaft den günstigsten Tarif hat (Selbständig 27 Jahre alt, Max. 1.000 EUR Selbstbeteiligung im Jahr, Versicherungsschutz Komfort, Günstigster Tarif HanseMerkur: KVS3, PSV, 286,43 Euro monatlich). Aber auch andere Gesellschaften schließen in unterschiedlichen Bewertungen oftmals sehr gut ab.
Wie definieren wir "beste"?
Für uns ist vor allem die Regulierung der Versicherungsgesellschaften gegenüber Ihren Versicherten wichtig. Dies erfahren wir nicht nur durch Servicevalue-Auswertungen, sondern vor allem auch durch unsere Erfahrung und das Feedback unserer Kunden. Zusätzlich fließen neben den individuellen Kriterien unserer Kunden, die sich in der Beratung ergeben, folgende Überlegungen und Auswertungen mit ein:
- Ratings der Gesellschaften (s.o.)
- Bilanzkennzahlen der Gesellschaften
- Bestandsentwicklung der Gesellschaften
- Die letzten 10 Jahre der Tarifentwicklung als Prognose für die Stabilität in der Zukunft
- Professionelle & unabhängige Vergleichstools
- Erfahrungswerte aus der Praxis und Feedback unserer Kunden
- Dauerhafte Marktbeobachtungen
- Know-How aus über 20 Jahren Tätigkeit in den Gesellschaften selbst
- Steuertipps zur PKV
- Richtige Formulierung für Arbeitgeberzuschuss in ihrem Arbeitsvertrag
Wie finde ich die beste private Krankenversicherung für mich?
Durch unabhängige & individuelle Beratung!
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Warum dabei die Beratung essentiell ist?
Es sind viele Faktoren entscheidend für den passenden Schutz für Sie. Diese hohe Komplexität, die bei jedem individuell ist, muss bei der Tarifauswahl berücksichtigt werden und im Rahmen von anonymen Ausschreibungen bei den Gesellschaften angefragt werden. Ein kleiner Fehler kann große Folgen haben. Diese können durch unabhängige Beratung von Experten mit entsprechendem Fachwissen vermieden werden. Und sollte doch ein Fehler passieren, haften wir für unsere Beratung. Dies ist überall dort nicht der Fall wo Sie sich selbst kümmern und damit auch selbstverantwortlich sind.
Zu den Faktoren die berücksichtigt werden müssen und jede Entscheidung individuell werden lässt, gehören Fragen, wie:
- Angestellter oder Selbstständiger/Freiberufler?
- Beamter mit Beihilfe?
- Beamtenanwärter oder Referendar?
- Individuelle Leistungswünsche?
- Gesundheitszustand in diversen Rubriken, wie: Psyche, Chronische Krankheiten, Krankenhausaufenthalte, Verletzungen, Allergien, Bluthochdruck, Schilddrüsenerkrankungen, u.s.w.
Sie werden durch uns nicht nur durch den Prozess durchgeleitet und erhalten so eine individuell passende Absicherung durch unabhängige Beratung, sondern auch die spätere Betreuung durch uns als unabhängige Fachberater und die ganzheitliche Einbindung Ihrer gesamten Absicherung durch den Check-Up.
Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
PKV vs. GKV


PKV vs GKV - Die Versorgung im Vergleich
Der Großteil der Menschen in Deutschland hat gar keine Wahl: Er muss sich gesetzlich kranken- und pflegeversichern. Wer dies nicht muss ist freiwillig gesetzlich versichert und kann sich privat versichern, sofern der Gesundheitszustand dies zulässt.
Organisation, Preise und Leistungen im Vergleich
Organisatorisch gibt es einige Unterschiede zwischen den beiden Systemen Kasse und privat.
