
Haftpflichtversicherung:
Privat-Haftpflicht, KFZ-Haftpflicht, Tierhalterhaftpflicht,
Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht,
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Gewässerschadenhaftpflicht
Unabhängige Beratung und Vergleich
beim Versicherungsmakler in Düsseldorf
und Umgebung: Wuppertal, Krefeld, Neuss, Mönchengladbach, Solingen,
Ratingen, Langenfeld, Hilden, Dormagen, Meerbusch, Monheim am Rhein, ...
Aus Schaden wird man klug, aber selten reich.
Haftpflicht
Eine unbedachte Bewegung, und schon ergießt sich Ihr Rotwein über das helle Sofa Ihres Gastgebers. Oder deutlich schlimmer: Auf dem Weg zum Sport übersehen Sie als Radfahrer eine Fußgängerin und verletzen sie schwer.
Bereits eine kleine Unachtsamkeit kann zu einer finanziellen Belastungsprobe werden, denn wenn Sie Schäden bei anderen verursachen, haften Sie dafür. So gibt es das Bürgerliche Gesetzbuch vor. Das heißt am Beispiel des Radfahrers: Stürzt die Fußgängerin so unglücklich, dass sie fortan einen Rollstuhl benötigt, muss er als Unfallverursacher für sämtliche Ausgaben aufkommen. Dazu gehören Schmerzensgeld und Behandlungskosten, die die Krankenkasse der Verletzten von ihm zurückverlangt. Bleibt die Passantin invalide und kann nicht mehr arbeiten, muss er auch für eine Rente aufkommen. Um sich gegen derartige Schadenersatzforderungen zu wappnen, sollte in keinem Haushalt eine private Haftpflichtversicherung fehlen.
Bei manchen Schäden hilft aber auch die Privathaftpflichtversicherung nicht weiter. Um Extraschutz müssen Sie sich beispielsweise kümmern, wenn Sie eine Immobilie vermieten oder ein Hund zu Ihrem Haushalt gehört. Und natürlich brauchen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn Sie ein Fahrzeug halten.
Weitergehende Informationen zu den einzelnen Kategorien der Haftpflichtversicherungen erhalten Sie hier:

Privathaftpflichtversicherung
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Privathaftpflichtversicherung nicht, doch sie ist unverzichtbar, um sich vor den wirklich schweren Fällen zu schützen, in denen zum Beispiel ein Mensch verletzt wird oder hoher Sachschaden entsteht. Doch auch kleinere Schäden, die weitaus häufiger vorkommen, können ohne Haftpflichtvertrag finanziell sehr unangenehm werden. Es gibt Sicherheit, zu wissen, dass der Haftpflichtversicherer einspringen würde, zum Beispiel wenn:
- Sie versehentlich im Zug das Notebook eines Mitreisenden vom benachbarten Tisch reißen.
- Ihr achtjähriger Sohn beim Spielen ein abgestelltes Fahrrad umstößt, das dann gegen ein parkendes Auto fällt und dieses beschädigt.
- Sie sich aus Versehen auf die Brille eines Freundes setzen.
- Sowie viele weitere Möglichkeiten im Alltag eines Jeden.
Die Opfer der Missgeschicke bekommen die Kosten für eine Reparatur ersetzt. Müssen neue Gegenstände angeschafft werden, erstattet der Versicherer allerdings nur den Zeitwert der beschädigten Güter. Das ist zum Beispiel bei der Hausratversicherung anders, denn diese erstattet im Schadensfall den Neuwert.
Unbegründete Schadenersatzansprüche wehrt der Haftpflichtversicherer jedoch ab: Er prüft zum Beispiel, ob Ihnen tatsächlich der alleinige Vorwurf zu machen wäre, wenn Sie im Zug ein fremdes Notebook vom Tisch reißen würden, oder ob Sie quasi gar nicht anders konnten, weil Ihr Nachbar den Rechner so platziert hatte, dass er bei kleinster Erschütterung vom Tisch fallen musste. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten dafür.
Das sollte der Vertrag bieten:
Sie sollten mit Ihrem Haftpflichtversicherer eine Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden vereinbaren. Wer noch einen Vertrag hat, der vor vielen Jahren abgeschlossen wurde, überprüft am besten, welche Versicherungssumme damals festgelegt wurde, und erhöht sie gegebenenfalls.
Auch abseits der Versicherungssumme lohnt es sich, einen Vertrag, den Sie vor über fünf Jahren abgeschlossen haben, an die heutige Zeit anzupassen. Denn heute bieten viele Tarife deutlich umfangreichere Leistungen als früher. Allerdings gilt hier wie bei vielen Versicherungen: Vergleichen Sie die Angebote. Denn die Tarife sind zum Teil ganz unterschiedlich gestaltet. Hierbei bieten wir hnen als Versicherungsmakler unsere Hilfe an.
Es gibt bestimmte Lebenssituationen, in denen die Haftpflichtversicherung unabhängig vom Tarif immer Schutz bietet, zum Beispiel, wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer am Straßenverkehr teilnehmen und einen Schaden verursachen. Auch für Urlaubsreisen ins Ausland gilt der Schutz der deutschen Privathaftpflichtversicherung: Wer also etwa beim Skifahren in Österreich jemand anders zu Fall bringt und für dessen kaputte Ausrüstung und medizinische Versorgung aufkommen muss, kann sich an seinen deutschen Haftpflichtversicherer wenden.
