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Gewerbeversicherungen 2026: Beiträge steigen weiter — was Betriebe jetzt tun können

Die Beiträge in der Schaden- und Unfallversicherung — dazu gehören Inhalts-, Gebäude-, Haftpflicht- und Kfz-Flottenversicherung — sind 2025 um 7,7 Prozent auf 99,7 Milliarden Euro gestiegen. Für 2026 rechnet der Gesamtverband der Versicherer mit einem weiteren Plus von 5,2 Prozent. Die Kfz-Versicherung legte 2025 allein um 13,4 Prozent zu, getrieben von Nachholeffekten der Inflation und steigenden Reparaturkosten.
Quelle: GDV, Medieninformation „Versicherungswirtschaft wächst 2025 deutlich — gedämpfter Ausblick auf 2026“ vom 04.02.2026.
Wo es Betriebe trifft.
- Inhaltsversicherung: Viele Verträge enthalten eine Anpassungsklausel, die die Versicherungssumme und damit den Beitrag an die Preisentwicklung koppelt.
- Gewerbliche Gebäudeversicherung: Der Beitrag folgt dem Baupreisindex — für 2026 liegt der Anpassungsfaktor der Wohngebäudeversicherung bei 27,63 (Vorjahr 26,51), gewerbliche Gebäude werden nach vergleichbaren Indizes angepasst.
- Kfz-Flotte: Reparatur- und Ersatzteilpreise treiben die Schadenkosten; die Prämienverhandlungen zum 1. Januar 2026 fielen entsprechend aus.
Kündigen oder anpassen?
Eine Erhöhung über eine vereinbarte Anpassungsklausel begründet kein Sonderkündigungsrecht, ein regulärer Ausstieg ist nur zur Hauptfälligkeit möglich. Wer einer Summenanpassung widerspricht, verliert in der Regel den Unterversicherungsverzicht — im Schadenfall der teurere Weg.
Was Sie jetzt tun können.
- Hauptfälligkeit und Kündigungsfrist je Vertrag feststellen — meist drei Monate vor Ablauf.
- Versicherungssummen prüfen: Zu hohe Summen kosten Beitrag, zu niedrige kosten im Schadenfall.
- Selbstbehalte und Schadenverlauf nutzen: In der Flotte senkt ein sauberer Verlauf die Prämie spürbar.
- Sparten bündeln: Ein Anbieter für Haftpflicht, Inhalt und Gebäude ist oft günstiger als drei Einzelverträge.
Wir prüfen Ihre Gewerbeverträge unabhängig, stellen die Hauptfälligkeiten fest und vergleichen den Markt — damit Sie zur nächsten Fälligkeit entscheiden können, statt die Erhöhung nur hinzunehmen.
| Vertreter | Vergleichsportal | Makler | |
|---|---|---|---|
| Auftraggeber | Das Versicherungsunternehmen | Das Portal selbst, finanziert über Abschlüsse | Sie — nach § 34d Abs. 1 GewO |
| Auswahl | Die Tarife des eigenen Hauses | Die Anbieter, die dort gelistet sind | Der gesamte Markt |
| Sortiert nach | Was das Haus im Programm hat | Meist nach Preis, selten nach Bedingungen | Bedingungen und Ihrem Bedarf |
| Beratungshaftung | Beim Unternehmen | In der Regel keine — Sie entscheiden allein | Beim Makler, mit Vermögensschaden-Haftpflicht |
| Im Schadenfall | Ansprechpartner des Versicherers | Kein persönlicher Ansprechpartner | Wir — auf Ihrer Seite des Tisches |
| Was es Sie kostet | Die Vergütung steckt im Beitrag | Die Vergütung steckt ebenfalls im Beitrag | Dieselbe Courtage, kein Aufpreis |
Der dritte Weg ist der Makler: im Auftrag des Kunden, aus dem gesamten Markt, mit Haftung für die Empfehlung — vergütet über die Courtage, die in nahezu jedem Tarif ohnehin einkalkuliert ist.
Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.
Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.
Stand: 5. September 2026. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.
Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.
Häufige Fragen
Wie ist der Ablauf?
Zuerst klären wir Ihre Ausgangslage: bestehende Verträge, berufliche Situation, Familie, Immobilie. Anschließend prüfen wir Bedingungen und vergleichen den Markt. Sie erhalten eine schriftlich nachvollziehbare Empfehlung und entscheiden, was davon umgesetzt wird — auch wenn das nichts ist.
Worin unterscheiden Sie sich von Vergleichsportalen und Ausschließlichkeitsvertretern?
Ein Vertreter darf nur die Tarife eines Hauses anbieten. Ein Portal vergleicht Preise, aber selten Bedingungen — und im Leistungsfall sind Sie allein. Als Makler sind wir gesetzlich Ihrem Interesse verpflichtet, prüfen das Kleingedruckte und vertreten Sie gegenüber dem Versicherer.
Muss ich bestehende Verträge kündigen?
Nein. Ein Wechsel ist kein Selbstzweck: Bestehende Verträge haben oft Vorteile, die ein neuer Tarif nicht mehr bietet — etwa alte Gesundheitsprüfungen oder Besitzstände. Wir sagen Ihnen, wo ein Wechsel lohnt und wo Sie besser bleiben.
Sind Sie auch außerhalb von Düsseldorf unterwegs?
Ja. Neben Düsseldorf betreuen wir unter anderem Neuss, Meerbusch, Ratingen, Krefeld, Mönchengladbach, Solingen und Wuppertal sowie den Niederrhein. Die Entfernung entscheidet nicht darüber, wie gut jemand betreut wird — die Erreichbarkeit tut es.
Was ist bei Immobilien am Rhein besonders zu beachten?
Die Nähe zum Fluss: Überschwemmung und Rückstau sind nur mit dem Elementarbaustein versichert, den ältere Policen selten enthalten. Gerade in Rheinnähe — von Monheim über Neuss bis Dormagen — ist das der wichtigste Punkt in der Gebäudeversicherung.
