Grundsätzlich: Mit einer Hausratversicherung schützen Sie sich vor Schäden durch Leitungswasser / Sturm / Hagel / Feuer / Einbruchdiebstahl und Elementargefahren.
Nachfolgend erklären wir Ihnen alles was Sie rund um die Hausratversicherung wissen sollten.
Gerne beraten und vergleichen wir für Sie unabhängig und mit unserem Fachwissen, sodass Sie optimal versichert sind.
Was ist eine Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung versichert Ihren kompletten Hausrat. Das sind z. B. Ihre Möbel, die Kleidung, Elektrogeräte, Geschirr, Computer und Lampen.
Sie kommt für folgende Schäden auf:
Schäden durch Feuer
Schäden durch Leitungswasser
Schäden durch Sturm und Hagel
Schäden durch einen Einbruchdiebstahlschaden
Schäden durch Blitz-Überspannung
Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruchschaden
Elementarschäden (sofern im Vertrag eingeschlossen)
Versicherungsschutz besteht nicht nur in Ihrer Wohnung, sondern auch im Keller und in der Garage.
Welche weiteren Einschlüsse in die Hausratversicherung sind möglich?
Sie können folgende Bausteine in die Hausratversicherung einschließen lassen:
Fahrraddiebstahl Bis zur vereinbarten Versicherungssumme ist der Fahrraddiebstahl mitversichert. E-Bikes mit einer max. Geschwindigkeit von 25 km/h können ebenfalls über die Hausratversicherung mitversichert werden.
Glas Glasschäden an Fensterscheiben, Spiegeln oder gar dem Ceranfeld werden vom Versicherer ersetzt. Schäden an Lampenschirmen und Gläsern sind nicht mitversichert.
Elementargefahren Grundsätzlich deckt die ergänzende Elementarversicherung Schäden ab, die durch Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdsenkungen oder Lawinen entstehen. Auch für Schäden, die durch Starkregen oder Hochwasser verursacht werden, kommt die Elementarversicherung auf.
Was zahlt die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert der beschädigten Hausratgegenstände. Das muss nicht der Kaufpreis sein. Die Versicherung zahlt Ihnen den Betrag, den der beschädigte, zerstörte oder gestohlene Gegenstand heute kostet. Mögliche Reparaturkosten werden vom Versicherer ebenfalls übernommen.
Die Hausratversicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert, damit Sie Ihre Wohnung / ihr Haus wieder möbilieren können.
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
Sie können den ungefähren Wert Ihres gesamten Hausrats grob überschlagen. Hierfür setzen Sie pro qm Wohnfläche 650 € für die Berechnung an. Bei einer Wohnfläche von 65 qm sollte eine Versicherungssumme von 42.250 € versichert werden, damit keine Unterversicherung entsteht.
Gerne können Sie auch einen Termin mit uns vereinbaren. Wir beraten Sie individuell und ermitteln genau den Schutz, den Sie benötigen.
Schadenbeispiele:
Einbruchdiebstahl-Schaden: In Ihre Wohnung wird eingebrochen. Die Wohnungstüre wird beschädigt. Verschiedene Gegenstände werden gestohlen (Laptop, Fernseher, Bargeld) Der Versicherer kommt für die Neuanschaffung der gestohlenen Gegenstände auf und übernimmt die Kosten für die Reparatur der Türe.
Feuerschaden: Durch einen techn. Defekt an der Mikrowelle gerät diese in Brand. Das Feuer greift schnell um sich und beschädigt diverse Küchenmöbel und -geräte. Der Versicherer leistet Ersatz.
Nach einem Feuerschaden sind Teile der Wohnung nicht bewohnbar. Der Versicherer übernimmt die Hotelkosten für 10 Tage.
Sturmschaden: Durch Sturm wird das Dach beschädigt. Eindringendes Regenwasser beschädigt Ihre Möbel. Der Versicherer kommt für diesen Schaden auf.
Durch Blitz-Überspannung entsteht ein Schaden an Ihren elektr. Geräten. Der Versicherer leistet Ersatz.
Rohrbruch: In der Küche entsteht ein Leitungswasserschaden. Küchenmöbel stehen unter Wasser und werden beschädigt. Der Versicherer übernimmt den entstandenen Schaden an Ihrem Hausrat.
Verhalten im Schadenfall:
Melden Sie den Schaden schnellstens dem Versicherer
Fertigen Sie Schadenfotos
Fertigen Sie eine Liste der beschädigten Gegenstände bzw. bei einem Einbruchdiebstahlschaden eine Stehlgutliste an
Melden Sie einen Einbruchdiebstahlschaden der Polizei und reichen hier auch die Stehlgutliste mit ein
Liegen Ihnen Anschaffungsbelege der gestohlenen Gegenstände vor? Diese benötigen Sie zum Nachweis.
Es macht Sinn, die Wohnungseinrichtung zu fotografieren und Anschaffungsbelege zu kopieren.
Wir betreuen Sie auch im Schadensfall und sind Ihnen bei der Abwicklung Ihres Schadens gerne behilflich.
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