Während Kassenpatienten ihre medizinischen Leistungen etwa beim Arztbesuch über Chipkarte abrechnen, erhalten Privatpatienten eine Rechnung, die sie erst aus eigener Tasche begleichen, um sich anschließend das Geld von ihrem privaten Versicherer zurückzuholen. Ein solches Vorgehen erleben Kassenpatienten nur in wenigen Situationen, wenn sie etwa mit ihrem Baby einen Osteopathen aufsuchen und sich das Geld anschließend von ihrer Krankenkasse erstatten lassen wollen. Diese Zusatzleistung haben aber nicht alle Kassen im Angebot.
Alle, die als Angestellte oder Selbstständige die Wahl haben zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, sollten sich die nächsten Schritte gut überlegen. Ein Blick auf die Leistungen zeigt, dass die private Krankenversicherung an vielen Stellen Leistungsvorteile bietet. Das gilt zum Beispiel bei der Krankenhausbehandlung: Privat Versicherte haben in den meisten Tarifen Anspruch darauf, die Klinik selbst auszusuchen und vom Chefarzt behandelt zu werden. Gesetzlich Versicherte müssen sich im nächstgelegenen für sie geeigneten Krankenhaus behandeln lassen, für sie ist der jeweils diensthabende Arzt zuständig.
Sie sollten aber nicht nur auf die Leistungen schauen, sondern sich auch über die Beiträge Gedanken machen. Die Beitragshöhe für gesetzlich und für privat Versicherte wird komplett unterschiedlich ermittelt. Bei gesetzlich Versicherten richtet sich der Beitrag nach der Höhe des Einkommens, bei privat Versicherten nicht.
Gesetzlich Versicherte zahlen je nachdem, in welcher Krankenkasse sie Mitglied sind einen Beitragssatz zwischen 14,6 und 16,2 Prozent. Für Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber 7,3 Prozent, den verbleibenden Beitragsanteil übernimmt der Arbeitnehmer aus eigener Tasche. Der Haken für die Beschäftigten: Sollte ihre Krankenkasse den Beitragssatz erhöhen, bleibt das allein bei ihnen hängen, da der Arbeitgeberanteil gesetzlich festgeschrieben ist. Dann bleibt aber noch die Möglichkeit, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln.
Selbstständige, die sich freiwillig für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse entscheiden, zahlen ihren Beitrag meist komplett selbst.
Für Rentner ist die Regelung ähnlich wie für Arbeitnehmer: Der Rentenversicherungsträger zahlt einen Zuschuss von 7,3 Prozent der gesetzlichen Rente, den verbleibenden Beitrag, der für ihre gesetzliche Rente fällig wird, zahlen die Ruheständler selbst. Haben sie weiteres Einkommen, kann es sein, dass weitere Beiträge zu zahlen sind, etwa für Einkommen aus einem Nebenjob zur Rente.
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Private Krankenvollversicherung - PKV
Gesetzlich oder privat krankenversichert? Eine Frage der Versicherungspflichtgrenze.
Schnell wieder gesund werden - das wünschen wir uns alle, wenn wir krank sind. Manchmal geht es aber nicht so schnell und dann ist es wichtig, dass unsere Genesung in guten Händen ist.

Selbstständige in der privaten Krankenversicherung
Die meisten Selbstständigen dürfen dagegen unabhängig vom Einkommen entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Sie sind nicht versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Kasse. Für sie gilt: Sie können sich entweder freiwillig gesetzlich versichern, wenn sie vorher mindestens zwölf Monate gesetzlich versichert waren, oder sie können in die private Krankenversicherung gehen.
Das ist eine Entscheidung mit dauerhaften Folgen: In eine gesetzliche Kasse kommen privat versicherte Selbstständige nur zurück, wenn sie ihre Selbstständigkeit aufgeben und etwa als Angestellte aufgrund ihres Einkommens pflichtversichert werden.
Für bestimmte Berufsgruppen wie etwa für freiberufliche Journalisten gelten jedoch spezielle Regeln. Als Mitglieder der Künstlersozialkasse sind sie ebenfalls in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Von dieser Pflicht können sie sich nur zu Beginn der Selbstständigkeit oder bei einem hohen Einkommen befreien lassen, unter der Bedingung, dass sie sich danach privat versichern.

Angestellte in der privaten Krankenversicherung
Diese Pflicht gilt zum Beispiel für Angestellte, deren Einkommen eine bestimmte Grenze, die Versicherungspflichtgrenze, nicht überspringt. Diese Grenze wird jedes Jahr neu festgelegt und liegt 2023 bei einem Jahreseinkommen von 66.600 Euro Brutto. Verdienen Angestellte in einem Jahr mehr, dürfen sie in die private Krankenversicherung wechseln. Das müssen sie aber nicht tun, denn sie können auch gesetzlich versichert bleiben – dann als freiwilliges Mitglied.

Beamte in der privaten Krankenversicherung
Beamte sind in einer besonderen Situation: Sie haben Anspruch auf eine Beihilfe, die ihr Dienstherr für die medizinische Behandlung gewährt. Deckt die Beihilfe zum Beispiel 50 Prozent der Behandlungskosten ab, muss der Beamte die verbleibenden 50 Prozent mit einer privaten Krankenversicherung absichern. Würden Beamte sich gesetzlich krankenversichern, müssten sie die Beiträge komplett selbst zahlen, da der Dienstherr keinen Arbeitgeberanteil zu den Kassenbeiträgen zahlt. Daher lohnt sich für Beamte in der Regel der Gang in die private Krankenversicherung.

Kinder in der privaten Krankenversicherung
Bei vielen Versicherungen können Kinder in allen Vollversicherungstarifen gegebenenfalls auch ohne Elternteil versichert werden. Dies ist bei einigen Versicherungen bereits ab Geburt des Kindes auch alleine möglich.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung, gibt es keine kostenfreie Familienmitversicherung für Kinder in der PKV. Für jedes Familienmitglied muss ein eigener Beitrag bezahlt werden, also auch für jedes Kind einzeln. Ausnahme: Liegt das Einkommen des Selbständigen unter der Versicherungspflichtgrenze, dürfen die Kinder kostenfrei beim Ehepartner mitversichert werden, wenn dieser Kassenmitglied ist. Geregelt ist das in Paragraf 10 des Sozialgesetzbuches.
Eltern sollten bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung auf folgende Auswahlkriterien achten:
Der abgesicherte Tarife sollte gar keine oder eine geringe Selbstbeteiligung haben. Für viele Eltern sind, neben der Schulmedizin, auch Leistungen für Naturheilkunde und Heilpraktiker, wie z.B. eine Osteopathische Behandlungen wichtig.
Ein gute Zahnabsicherung, vor allem für Kieferorthopädische Behandlungen sollte gewählt werden.
Im stationären Bereich, wenn das Kind mal ins Krankenhaus muss, wird von den meisten Eltern ein 1/2 Bettzimmer mit Chefarzt gewünscht. Zudem sollte hier auch eine Regelung für Rooming-In im Krankhaus vorhanden sein. Somit kann ein Elternteil im Krankenhaus an der Seite des Kindes sein, das Kind begleiten und Geborgenheit geben.
In der PKV gibt es die sog. Nachversicherungsgarantie für Neugeborene. Ist ein Elternteil in der PKV, unterliegt der Versicherer der Pflicht einer Nachversicherung des Kindes. Voraussetzung dafür ist, dass der Krankenversicherungsschutz der Eltern bereits seit mindestens drei Monaten besteht. Die Kindernachversicherung erfordert weder eine Risikoprüfung beim Kind noch die Zahlung irgendwelcher krankheitsbedingter Zuschläge. Kommt ein Kind mit einer Vorerkrankung oder Behinderung auf die Welt, ist das die einmalige Chance, das Kind jemals privat zu versichern.
