
Produkthaftpflichtversicherung /
Produkthaftungsversicherung
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Ein fehlerhaftes Produkt richtet nicht nur Eigenschäden an, sondern kann vor allem auch Schäden und damit Schadenersatzansprüche bei Dritten verursachen.
Produkthaftpflichtversicherung in Kürze
- Schützt Hersteller vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die aufgrund von fehlerhaften Produkten entstanden sind
- Die Produkthaftpflichtversicherung muss in Verbindung mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden
- Die konventionelle Produkthaftpflichtversicherung ist oftmals in der Betriebshaftpflichtversicherung bereits integriert und leistet bei Personen- und Sachschäden und den aus diesen Schäden resultierenden Vermögensschäden.
- Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung als Absicherung gegen echte Vermögensschäden muss individuell dazu gebucht werden und eignet sich vor allem für Hersteller und Händler von Zwischenprodukten
- Deckt keine Eigenschäden, wie Rückrufkosten, ab
Für wen ist die Produkthaftpflichtversicherung geeignet?
Es haften nicht nur Produkthersteller, sondern auch beispielsweise Gastronomen als Produzenten von Speisen, sog. Quasihersteller die ihr Logo auf fremdproduzierte Waren drucken und auch Händler, wenn der Hersteller des Produktes nicht festgestellt werden kann.
Schadensbeispiele für eine Produkthaftpflichtversicherung
- Ein Produzent von Heizdecken erhält Schadensersatzforderungen seiner Kunden, da aufgrund der fehlerhaften Decken und der überhöhten Temperaturen Verbrennungen entstanden sind.
- Die von einem Zulieferer produzierten Teile für den Einbau in die Produkte eines seiner Kunden erweisen sich als fehlerhaft. Da nicht klar ist welche Produkte genau betroffen sind, entsteht einer großer Aufwand zur Überprüfung.