Doch so eindeutig sind die Regelungen nicht in jeder Situation. Wir haben für unsere Untersuchungen der privaten Haftpflichtversicherung deshalb einen Grundschutz definiert – einen Leistungskatalog, den die Haftpflichttarife mindestens bieten sollten. Zum Grundschutz gehört zum Beispiel, dass Mietsachschäden bis mindestens 300 000 Euro abgesichert oder dass Schäden durch häusliche Abwässer mit bis zu 5 Millionen Euro versichert sind. Erst seit einigen Jahren gehört auch zum Grundschutz, dass Schäden an fremden Computern, die etwa durch unbeabsichtigt übertragene Computerviren entstanden sind, bis zu einer Höhe von mindestens 50 000 Euro versichert sein sollten. Gerade wenn Sie einen sehr alten Vertrag haben, könnte diese Leistung dort nicht genannt sein. Zwar gilt in dem Fall: Leistungen, die nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, muss der Versicherer übernehmen. Es kann aber sein, dass er sich erst einmal weigert, einzuspringen. Wenn Sie es nicht auf eine lange Auseinandersetzung ankommen lassen wollen, suchen Sie sich lieber einen neuen Tarif aus, der diese Leistung ausdrücklich beinhaltet.
Zusätzlich zu den Leistungen des Grundschutzes bieten die Versicherungsunternehmen in ihren Tarifen zahlreiche weitere Leistungen an – mal mehr, mal weniger. Viele Versicherer arbeiten mit unterschiedlichen Leistungspaketen zu unterschiedlichen Preisen. Je mehr darin enthalten ist, desto teurer wird es in der Regel. Einige dieser Zusatzleistungen können je nach Lebenssituation besonders wertvoll sein, weil Sie so vermeiden, dass etwa der Nachbarschaftsfrieden oder eine Freundschaft aufs Spiel gesetzt werden, nur weil die Versicherung die Kosten für Schäden nicht übernimmt.
Deshalb kann es sich lohnen, einen Tarif abzuschließen, der etwas teurer ist, dafür aber vor besonderen Alltagsrisiken schützt, wie folgende Beispiele zeigen: Deliktunfähige Kinder: Die Fünfjährige will ihren Puppenwagen unbedingt an einem Fahrrad vorbeischieben. Doch sie schafft es nicht und bleibt hängen. Das Rad fällt um und beschädigt das geparkte Auto der netten Nachbarin.
Das Problem: Kinder unter sieben Jahren sind deliktunfähig, im Straßenverkehr unter zehn Jahren. Das heißt, sie haften nicht für Schäden, die sie verursachen. Eltern haften in solchen Fällen nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ist den Eltern kein Vorwurf zu machen, muss auch die Haftpflichtversicherung des fünfjährigen Mädchens beziehungsweise die seiner Familie nicht für den Schaden aufkommen. Die Nachbarin bleibt auf den Reparaturkosten sitzen, und den Eltern des Mädchens bleibt ein sehr ungutes Gefühl. Eltern kleiner Kinder sollten daher darauf achten, dass ihre Versicherung Schäden durch deliktunfähige Kinder einschließt. Denn einige Versicherer zahlen trotzdem und übernehmen Schäden durch deliktunfähige Kinder – wenn auch nur bis zu einer begrenzten Höhe. Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen: Der Versicherte leiht sich von seinem Freund eine Bohrmaschine, um in der neuen Wohnung Lampen anzubringen. Er legt sie kurz auf dem Tisch ab. Als es an der Tür klingelt, stolpert er über das Kabel. Die Maschine fällt vom Tisch und geht kaputt. Der Haken: Der Versicherer muss nicht für den Schaden aufkommen, denn Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen fallen grundsätzlich nicht unter den Versicherungsschutz. Es gibt aber Versicherer, die trotzdem zahlen – zumindest bis zu einer bestimmten Höhe.
Gefälligkeitshandlungen:
Der Versicherte hilft seinem Nachbarn beim Umzug ins Eigenheim. Der Helfer hat sich zu viel zugemutet und lässt im neuen Treppenhaus des Nachbarn eine schwere Kiste fallen. Das Treppengeländer wird zerkratzt, mehrere der teuren Bodenfliesen bekommen einen Sprung. Die Schwierigkeit: Auch hier müsste der Versicherer des Umzugshelfers nicht einspringen. Denn in so einer Situation wird meist von einem „stillschweigenden Haftungsausschluss“ ausgegangen. Das bedeutet, dass der Umziehende keinen Anspruch darauf hat, dass seine Helfer ihm einen etwaigen Schaden ersetzen. Das ist ärgerlich, gerade wenn es dann unter Freunden zum Streit ums Geld kommt. Gut dran ist dann der Umzugshelfer, dessen Haftpflichtversicherung trotz des Haftungsausschlusses einspringt – zumindest bei Schäden bis zu einer bestimmten Höhe.
Forderungsausfall:
Selbst eine Haftpflichtversicherung zu haben ist wichtig. Doch was, wenn zum Beispiel ein Inline-Skater Sie umfährt und zu Fall bringt, aber keinen Haftpflichtschutz hat und selbst zahlungsunfähig ist? Dann ist es hilfreich, wenn Ihr eigener Vertrag eine Forderungsausfalldeckung enthält: Unter Umständen springt Ihre Versicherung dann ein, vorausgesetzt, es handelt sich um einen größeren Schaden (über 2 500 Euro). Bevor Ihr Versicherer zahlt, müssen Sie aber alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Geld vom Schadenverursacher zu erhalten.
Selber rechnen:
Privathaftpflichtversicherung