
Musikinstrumentenversicherung
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26. Mai 2022Marder im Dach
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Welche Versicherung greift beim Marderschaden am Haus?
Tiere, wie z.B. Marder streifen um Haus und Hof. Mittlerweile nicht nur auf dem Land, sondern auch immer öfter in der Stadt suchen die Tiere nach Unterschlupf und Nahrung – besonders in der kalten Jahreszeit.
Nachtaktive Tiere wie der Marder können uns dabei teuer zu stehen kommen. Haben Sie sich erst einmal auf dem Dachboden eingenistet, richten Sie mitunter erheblichen Schaden an.
Welche Schäden kann ein Marder am Wohngebäude verursachen?
Ungewohnte Geräusche vom Dachboden? Dies könnte ein Anzeichen für einen Marder auf dem Dach sein. Lebt der Marder dort schon länger, erwartet Sie mit großer Wahrscheinlichkeit schon ein „Schlachtfeld“.
Dämmmaterial hängt von den Balken, der Boden liegt voller Glaswolle.
Die Tiere nisten sich mit Vorliebe in Nischen oder Zwischendecken ein.
Schnell beschädigt Schimmel die Bausubstanz, da die Dämmung kaputt gebissen wurde. Es wird eine Erneuerung der Isolierung notwendig, die sehr teuer werden kann – aber zwingend notwendig ist.
Welche Versicherung deckt den Marderschaden ab?
Der Dachboden des Gebäudes ist im Rahmen der Wohngebäudeversicherung grundsätzlich mitversichert. Jedoch springt diese im Regelfall nur bei Schäden ein, die durch die versicherten Gefahren wie z.B. Feuer, Wasser oder Unwetter entstanden sind. Achten Sie bei der Wahl der Wohngebäudeversicherung auch auf den Schutz bei Tierbissschäden inklusive Pick- und Kratzschäden durch wildlebende Tiere aller Art.
So sind dann auch elektrische Anlagen, Leitungen, Dämmungen und Unterspannbahnen bis zur vereinbarten Entschädigungssumme mitversichert.
Beachten Sie hierbei die vertraglich vereinbarte Höchstgrenze der Folgeschäden.
Welche Schutzmaßnahmen kann ich ergreifen, um Marderschäden am Gebäude vorzubeugen?
- Kontrollieren Sie den Außenbereich des Gebäudes und den Dachboden regelmäßig auf Anzeichen von Mardern
- Duftstoffe, Katzen- oder Hundehaare sowie Ultraschallgeräte können helfen, Marder abzuschrecken
- Verschließen Sie Schlupflöcher wie zum Beispiel lockere Dachziegel, Mauerlöcher oder Lüftungschlitze, wenn sich der Marder noch außerhalb des Gebäudes befindet
- Vertreiben Sie den Marder durch Lärm wie Klopfen oder lautes Radio
- Beauftragen Sie einen Kammerjäger – dieser kann den Marder mit Fallen einfangen.
Bitte beachten Sie bei allen Maßnahmen jedoch, dass der Marder dem Jagdrecht unterliegt. Das bedeutet, dass bei allen Maßnahmen darauf zu achten ist, dass der Nager weder gefangen, verletzt oder getötet werden darf.
Gerne erstellen wir mit Ihnen gemeinsam ein individuelles Angebot!
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf!