Gehwege und Hauseingänge jeden Morgen von Eis und Schnee befreien kostet viel Zeit. Nur ein einziges Mal darauf verzichtet und schon ist es passiert. Ein Mieter rutscht aus und stürzt schwer.
Kommt ein Dritter auf Ihrem Grundstück oder im Treppenhaus zu Schaden, haften Sie als Eigentümer. Der Geschädigte kann Ihnen gegenüber Schadenersatz- forderungen geltend machen und das kann ganz schön teuer werden.
Eine Haus- und Grundhaftpflichtversicherung ist für Sie als Vermieter unerlässlich, wenn Sie fahrlässig Ihre sog. Verkehrssicherungspflichten verletzt haben.
Besitzen Sie im Schadenfall keine Haus- und Grundhaftpflichtversicherung müssen Sie für evtl. Behandlungskosten, Verdienstausfälle und Schmerzensgeld selbst aufkommen.
Als Vermieter oder Eigentümer einer Immobilie haften Sie für Schäden, die Sie fahrlässig verursacht haben und die auf Ihrem Grundstück passieren.
Die Haus- und Grundhaftpflichtversicherung prüft, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Das heißt, das unberechtigte Forderungen abgewehrt werden, ggfs. vor Gericht. Die Kosten hierfür trägt die Haftpflichtversicherung.
Berechtigte Schadenersatzansprüche werden von der Haus- und Grundhaftpflichtversicherung im Rahmen der Bedingungen und Versicherungssummen übernommen.
Sofern Sie über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, ist die selbstgenutzte Immobilie in den meisten Verträgen mitversichert. Die Police sollten Sie am besten einmal überprüfen, was auch wir gerne für Sie übernehmen können.
Für Vermieter bleibt also der Abschluss einer zusätzlichen Haus- und Grundhaftpflichtversicherung anzuraten.
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie unabhängig, undverbindlich und unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf!