
Unfallversicherung
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Unfallversicherung
Wenn Verletzungen so schwer sind, dass dauerhafte Beeinträchtigungen bleiben mildert eine private Unfallversicherung dann zumindest die finanziellen Folgen.
Die Versicherung zahlt unabhängig davon, ob ein Unfall beim Fahrradausflug am Sonntag, beim Wandern in den österreichischen Alpen oder auf der Fahrt zur Arbeit passiert ist.
Der Versicherte erhält eine vorab vereinbarte Summe, wenn er infolge eines plötzlich von außen auf seinen Körper wirkenden Ereignisses unfreiwillig eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung erleidet. Dauerhaft heißt in der Regel „für mindestens drei Jahre“. In dem Fall zahlt der Unfallversicherer eine größere Summe, die helfen kann, das Zuhause behindertengerecht umzubauen und weitere organisatorische Vorkehrungen zu treffen.
Sollte ein Versicherter, der einen Unfall hat, bereits größere Vorschädigungen (mehr als 25 Prozent) haben, kann es ebenfalls sein, dass er nicht so viel Geld wie erwartet aus der Versicherung bekommt. Denn Vorschädigungen werden auf die durch den Unfall entstandenen Beeinträchtigungen angerechnet.
Das bietet die gesetzliche Unfallversicherung
Warum privater Schutz – es gibt doch auch die gesetzliche Unfallversicherung, denkt sich manch einer vielleicht. Während der Arbeits- oder Ausbildungszeit genießen Kinder, Jugendliche und Erwachsene tatsächlich den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beiträge für diesen Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung zahlen Arbeitgeber, Schulen und Hochschulen.
Bei Selbstständigen ist die Situation etwas anders: Je nach Beruf müssen sie in die gesetzliche Unfallversicherung einzahlen, oder sie können sich über die für sie zuständige Berufsgenossenschaft freiwillig gesetzlich versichern.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur für Unfälle in Büro oder Werkstatt. Auch der Arbeitsweg fällt unter den Schutz, aber es zählt nur der direkte Weg – ein kurzer Abstecher zur Post oder in die Bäckerei beendet den Versicherungsschutz. Abgesichert sind hingegen Veranstaltungen Ihres Arbeitgebers wie Betriebssport oder Betriebsausflug. Auch auf dem direkten Weg dorthin sind Sie geschützt. Versichert sind Sie ebenfalls während einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Ohne gesetzlichen Unfallschutz sind hingegen Hausfrauen, Rentner und Kinder, die nicht in den Kindergarten oder die Schule gehen.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist bei solchen Unfällen und bei Berufskrankheiten für die gesamte Rehabilitation zuständig. Außerdem unterstützt sie den Verunglückten so weit, dass er wenn möglich wieder in den Beruf und das soziale Umfeld integriert werden kann. Um den Lebensunterhalt in dieser Phase zu sichern, zahlen die Versicherungsträger Verletzten- beziehungsweise Übergangsgeld.
Es gilt der Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“, sodass erst alles versucht wird, eine Wiedereingliederung in den Beruf zu schaffen, ehe eine lebenslange Rente gezahlt wird. Eine Rente zahlen die Unfallversicherer im Übrigen erst, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist.
Private Unfallversicherung
Alle, die sich abseits von Arbeitsplatz, Schule und Ehrenamt vor den Folgen eines Unfalls schützen wollen, benötigen dafür eine private Unfallversicherung. Neben den normalen privaten Unfallversicherungen für Erwachsene gibt es Unfallversicherungen für Kinder sowie Produkte für Senioren, bei denen die Versicherer spezielle Hilfeleistungen nach einem Unfall anbieten.
Die normale private Unfallversicherung zahlt dem Versicherten eine größere Summe aus, wenn er durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen davonträgt, also invalide wird. Je nachdem, wie hoch der Invaliditätsgrad ist, zahlen die Versicherer einen Anteil der Versicherungssumme. Den Invaliditätsgrad legen die Versicherer nach einer Liste der Körperteile (Gliedertaxe) fest.
Nach den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entspricht zum Beispiel der Verlust der Funktionsfähigkeit eines Daumens einer Invalidität von 20 Prozent. Aber: Nicht bei jedem Versicherer erhalten Sie gleich viel für den gleichen Invaliditätsgrad. Gute zahlen mehr, als in den Musterbedingungen empfohlen ist.
Stellen die Ärzte eine Invalidität von 20 Prozent fest, könnten Sie also bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro 20.000 Euro ausgezahlt bekommen. Die Versicherungssumme sollte mindestens 100 000 Euro betragen. Die Versicherten können aber noch deutlich mehr bekommen, wenn sie sich für einen Tarif mit Progression entscheiden. Enthält der Vertrag beispielsweise eine Progression von 500 Prozent, würde der Versicherte bei einer Invalidität von 100 Prozent – etwa durch Querschnittslähmung – 500 000 Euro erhalten. Eine solche Summe kann eine riesige Hilfe sein, wenn zum Beispiel das Haus behindertengerecht umgebaut und ein rollstuhlgeeignetes Fahrzeug angeschafft werden muss, um sich auf das neue Leben mit einer Behinderung vorzubereiten.
Die große Summe, die der Versicherer im Fall einer dauerhaften Beeinträchtigung zahlt, ist das entscheidende Kriterium für die Wahl der privaten Unfallversicherung. Zwar können Sie darüber hinaus weitere Leistungen vereinbaren, etwa die Zahlung eines Krankentagegeldes oder eines Krankenhaustagegeldes infolge eines Unfalls. Diese Leistungen sollten aber nicht ausschlaggebend für Ihre Wahl sein.
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