Transport & Fracht in Düsseldorf und am Niederrhein
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Transport & Fracht

Die Frachtführer­versicherung gehört zu den Pflicht­versicherungen, wenn Fahrzeuge von mehr als 3,5t für die Warenbeförderung eingesetzt werden.

— Was das in Düsseldorf und am Niederrhein bedeutet

In Düsseldorf sitzen viele beratende Berufe — Kanzlei, Agentur, IT, Praxis. Dort entsteht der Schaden nicht am Blech, sondern in der Empfehlung: Vermögens­schäden aus fehlerhafter Beratung sind das eigentliche Risiko. Am Niederrhein kippt das Bild wieder Richtung Maschinen, Lager und Fuhrpark.

Das Wichtigste in Kürze
  • National wie international ist die gesetzliche Haftung des Frachtführers nach unterschiedlichen Regelwerken begrenzt, und zwar am Gewicht der Sendung, nicht an ihrem Wert.
  • Die Frachtführer­haftpflicht­versicherung eignet sich insbesondere für Spediteure, Produktzusteller, Auftragsfahrer, Werkverkehrsführer und LKW-Fahrer.
  • Wenn Maschinen, Lager oder Abläufe eine Rolle spielen, ist der Termin im Betrieb meist der schnellere Weg — bei reinen Vertragsfragen genügt das Video-Gespräch.
Frachtführer­versicherung in Kürze

Unabhängige Beratung und Vergleich

Versichert Transport­schäden an fremden Waren durch Beförderung oder deren Verlust ab, für die der Frachtführer in vollem Umfang haftet
Gesetzliche Vorschrift, wenn zur Frachtbeförderung Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t eingesetzt werden
Frachtführer sind Personen, die mit einem Liefer- oder Lastkraftwagen Waren für fremde Personen transportieren
Für wen ist die Frachtführer­versicherung geeignet?

Die Frachtführer­haftpflicht­versicherung eignet sich insbesondere für Spediteure, Produktzusteller, Auftragsfahrer, Werkverkehrsführer und LKW-Fahrer . In der Versicherung enthalten ist ein sog. Passiver Rechtsschutz , sprich die Abwehr unberechtigter Forderungen gegen Sie.

Schadenbeispiele für eine Frachtführer­versicherung
  • Durch eine Panne können die Waren nicht zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert werden. Der Kunde, der hierdurch wiederum seinen Auftrag nicht fertigstellen kann, erhält eine Vertragsstrafe seines Kunden. Diese Strafe wird anschließend dem Frachtführer in Rechnung gestellt. Auch hier greift die Frachtführer­haftpflicht.
  • Durch ein plötzliches Stauende wird eine Notbremsung notwendig. Die hierdurch verrutschende Ware wird beschädigt. Der Auftraggeber fordert für diese Ware Schadensersatz wie die Zustellung von Ersatzware. Die Kosten hierfür trägt die Frachtführer­haftpflicht­versicherung.

Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Waren unterwegsVerlust, Beschädigung, Diebstahl im eigenen und fremden Fahrzeug.
  • Werkverkehreigene Ware auf eigenen Fahrzeugen.
  • Be- und Entladendie Momente, in denen die meisten Schäden passieren.
  • Zwischenlagerungje nach Tarif für begrenzte Zeit.

Wer Ware bewegt, trägt das Risiko unterwegs — die Kfz-Versicherung deckt es nicht.

SO LÄUFT DER GEWERBE-CHECK
1Termin — online oder im Betrieb

Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

2Betriebs­beschreibung lesen

Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?

3Lücken und Doppeltes

Tätigkeits­schäden, Außen­versicherung, Betriebs­unter­brechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.

Transport & Fracht — unabhängig eingeordnet.
Wir vergleichen den Markt und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
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Transport & Fracht im Detail.

Zwei verschiedene Verträge

Zu trennen sind die Warentransport­versicherung für eigene Güter und die Verkehrshaftungs­versicherung für Frachtführer, die fremde Ware befördern. Die Haftung des Frachtführers ist gesetzlich der Höhe nach gedeckelt — bei wertvoller Ware reicht dieser Deckel regelmäßig nicht.

Wer hochwertige Güter versenden lässt, prüft deshalb besser eine eigene Waren­versicherung, statt sich auf die Haftung des Transporteurs zu verlassen.