Diese Möglichkeit der Kindernachversicherung besteht nur einmalig. Ausgeübt werden kann sie längstens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach der Geburt. Die Versicherungsleistungen entsprechen dem Umfang des beim Elternteil vereinbarten Versicherungsschutzes. Einige Unternehmen ermöglichen für Kinder einen erweiterten Schutz. Außerdem fällt die Selbstbeteiligung geringer aus als bei den Eltern.

Studenten in der privaten Krankenversicherung
Mit Aufnahme eines Studiums an einer staatlich anerkannten Hoch- oder Fachhochschule tritt für Studenten die Versicherungspflicht ein. Das bedeutet, dass sich ein Student in der gesetzlichen Studentenversicherung versichern muss.
Allerdings kann sich ein Student bis zu 3 Monaten nach Aufnahme seines Studiums von seiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Studentenversicherung befreien lassen und sich privat versichern.
Insbesondere Studenten, die bei Ihren Eltern vor Aufnahme des Studiums bereits privat versichert waren, sollten sich auf alle Fälle von der Versicherungspflicht befreien lassen, um weiterhin privat versichert zu bleiben.
Studenten, die über ihre Eltern Anspruch auf Familienversicherung haben, können solange beitragsfrei in der GKV versichert bleiben, wie der Anspruch auf Familienhilfe (für Studierende bis zum 25. Lebensjahr) andauert.
Das Recht auf Befreiung von der Versicherungspflicht tritt dann nach dem Ausscheiden aus der Familienversicherung ein. Eine Befreiung kann im Anschluss daran innerhalb von 3 Monaten erfolgen.
Mit Vollendung des 30. Lebensjahres oder Überschreiten des 14. Fachsemesters scheiden Studenten grundsätzlich aus der Versicherungspflicht aus. Spätestens ab dem Zeitpunkt, kann sich ein Student PKV versichern lassen, was in den meisten Fällen deutlich günstiger ist.
Mit einem Optionstarif (bei einigen Krankenversicherungen bereits ab 1 EUR pro Monat) oder eine Anwartschaft, sichern sich Studenten die Private Krankenversicherung für später ab. Gerade für Beamtenstudiengänge ist dies eine gängige Praxis. Aber auch für Studenten die später aufgrund Ihres Einkommens in der Lage sein werden, in die private Krankenversicherung zu wechseln, kann ein Optionstarif oder eine Anwaltschaft durchaus sinnvoll sein.
Dadurch erreicht der Student eine „Konservierung“ seines heutigen Zustandes der Gesundheit. Dabei wird die Gesundheitsprüfung heute durchgeführt und spätere Veränderungen werden nicht berücksichtigt. Oftmals nutzen Studenten während der stressigen Prüfungszeit psychologische Sitzungen um damit klar zu kommen und Stress abzubauen. Eine solche Therapie führt meist später zu einer Ablehnung des Antrags und kann hier mit Options- oder Anwartschaftstarifen verhindert werden.
Wer also heute einen Optionstarif abschließen möchte, der sollte sich genau überlegen welcher Versicherer es werden soll und die Auswahlkriterien beachten. Denn nur bei dem heute ausgewählten Versicherer, kann die Option in Zukunft in Anspruch genommen werden.

Rentner in der privaten Krankenversicherung
Rentner haben sich schon während des Erwerbslebens für die eine oder die andere Form der Krankenversicherung entschieden. Ab dem 55. Lebensjahr können privat Krankenversicherte in der Regel nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Umgekehrt ist ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Absicherung möglichst früh zu empfehlen, da die private Krankenversicherung teurer wird, je älter der Versicherte beim Vertragsabschluss ist.
