
Private Krankenzusatzversicherung:
Zahnzusatzversicherung, Krankenhauszusatzversicherung,
Krankentagegeld, Brillenzusatzversicherung, u.v.m.
Unabhängige Beratung und Vergleich
beim Versicherungsmakler in Düsseldorf:
und Umgebung: Wuppertal, Krefeld, Neuss, Mönchengladbach, Solingen,
Ratingen, Langenfeld, Hilden, Dormagen, Meerbusch, Monheim am Rhein,...
Mit zusätzlichen Verträgen können Kassenpatienten in bestimmten Situationen zu Privatpatienten werden, zum Beispiel im Krankenhaus.
Krankenzusatzversicherungen -
Notwendige Ergänzungen zur gesetzlichen Krankenversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden immer weiter reduziert. Und den gesetzlich Versicherten erwarten heute stetig steigende Zuzahlungen bei Medikamenten und Zahnersatz sowie höhere Eigenbeteiligungen beim Arztbesuch. Mit einer privaten Zusatzversicherung können Sie das gelassen sehen. Denn sie sichern sich Medizin erster Klasse zu Top-Konditionen und können Eigenbeteiligungen auf ein Minimum reduzieren.
Einbett- statt Mehrbettzimmer im Krankenhaus, eine höhere Erstattung für teuren Zahnersatz, 100 Euro Zuschuss für die neue Brille, anstatt diese komplett selbst zahlen zu müssen: Der Blick auf den Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen weckt bei vielen Versicherten den Wunsch nach mehr Leistungen. Die privaten Krankenversicherer haben verschiedene Zusatzversicherungen entwickelt, mit denen gesetzlich Versicherte die Lücken im Schutz der Krankenkassen zumindest teilweise schließen können.
Im Angebot sind zum Beispiel die Auslandsreise-Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung, Zahnzusatzversicherungen, Krankenhauszusatzversicherungen oder auch Versicherungspakete, die bestimmte Leistungen wie etwa Zuschüsse zu Brille, Heilpraktikerbehandlungen und zum Zahnersatz kombinieren.
Die Verträge für den Zusatzschutz sind zum Teil sinnvoll oder sogar unbedingt zu empfehlen. Das gilt insbesondere für die Auslandsreise-Krankenversicherung, die jeder gesetzlich Versicherte unbedingt abschließen sollte, der außerhalb Deutschlands Urlaub macht.
Für gesetzlich versicherte Selbstständige kann außerdem die Krankentagegeldversicherung sehr wichtig sein: Mit ihr überbrücken sie eine längere Verdienstausfall-Phase, denn sie haben keinen Arbeitgeber, der ihnen in den ersten Wochen einer Krankheit das Gehalt weiterzahlt wie bisher.
Ab der siebten Krankheitswoche können Selbstständige das reguläre Krankengeld von ihrer gesetzlichen Kasse bekommen. Dafür müssen sie eine entsprechende Wahlerklärung abgeben. Für die Zeit davor können sie sich mit einem Wahltarif ihrer Kasse absichern, oder sie sichern das Risiko krankheitsbedingten Verdienstausfalls komplett über eine private Krankentagegeldversicherung ab.
Für alle Zusatzversicherungen gilt: Die Beitragshöhe hängt von der Art und dem Umfang der gewählten Leistungen ab. Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto günstiger ist der Schutz.
Im Angebot sind zum Beispiel die Auslandsreise-Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung, Zahnzusatzversicherungen, Krankenhauszusatzversicherungen oder auch Versicherungspakete, die bestimmte Leistungen wie etwa Zuschüsse zu Brille, Heilpraktikerbehandlungen und zum Zahnersatz kombinieren.
Die Verträge für den Zusatzschutz sind zum Teil sinnvoll oder sogar unbedingt zu empfehlen. Das gilt insbesondere für die Auslandsreise-Krankenversicherung, die jeder gesetzlich Versicherte unbedingt abschließen sollte, der außerhalb Deutschlands Urlaub macht.
Für gesetzlich versicherte Selbstständige kann außerdem die Krankentagegeldversicherung sehr wichtig sein: Mit ihr überbrücken sie eine längere Verdienstausfall-Phase, denn sie haben keinen Arbeitgeber, der ihnen in den ersten Wochen einer Krankheit das Gehalt weiterzahlt wie bisher.
Ab der siebten Krankheitswoche können Selbstständige das reguläre Krankengeld von ihrer gesetzlichen Kasse bekommen. Dafür müssen sie eine entsprechende Wahlerklärung abgeben. Für die Zeit davor können sie sich mit einem Wahltarif ihrer Kasse absichern, oder sie sichern das Risiko krankheitsbedingten Verdienstausfalls komplett über eine private Krankentagegeldversicherung ab.
Für alle Zusatzversicherungen gilt: Die Beitragshöhe hängt von der Art und dem Umfang der gewählten Leistungen ab. Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto günstiger ist der Schutz.

Zahnzusatzversicherung
Zahnersatz wird immer kostenintensiver: Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nur noch einen Festzuschuss mit einem Bonus von maximal 30%, was lediglich für Standard-Materialien ausreicht. Das wissen Sie als Patient sehr genau.
Mit einer ergänzenden Zahnzusatzversicherung bleiben die Patienten nicht allein auf den restlichen Kosten sitzen, sondern können sich einen Teil der Ausgaben etwa für ein Implantat oder eine Brücke zurückholen.
Aber Vorsicht: Die Leistungen der Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich zum Teil immens. Und: Wenn Sie den Vertrag erst abschließen, wenn sich bereits abzeichnet, dass eine Zahnbehandlung ansteht, haben Sie nichts vom zusätzlichen Schutz. Denn der private Versicherer zahlt nicht für Behandlungen, die der Zahnarzt dem Patienten bereits vor Vertragsabschluss angeraten hat. Außerdem setzen die Versicherer nach der Unterschrift in der Regel zunächst eine Wartezeit von acht Monaten voraus. Vor Ablauf dieser Frist kommen sie nicht für Behandlungskosten auf. Deshalb gilt: Je früher die Zusatzversicherung abgeschlossen wird, desto besser und desto größer ist die Chance, die Behandlungskosten wie gewünscht erstattet zu bekommen.

Verdienstausfall / Krankentagegeld
Finanzielle Sicherheit ist besonders wichtig, wenn Sie einmal krank sind. Denn schneller als man denkt, können Einkommensverluste auf einen zukommen, mit denen man nicht rechnet. Dann ist es gut, wenn ein Tagegeld die finanzielle Lücke schließt.
Die Leistung setzt nach der Gehaltsfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, ab der 7. Woche einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit ein.
Die Höhe des Versicherungsschutzes sollte so bemessen sein, dass die Differenz zwischen dem von der GKV gezahlten Krankengeld und dem Nettoeinkommen ausgeglichen wird.

Krankenhauszusatzversicherung / Stationär
Privat- und Komfortpatient im Krankenhaus
Mit einer privaten Krankenhauszusatzversicherung können Patienten ihren Status in der Klinik verbessern. Je nach Vertrag haben sie dann zum Beispiel wie Privatpatienten Anspruch darauf, dass sie im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht und vom Chefarzt behandelt werden.

Brille, Heilpraktiker und mehr
Im Angebot haben die privaten Versicherer auch Angebote, mit denen sich gesetzlich Versicherte zusätzlich Zuschüsse für ihre Brille oder etwa für eine Heilpraktikerbehandlung im Rundum-Paket sichern können. Vor Abschluss lohnt sich in jedem Fall ein genauer Vergleich, was alles im Vertrag inbegriffen ist. Der Preis für diese Versicherungspakete richtet sich nach dem Leistungsumfang und wie bei den anderen Verträgen für privaten Krankenversicherungs- schutz auch nach Alter und Gesundheitszustand der Versicherten.


Private Pflegeversicherung
Pflegeversicherung wird noch wichtiger!
Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter, daher werden immer mehr Menschen in Zukunft auf eine Pflege im Alter angewiesen sein. Doch auch jüngere Menschen können unvorhergesehen pflegebedürftig z.B. durch einen Unfall oder einer plötzlich auftretenden Krankheit werden.
Die Leistungen aus der staatlichen Pflegeversicherung reichen schon heute nicht aus und es drohen drastische Beitragserhöhungen oder weitere Leistungseinschränkungen. Die Finanzierung der Pflege bedürftiger Menschen ist und bleibt eines der größten Herausforderungen unserer Gesellschaft.
Pflegeversicherung mit staatlichen Zuschüssen
Die staatlich geförderte Pflegevorsorge „Pflege-Bahr“ (PB), genannt nach dem Initiator dieser Vorsorge, fördert ausschließlich Tagegeldversicherungen, bei der der Versicherte selber mindestens 10 EUR Monatsbeitrag zahlen muss, um monatlich 5 EUR staatliche Förderungen zu erhalten. Zu Berücksichtigen ist, dass der Kunden mindestens 18 Jahre alt ist, eine fünfjährige Wartezeit eingehalten wird und noch keine Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung geflossen ist. Der staatlichen Förderbeitrag wird vom Versicherer beantragt.
Gerade in jungen Jahren für die Förderung von 60 EUR pro Jahr zu einer Absicherung, die bereits einen großen Anteil der Versorgungslücke schließt.
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