Woran es im Schadenfall hakt

Gestritten wird meist über dieselben Punkte: ob die Ware fachgerecht verpackt und gesichert war, ob vorgeschriebene Abstellorte eingehalten wurden und ob das Fahrzeug während einer Pause ausreichend gesichert stand. Diese Obliegenheiten stehen im Vertrag und werden genau geprüft.

Für Betriebe mit eigenem Fuhrpark kommt hinzu: Werkzeug und Material im Fahrzeug sind im Sinne der Police keine Transportgüter. Sie gehören in die Außen­versicherung des Betriebs­inhalts.

Benannte Gefahren oder volle Deckung

Die Warentransport­versicherung kennt zwei Grundformen — die eingeschränkte Deckung für benannte Gefahren und die volle Deckung für alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Bei hochwertiger oder empfindlicher Ware kommt nur die zweite in Betracht.

Grenzüberschreitend kommen die Lieferklauseln hinzu. Sie legen fest, ab welchem Punkt die Gefahr auf den Käufer übergeht — und damit, wen die Pflicht zur Versicherung trifft. Wird das missverstanden, hat am Ende regelmäßig niemand versichert. Für exportierende Betriebe am Niederrhein ist das der Punkt, an dem sich genaues Lesen auszahlt.

Die Grenzen der Frachtführerhaftung

National wie international ist die gesetzliche Haftung des Frachtführers nach unterschiedlichen Regelwerken begrenzt, und zwar am Gewicht der Sendung, nicht an ihrem Wert. Bei leichten, teuren Gütern trägt das nicht weit.

Als Auftraggeber versichern Sie die Ware im Zweifel selbst. Als Transporteur können Sie die Haftung vertraglich erweitern, um mehr anbieten zu können — dann muss allerdings der eigene Versicherungs­schutz diese Erweiterung abbilden.

Typische Schadenfälle

  • Ware wird bei einem Unfall auf der Autobahn beschädigt.
  • Eine Sendung wird während einer Pause vom Fahrzeug gestohlen.
  • Temperaturgeführte Ware verdirbt wegen eines Kühlausfalls.
  • Beim Umschlag im Lager fällt eine Palette.

Woran die Deckung im Schadenfall scheitert

Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:

  • Die gesetzliche Haftungsbegrenzung reichte für den Warenwert nicht aus.
  • Vorgeschriebene Abstellorte oder Sicherungen wurden nicht eingehalten.
  • Die Ware war nicht transportge­recht verpackt.
  • Der Transport lief über einen Subunternehmer ohne ausreichenden eigenen Versicherungs­schutz.
Noch tiefer im Detail. Für dieses Thema führt unsere Gewerbe-Spezialeinheit B Insurance eine ausführliche Fachseite: Transport- und Frachtführer­versicherung — mit Schadenbeispielen, Ausschlüssen und Prüfpunkten im Volltext. Die Beratung selbst läuft weiter über uns, direkt vor Ort.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Fallen für die Gewerbeberatung Kosten an?

Nein. Unsere Vergütung ist die Courtage, die in den Versicherungsbeiträgen bereits enthalten ist — unabhängig davon, ob Sie beraten werden oder nicht. Eine Honorar­vereinbarung gäbe es nur ausdrücklich und schriftlich.

Reicht die Haftung des Frachtführers aus?

Sie ist gesetzlich der Höhe nach begrenzt und orientiert sich am Gewicht, nicht am Wert der Sendung. Bei leichter, teurer Ware bleibt regelmäßig ein erheblicher Teil ungedeckt.

Was gilt bei Einsatz von Subunternehmern?

Sie haften weiter gegenüber Ihrem Auftraggeber. Deshalb sollte der Nachweis einer ausreichenden Versicherung des Subunternehmers vertraglich verlangt werden.

Müssen bestehende Verträge gekündigt werden?

Nein. Bestandsverträge haben oft Konditionen, die heute nicht mehr angeboten werden. Wir wechseln nur, wenn Ihr Betrieb messbar besser dasteht — und stellen sicher, dass keine Deckungslücke zwischen altem und neuem Vertrag entsteht.

Findet die Beratung bei uns im Unternehmen statt?

Wie Sie möchten: online per Video oder bei Ihnen vor Ort. Wenn Maschinen, Lager oder Abläufe eine Rolle spielen, ist der Termin im Betrieb meist der schnellere Weg — bei reinen Vertragsfragen genügt das Video-Gespräch.

— UND JETZT?
Transport & Fracht: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

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