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Beitragsunterschiede PKV und GKV
Ausgenommen von ganz wenigen Tarifen in der PKV erhalten Sie hier deutlich bessere Leistungen als in der GKV und dies auch noch in der Regel für einen günstigeren Beitrag. Jedoch hört man immer wieder von Freuenden/Bekannten oder auch der Presse, dass die Beitragssteigerung im Alter in der PKV dramatisch zunimmt. Um dies einmal neutral zu beleuchten stellen wir Ihnen nachfolgend einige Fakten zusammen, um sich selbst ein Bild machen zu können:
„Der Anteil der privat Versicherten, die eine Prämie entrichten, die den Höchstbeitrag der GKV überschreitet, lag nach Angaben des WIP im Jahr 2012 bei 0,5 Prozent der Versicherten.“ Laut einer offizielle Aussage der Bundesregierung (BT-Drs 18/8590) auf eine Anfrage zur Belastung von Rentnern in der PKV.
Beitragskalkulation in der PKV
„Der Beitrag für die private Krankenversicherung steigt nicht mit dem Alter des Versicherten.“
Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung werden so kalkuliert, dass der Beitrag theoretisch über die Laufzeit konstant gehalten werden kann. Da man in jungen Jahren nicht so viel Kosten verursacht wie im Alter bezahlt man in diesen Jahren etwas mehr. Das hier gebildete Kapital nennt sich „Alterungsrückstellungen“. Diese Alterungsrückstellungen dienen im Alter dazu den Beitrag gleich zu halten. Dies sehen Sie hier einmal grafisch dargestellt.
Private Krankenversicherung: Beitragsentwicklung und Vorsorge fürs Alter
Auch in der private Krankenversicherung kommt es immer wieder zu Beitragserhöhungen, jedoch sind hier Leistungskürzungen vertraglich ausgeschlossen. (Anm.: dies ist in der GKV nicht ausgeschlossen, sondern findet immer wieder statt)
Die private Krankenversicherung ist nach dem Kapitaldeckungsprinzip kalkuliert. Das bedeutet, dass hier Gelder angespart werden („Alterungsrückstellungen“), um höhere Gesundheitsausgaben im Alter zu finanzieren. Im Gegensatz hierzu steht die gesetzliche Krankenversicherung, die nach dem Umlageverfahren kalkuliert ist. Das bedeutet, dass die Beiträge, die eingenommen werden sofort für die laufenden Gesundheitsausgaben verbraucht werden. Hier wird somit nicht angespart.
Im Dezember 2022 betrug die Summe der Alterungsrückstellungen in der PKV 314 Mrd.
Beitragsanpassung Private Krankenversicherung
In der Presse hört man immer wieder von sehr hohen Beitragssteigerungsraten in der privaten Krankenversicherung und diese werden dann gerne benutzt, um hier mit den Ängsten der Bürger zu spielen. Doch es lohnt sich hier einmal ganz sachlich die Steigerungen zu analysieren.
Beitragserhöhungen darf der Versicherer nur vornehmen, wenn die Bedingungen des Versicherungsaufsichtsgesetz entsprechend erfüllt sind. Vereinfacht dargestellt müssen die tatsächlichen Kosten von den kalkulierten Kosten stark abweichen. Weichen die Kosten nur leicht ab darf der Versicherer den Beitrag nicht anpassen bis irgendwann in den folgenden Jahren der Wert erreicht wird. Dann darf angepasst werden und die Werte der Vorjahre müssen mit angepasst werden. Daher ist der Anpassungswert dann etwas höher. Jedoch sollte zum fairen Vergleich der Durchschnittswert der Jahre betrachtet werden. (s. hierzu folgenden Grafik)
Beitragsentwicklung Private Krankenversicherung
Die hier aufgeführten Durchschnittszahlen zur Beitragsentwicklung sind Durchschnittswerte aller PKV Anbieter. Der Vollständigkeit halber soll erwähnt sein, dass es hierunter natürlich auch Ausreißer nach oben wie auch deutlich nach unten gibt. Daher ist eine gute Beratung unerlässlich, um hier lediglich Versicherer zu berücksichtigen die entsprechend vorsichtig kalkulieren.
Berechnet man den Durchschnitt der Beitragssteigerung von 2008 bis 2014 aller privaten Krankenversicherer ergibt sich ein Wert von 1,9%. Vergleicht man dies mit der durchschnittlichen Beitragssteigerung der gesetzlichen Krankenversicherung im selben Zeitraum liegt dieser bei 2,7%. Hierbei wurden natürlich noch keine Leistungskürzungen oder Zuzahlungen in der GKV mitberücksichtigt. Diese verteuern den Beitrag weiter.
Medizinisch-technischer Fortschritt
Hauptpreistreiber in der Krankenversicherung (GKV und PKV) sind:
- höhere Personalkosten in den medizinischen Berufen
- höhere Lebenserwartung
- medizinisch-technischer Fortschritt (neue Behandlungsmethoden)
- niedrigere Verzinsung der Rückstellungen
Die gestiegenen Kosten der letzten Jahre sind maßgeblich auf die o.g. 4 Bereiche zurückzuführen. Hierbei sind beide Krankenversicherungssysteme in etwa gleich betroffen, was auch der ähnlichen Beitragsentwicklung zu entnehmen ist. Wie sie auch der Grafik oben entnehmen können ist das System der PKV etwas weniger betroffen als das der GKV.
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Beitragsentwicklung und Leistungskürzungen
in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Beitragsentwicklung Gesetzliche Krankenversicherung
Der Höchstbeitrag zur GKV liegt 2023 bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6%, einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,6% und einem Pflegebeitragssatz von 3,4% für kinderlose Versicherte (Steigerung des Beitragssatzes 2023 noch nicht bekannt) bereits bei ca. 978 EUR. Damit liegt der Höchstbeitrag gegenüber dem Vorjahr um über 5% höher.
Evtl. bestehende Zusatzversicherung und Zuzahlungen sind hier natürlich noch nicht berücksichtigt!
Vergleicht man den Höchstbeitrag von 1970 (50,31 Euro) mit dem Höchstbeitrag von 2023 (ca. 978 Euro) ergibt sich eine durchschnittliche Beitragssteigerung von weit über 5% p.a.
Die Beitragssteigerung in der GKV würde noch deutlich höher ausfallen, wenn die GKV nicht mit sehr hohen Bundeszuschüssen weiter gestützt werden würde. 2023 beträgt der Bundeszuschuss mind. 16,5 Milliarden Euro.
Mehr zu den Beiträgen und der starken Beitragserhöhung 2023 erfahren Sie hier:
Leistungskürzungen GKV und strukturelle Probleme
Um die Kostensteigerung auch in der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzieren werden hier neben Beitragssteigerungen, vor allem auch Leistungen gekürzt und Zuzahlungen für Leistungen vereinbart. Zusätzlich wurden in der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen erheblich gekürzt und Zuzahlungen eingeführt. Darunter leiden zu vorderst ältere oder Kranke Versicherte.
Auf diesen Grafiken sehen Sie, dass sich nicht nur der Beitrag stark nach oben entwickelte, sondern auch zeitgleich immer mehr Leistungen gestrichen oder Zuzahlungen eingeführt wurden. Wir können davon ausgehen das dieses Szenario uns auch in Zukunft in der GKV begleiten wird.
Fazit Beitragsentwicklung PKV/GKV im Vergleich
Durchschnittliche Steigerung in der GKV und der PKV nahezu identisch. Tendenz ist eher etwas geringer in der PKV.
„Im 10 Jahresmittelwert beträgt der durchschnittliche Steigerungssatz in der GKV 3,4% und in der PKV 2,8%“ (siehe Grafik)
Die PKV ist der GKV auch im Alter überlegen da Sie neben dem Kapitaldeckungssystem auch noch eine günstigere Risikostruktur sowie Risikoadäquate Prämien erhebt. Das bedeutet ist jemand bei Antragsstellung kranker als andere muss dieser mehr bezahlen oder wird evtl. erst gar nicht versichert.